Mein Name ist Dr. Wolfgang Lederbauer. Ich beschäftige mich mit der " Durchsetzung von Menschenrechten und Bürgerrechten ".
Wäre ich provokant würde ich Sie fragen:
Ist Ihnen Herr Bundeskanzler bekannt, dass die Durchsetzung von Menschenrechten und Bürgerrechten in Österreich nicht durchsetzbar ist?
Zum besseren Verständnis:
Die Republik Österreich hat im Jahre einen völkerrechtlichen Vertrag mit der UNO im Parlament im Jahre 1978 ratifiziert.
Es handelt sich um den " Internationalen Pakt für bürgerliche und politische Rechte ".
Anläßlich der Raifizierung wurde eine sogenannter " Erfüllungsvorbhealt " beschlossen. Demnach sollten noch " Ausführungsgestze " beschlossen werden, um diesen völkerechtlichen Vertrag in die österreichsiche Rechtsordnung einzugliedern.
Dies ist seit nunmehr 35 Jahren nicht geschehen.
Die Konsequenz:
Wenn österreichische Staatsbürger mit einer Beschwerde beim beim UN Menschenrechtsauschuss in Genf erfolgreich sind, lehnt die österreichsiche Bundesregierung die Umsetzung dieser Entscheidung ab.
Die Begründung:
Es wurden keine Ausführungsgesetze zum " Internationalen Pakt für bürgerliche und politische Rechte " beschlossen.
Meine Frage an Sie:
Was werden Sie tun, damit dieser für jede Bürgerin udn jeden bürger untragbare Zustand geändert wird? Sehen Sie eine Möglichkeit, diese Thematik im Wahlkampf anzusprechen?
Die Antwort des Bundeskanzlers:
" Ich verweise da auf meinen Freund und Staatsekretär Dr. Ostermayer, der sich im Anschluß an diese Veranstaltung mit Ihnen in Verbindung setzen wird."
Dr. Ostermayer spricht mich tatsächlich an. Es entspinnt sich eine kurze Diskussion. Wir vereinbaren, dass ich ihm das Wesentliche in einem Schreiben vortrage.
Dies ist geschehen: