SFH-141307  Community-Richtlinien, Der Standard  11. Oktober 2018, 09:09, Hinweise auf: Üble Nachrede, Ehrenbeleidigung, Verleumdung, Kreditschädigung, Verhetzung, Kommentar Dr. Lederbauer vom 6.12.2018

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hre Forenbeiträge sind ein wesentlicher und wertvoller Bestandteil von derStandard.at und derStandard.de – nicht umsonst gilt seit Jahren: Jeder User hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Und das Recht auf einen Lösungsbuchstaben bei der STANDARD-Schnitzeljagd, notieren Sie sich hierfür bitte ein "E". Die Qualität der Diskussionen ist uns ein großes Anliegen: Der STANDARD ist eine Plattform für lebendige, interessante und einladende Dialoge. Daher gelten entsprechende Forenregeln für Postings und darin verlinkte Inhalte, die von allen Mitgliedern der Community einzuhalten sind und von uns bei der Moderation berücksichtigt werden. Forenregeln Themenbezug: Ihre Beiträge müssen sich auf das Thema des Artikels beziehen, relevante Aspekte einbringen und können konträre Standpunkte beinhalten. Je weiter sich Ihr Posting vom Ursprungsthema wegbewegt, desto wahrscheinlicher ist es, dass es von uns gelöscht wird. Das gilt auch für Fragen und Kommentare, die unsere Moderation betreffen. Respektvoller Umgang: Behandeln Sie andere User, in Artikeln genannte Personen und STANDARD-Mitarbeiter mit Respekt und Rücksicht und verzichten Sie auf Feindseligkeiten. Achten Sie darauf, niemanden herabzuwürdigen oder lächerlich zu machen. Unterlassen Sie zum Beispiel die Verballhornung von Namen oder abwertende Bemerkungen über das Aussehen von Personen. Beschimpfungen, Drohungen und Beleidigungen, sowie ruf- oder geschäftsschädigende Äußerungen werden nicht akzeptiert. Sachliche Argumentation: Untermauern Sie Ihre Meinung mit nachvollziehbaren Begründungen, geben Sie Quellen an und gehen Sie auf die Argumente anderer User auf einer sachlichen Ebene ein. Bitte unterlassen Sie nicht prüfbare Unterstellungen oder Verdächtigungen. Konstruktive Kritik ist willkommen, wenn diese respektvoll und sachlich formuliert ist und auf konkrete Argumente zurückgreift (Details). Einhaltung von Gesetzen und Rechtsvorschriften: Sie sind verpflichtet, Gesetze und Rechtsvorschriften in Ihren Postings einzuhalten. Unterlassen Sie insbesondere Äußerungen, die unter Üble Nachrede, Ehrenbeleidigung, Verleumdung, Kreditschädigung oder Verhetzung fallen könnten. Aufrufe zu Gewalt werden in unseren Foren nicht akzeptiert. Sie können für Ihre Postings zur Verantwortung gezogen werden. Ihre Daten werden von uns an Dritte oder Behörden herausgegeben, wenn wir gesetzlich dazu verpflichtet sind. Keine Diskriminierung und Diffamierung: Rassistische, sexistische, frauenfeindliche, homophobe, antisemitische und andere menschenfeindliche Beiträge, in denen Gruppen pauschal verurteilt oder verunglimpft werden, sind nicht gestattet. Es liegt in der Verantwortung des Verfassers, solche Interpretationen auszuschließen. Adäquate Ausdrucksweise: Formulieren Sie Ihre Beiträge bitte in allgemein verständlicher Ausdrucksweise und Sprache. Schimpfwörter, Fäkalsprache, rohe, doppeldeutige oder obszöne Sprache sind nicht zugelassen. Nicht toleriert werden auch Inhalte, die für Minderjährige ungeeignet oder anstößig sein könnten. Keine Störung der Diskussion: Verzichten Sie auf Spamming (mehrere Postings mit gleichem oder ähnlichem Inhalt) und Flooding ("Überfluten" der Debatte mit einer hohen Anzahl von Beiträgen). Dies gilt analog auch für Bewertungen. Außerdem ist es nicht gestattet, mit mehreren User-Accounts zu posten. Keine Werbung: Werbung und andere Inhalte mit werbendem Charakter sind untersagt. Keine persönlichen Daten: Personenbezogene Daten zu Dritten wie zum Beispiel Name, Adresse und Telefonnummer oder Details aus dem Privatleben anderer dürfen von Ihnen nicht veröffentlicht werden. Ihr Postingname: Posten ist unter Pseudonym oder Echtname (gegebenenfalls verifiziert) gestattet. Bitte wählen Sie Ihren Postingnamen so, dass es nicht möglich ist, Sie für jemanden anderen zu halten oder fälschlich anzunehmen, Sie sprechen für eine bestimmte Organisation oder Gruppe. Ihr Postingname muss auch mit sämtlichen anderen Forenregeln in Einklang stehen. Vorgehen bei der Moderation Foromat und Moderation: Wir bemühen uns um eine rasche Moderation – bei tausenden Postings pro Tag sind wir zum Teil auf eine Software ("Foromat") angewiesen, das uns dabei unterstützt. Dabei gilt: Irren ist nicht nur menschlich, auch der "Foromat" ist nicht unfehlbar. Bitte haben Sie auch Geduld und posten Sie Gleiches nicht mehrfach, je nach Tageszeit und Nachrichtenlage kann es bis zur Freischaltung von Postings zu Wartezeiten kommen. Postings melden: Melden Sie uns bitte Postings, die den Forenregeln widersprechen. Ziel ist es nicht, die freie Meinungsäußerung zu unterbinden, sondern ein Diskussionsklima zu schaffen, in dem sich jeder und jede gerne an einer solchen Meinungsäußerung beteiligt. Löschung von Beiträgen: Wir behalten uns das Recht vor, Forenbeiträge zu entfernen, wenn diese den Forenregeln widersprechen oder die Qualität der Diskussion einschränken. Ein Rechtsanspruch auf Veröffentlichung besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Löschung von Postings, da aufgrund der inhaltlichen Abhängigkeit ein gesamter Diskussionsbaum gelöscht werden müsste. Sperre von Usern: User, die wiederholt gegen die Forenregeln verstoßen, werden für das Forum gesperrt. In schwerwiegenden Fällen kann überdies das User-Account entzogen werden und neuerliche Registrierungen können untersagt werden. Wir freuen uns auf Ihre Meinung! Wenn Sie Fragen haben, lesen Sie sich bitte auch die Frequently Asked Questions zur Community durch. Sollte Ihre Frage dort nicht beantwortet werden, haben Sie auch die Möglichkeit, mit uns Kontakt aufzunehmen (siehe FAQ, unten). Für einen Austausch zu Community-Themen mit anderen UserInnen steht Ihnen das Community-Forum zur Verfügung. - derstandard.at/2934632/Forenregeln-Community-RichtlinienIhre Forenbeiträge sind ein wesentlicher und wertvoller Bestandteil von derStandard.at und derStandard.de – nicht umsonst gilt seit Jahren:

Jeder User hat das Recht auf freie Meinungsäußerung.

Und das Recht auf einen Lösungsbuchstaben bei der STANDARD-Schnitzeljagd, notieren Sie sich hierfür bitte ein "E".

Die Qualität der Diskussionen ist uns ein großes Anliegen:

Der STANDARD ist eine Plattform für lebendige, interessante und einladende Dialoge. Daher gelten entsprechende Forenregeln für Postings und darin verlinkte Inhalte, die von allen Mitgliedern der Community einzuhalten sind und von uns bei der Moderation berücksichtigt werden.

Forenregeln Themenbezug: Ihre Beiträge müssen sich auf das Thema des Artikels beziehen, relevante Aspekte einbringen und können konträre Standpunkte beinhalten. Je weiter sich Ihr Posting vom Ursprungsthema wegbewegt, desto wahrscheinlicher ist es, dass es von uns gelöscht wird. Das gilt auch für Fragen und Kommentare, die unsere Moderation betreffen.

Respektvoller Umgang: Behandeln Sie andere User, in Artikeln genannte Personen und STANDARD-Mitarbeiter mit Respekt und Rücksicht und verzichten Sie auf Feindseligkeiten. Achten Sie darauf, niemanden herabzuwürdigen oder lächerlich zu machen. Unterlassen Sie zum Beispiel die Verballhornung von Namen oder abwertende Bemerkungen über das Aussehen von Personen. Beschimpfungen, Drohungen und Beleidigungen, sowie ruf- oder geschäftsschädigende Äußerungen werden nicht akzeptiert.

Sachliche Argumentation: Untermauern Sie Ihre Meinung mit nachvollziehbaren Begründungen, geben Sie Quellen an und gehen Sie auf die Argumente anderer User auf einer sachlichen Ebene ein. Bitte unterlassen Sie nicht prüfbare Unterstellungen oder Verdächtigungen.

Konstruktive Kritik ist willkommen, wenn diese respektvoll und sachlich formuliert ist und auf konkrete Argumente zurückgreift (Details).

Einhaltung von Gesetzen und Rechtsvorschriften: Sie sind verpflichtet, Gesetze und Rechtsvorschriften in Ihren Postings einzuhalten. Unterlassen Sie insbesondere Äußerungen, die unter Üble Nachrede, Ehrenbeleidigung, Verleumdung, Kreditschädigung oder Verhetzung fallen könnten. Aufrufe zu Gewalt werden in unseren Foren nicht akzeptiert. Sie können für Ihre Postings zur Verantwortung gezogen werden. Ihre Daten werden von uns an Dritte oder Behörden herausgegeben, wenn wir gesetzlich dazu verpflichtet sind.

Keine Diskriminierung und Diffamierung: Rassistische, sexistische, frauenfeindliche, homophobe, antisemitische und andere menschenfeindliche Beiträge, in denen Gruppen pauschal verurteilt oder verunglimpft werden, sind nicht gestattet. Es liegt in der Verantwortung des Verfassers, solche Interpretationen auszuschließen.

Adäquate Ausdrucksweise: Formulieren Sie Ihre Beiträge bitte in allgemein verständlicher Ausdrucksweise und Sprache. Schimpfwörter, Fäkalsprache, rohe, doppeldeutige oder obszöne Sprache sind nicht zugelassen. Nicht toleriert werden auch Inhalte, die für Minderjährige ungeeignet oder anstößig sein könnten.

Keine Störung der Diskussion: Verzichten Sie auf Spamming (mehrere Postings mit gleichem oder ähnlichem Inhalt) und Flooding ("Überfluten" der Debatte mit einer hohen Anzahl von Beiträgen). Dies gilt analog auch für Bewertungen.

Außerdem ist es nicht gestattet, mit mehreren User-Accounts zu posten.

Keine Werbung: Werbung und andere Inhalte mit werbendem Charakter sind untersagt.

Keine persönlichen Daten: Personenbezogene Daten zu Dritten wie zum Beispiel Name, Adresse und Telefonnummer oder Details aus dem Privatleben anderer dürfen von Ihnen nicht veröffentlicht werden.

Ihr Postingname: Posten ist unter Pseudonym oder Echtname (gegebenenfalls verifiziert) gestattet. Bitte wählen Sie Ihren Postingnamen so, dass es nicht möglich ist, Sie für jemanden anderen zu halten oder fälschlich anzunehmen, Sie sprechen für eine bestimmte Organisation oder Gruppe. Ihr Postingname muss auch mit sämtlichen anderen Forenregeln in Einklang stehen.

Vorgehen bei der Moderation Foromat und Moderation:
Wir bemühen uns um eine rasche Moderation – bei tausenden Postings pro Tag sind wir zum Teil auf eine Software ("Foromat") angewiesen, das uns dabei unterstützt. Dabei gilt: Irren ist nicht nur menschlich, auch der "Foromat" ist nicht unfehlbar. Bitte haben Sie auch Geduld und posten Sie Gleiches nicht mehrfach, je nach Tageszeit und Nachrichtenlage kann es bis zur Freischaltung von Postings zu Wartezeiten kommen.

Postings melden: Melden Sie uns bitte Postings, die den Forenregeln widersprechen. Ziel ist es nicht, die freie Meinungsäußerung zu unterbinden, sondern ein Diskussionsklima zu schaffen, in dem sich jeder und jede gerne an einer solchen Meinungsäußerung beteiligt.

Löschung von Beiträgen: Wir behalten uns das Recht vor, Forenbeiträge zu entfernen, wenn diese den Forenregeln widersprechen oder die Qualität der Diskussion einschränken. Ein Rechtsanspruch auf Veröffentlichung besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Löschung von Postings, da aufgrund der inhaltlichen Abhängigkeit ein gesamter Diskussionsbaum gelöscht werden müsste.

Sperre von Usern: User, die wiederholt gegen die Forenregeln verstoßen, werden für das Forum gesperrt. In schwerwiegenden Fällen kann überdies das User-Account entzogen werden und neuerliche Registrierungen können untersagt werden.

Wir freuen uns auf Ihre Meinung! Wenn Sie Fragen haben, lesen Sie sich bitte auch die Frequently Asked Questions zur Community durch. Sollte Ihre Frage dort nicht beantwortet werden, haben Sie auch die Möglichkeit, mit uns Kontakt aufzunehmen (siehe FAQ, unten).

Für einen Austausch zu Community-Themen mit anderen UserInnen steht Ihnen das Community-Forum zur Verfügung
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Auszüge:

Üble Nachrede

Üble Nachrede ist der Vorwurf

  • einer verächtlichen Eigenschaft oder Gesinnung oder
  • eines unehrenhaften Verhaltens (» z.B. Faschist, Rechtsextremist,…) oder
  • eines Verhaltens gegen die guten Sitten.

Strafbar ist die üble Nachrede nur dann, wenn sie in einer für eine dritte Person wahrnehmbaren Weise geschieht. Das Opfer der "üblen Nachrede" braucht nicht anwesend zu sein.

Kann die Richtigkeit der Behauptung bewiesen werden, ist die Handlung nicht strafbar.

Für das Delikt der üblen Nachrede ist eine » Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder eine » Geldstrafe von bis zu 360 Tagessätzen vorgesehen.

Wird die Tat (üble Nachrede) in einem Druckwerk (Zeitung), im Rundfunk oder sonst auf eine Weise begangen, wodurch sie einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird (» z.B. im Internet), ist eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe von bis zu 720 Tagessätzen vorgesehen.

Meldung an den Betreiber

Wird das Delikt der üblen Nachrede im Internet beispielsweise durch die Veröffentlichung eines Beitrages in einem Chat- oder Diskussionsforum oder durch das Publizieren eines Beitrages auf einer Website begangen, besteht die Möglichkeit die Rechtsverletzung der Betreiberin/dem Betreiber des Forums » bzw. der Internetseite zu melden und die Löschung des entsprechenden Beitrages zu verlangen.

Strafrechtliches Vorgehen

Bei dem Delikt der üblen Nachrede handelt es sich um ein sogenanntes » Privatanklagedelikt. Solche Delikte werden nur auf Verlangen der in ihrer/seiner Ehre verletzten Person verfolgt. Die betroffene Person kann beim zuständigen Strafgericht eine Privatanklage einbringen.

HINWEIS
Sofern das Delikt der üblen Nachrede durch eine Jugendliche/einen Jugendlichen begangen wurde, gelten besondere Regelungen. Privatanklagen gegen Jugendliche sind unzulässig. Die Staatsanwaltschaft kann allerdings, wenn dies unter bestimmten Voraussetzungen geboten erscheint, die Straftat mit Ermächtigung der sonst Anklageberechtigten/des sonst Anklageberechtigten (beleidigte Person) verfolgen.

Rechtsgrundlagen

Stand: 25.04.2018
» Hinweis
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Ehrenbeleidigung

Es ist verboten eine andere Person öffentlich oder vor mehreren Leuten (mindestens drei von der Täterin/von dem Täter und vom Opfer verschiedenen Personen)

  • zu beschimpfen
  • zu verspotten
  • am Körper zu misshandeln oder
  • ihr/ihm mit einer körperlichen Misshandlung zu drohen.

Für das Delikt der Beleidigung ist eine » Freiheitsstrafe von bis zu drei Monaten oder eine » Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen vorgesehen.

Unter den Begriff Ehrenbeleidigung fallen unter anderem Schimpfwörter und Spott in der Öffentlichkeitz.B. dämlich, bescheuert, Schwein). Öffentlichkeit liegt dann vor, wenn die Handlung unmittelbar von einem größeren Personenkreis wahrgenommen werden kann. In Foren, Chats und auf Homepages kann eigentlich immer von einer Öffentlichkeit ausgegangen werden.

Entschuldigt ist aber, wer sich zu einer Beleidigung hinreißen lässt, weil er auf eine Beleidigung eines anderen begreiflicherweise reagiert, also zurückschlägt. Der "Gegenschlag" muss aber rasch nach der ersten Beleidigung erfolgen. Dies ist vor allem bei Chats bedeutsam. Empfehlenswert ist diese Vorgangsweise aber jedenfalls nicht

ACHTUNG
Selbst bei anonymer Beteiligung in einem Chatroom, kann eine Beleidigung vorliegen. Wenn die beleidigte Person » z.B. regelmäßig unter dem gleichen » Nickname auftritt und auf Grund des Imageverlustes diesen Nickname nicht mehr verwenden kann.

Meldung an den Betreiber

Wird das Delikt der Beleidigung im Internet beispielsweise durch die Veröffentlichung eines Beitrages in einem Chat- oder Diskussionsforum oder durch das Publizieren eines Beitrages auf einer Website begangen, besteht die Möglichkeit die Rechtsverletzung der Betreiberin/dem Betreiber des Forums » bzw. der Internetseite zu melden und die Löschung des entsprechenden Beitrages zu verlangen.

Strafrechtliche Verfolgung

Bei der Beleidigung handelt es sich um ein » Privatanklagedelikt.

Rechtsgrundlagen

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Verleumdung

Eine Verleumdung liegt vor, wenn eine Person jemand anderen der Begehung einer strafbaren Handlung (» Offizialdelikt; » z.B. Mord) oder der Verletzung einer Amts- oder Standespflicht falsch verdächtigt, obwohl die beschuldigende Person (Täterin/Täter) weiß, dass die Verdächtigung falsch ist. Durch die falsche Verdächtigung muss die beschuldigte Person (Opfer) der Gefahr einer behördlichen Verfolgung ausgesetzt werden.

So würde beispielsweise der Vorwurf, der X hat gestern am Bahnhof mit Drogen gedealt, den Tatbestand einer Verleumdung erfüllen, wenn die Person weiß, dass der X gestern nicht am Bahnhof mit Drogen gedealt hat.

Hat jene Person (Täterin/Täter), die den unwahren Vorwurf getätigt hat, die Gefahr einer behördlichen Verfolgung beseitigt bevor eine Behörde etwas zur Verfolgung der Verdächtigen/des Verdächtigen unternommen hat, ist diese Person nicht zu bestrafen.

Das Delikt der Verleumdung ist mit einer » Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe von bis zu 720 Tagessätzen bedroht. Wenn die fälschlich angelastete Handlung (Straftat) allerdings mit einer ein Jahr übersteigenden Freiheitsstrafe bedroht ist, ist eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren vorgesehen.

Meldung an den Betreiber

Wird das Delikt der Verleumdung im Internet, beispielsweise durch die Veröffentlichung eines entsprechenden Beitrages in einem Chat- oder Diskussionsforum oder durch das Publizieren auf einer Website begangen, besteht die Möglichkeit die Rechtsverletzung der Betreiberin/dem Betreiber des Forums » bzw. der Internetseite zu melden und die Löschung des entsprechenden Beitrages zu verlangen.

Strafrechtliches Vorgehen

Bei dem Delikt der Verleumdung handelt es sich um ein » Offizialdelikt.

Rechtsgrundlagen

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Kreditschädigung

Wegen Kreditschädigung macht sich eine Person strafbar, wenn sie unrichtige Tatsachen behauptet und dadurch

  • den Kredit,
  • den Erwerb oder
  • das berufliche Fortkommen

einer anderen Person schädigt oder gefährdet.

Für das Delikt der Kreditschädigung ist eine » Freiheitsstrafe  bis zu sechs Monaten oder eine » Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen vorgesehen.

Meldung an den Betreiber

Wird das Delikt der Kreditschädigung im Internet beispielsweise durch die Veröffentlichung einer "kreditschädigenden Äußerung" in einem Chat- oder Diskussionsforum (in einem Beitrag wird beispielsweise eine Aussage getroffen, die das berufliche Fortkommen einer Person gefährdet) oder durch das Publizieren auf einer Website begangen, besteht die Möglichkeit die Rechtsverletzung der Betreiberin/dem Betreiber des Forums » bzw. der Internetseite zu melden und die Löschung des entsprechenden Beitrages zu verlangen.

Strafrechtliches Vorgehen

Auch ein strafrechtliches Vorgehen gegen die Täterin/den Täter ist möglich. Bei dem Delikt der Kreditschädigung handelt es sich um ein » Privatanklagedelikt. Bei Privatanklagedelikten erfolgt die Strafverfolgung der Täterin/des Täters nur über Verlangen der verletzten Person, welche die Privatanklage zu erheben hat.

HINWEIS
Nähere Informationen zu den Themen "» Fotos im Internet", "» Cyber Stalking" und "» Recht am eigenen Bild" finden sich ebenfalls auf Help.gv.at.

Rechtsgrundlagen

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Verhetzung

Abkürzung

StGB

Index

24/01 Strafgesetzbuch

Text

Verhetzung

§ 283. (1) Wer öffentlich auf eine Weise, dass es vielen Menschen zugänglich wird,

1.

zu Gewalt gegen eine Kirche oder Religionsgesellschaft oder eine andere nach den vorhandenen oder fehlenden Kriterien der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion oder Weltanschauung, der Staatsangehörigkeit, der Abstammung oder nationalen oder ethnischen Herkunft, des Geschlechts, einer körperlichen oder geistigen Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe ausdrücklich wegen der Zugehörigkeit zu dieser Gruppe auffordert oder zu Hass gegen sie aufstachelt,

2.

in der Absicht, die Menschenwürde anderer zu verletzen, eine der in Z 1 bezeichneten Gruppen in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, diese Gruppe in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen oder herabzusetzen, oder

3.

Verbrechen im Sinne der §§ 321 bis 321f sowie § 321k, die von einem inländischen oder einem internationalen Gericht rechtskräftig festgestellt wurden, billigt, leugnet, gröblich verharmlost oder rechtfertigt, wobei die Handlung gegen eine der in Z 1 bezeichneten Gruppen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe ausdrücklich wegen der Zugehörigkeit zu dieser Gruppe gerichtet ist und in einer Weise begangen wird, die geeignet ist, zu Gewalt oder Hass gegen solch eine Gruppe oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe aufzustacheln,


ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.

(2) Wer die Tat nach Abs. 1 in einem Druckwerk, im Rundfunk oder sonst auf eine Weise begeht, wodurch die in Abs. 1 bezeichneten Handlungen einer breiten Öffentlichkeit zugänglich werden, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.

(3) Wer durch eine Tat nach Abs. 1 oder 2 bewirkt, dass andere Personen gegen eine in Abs. 1 Z 1 bezeichnete Gruppe oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe wegen dessen Zugehörigkeit zu dieser Gruppe Gewalt ausüben, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.

(4) Wer, wenn er nicht als an einer Handlung nach den Abs. 1 bis 3 Beteiligter (§ 12) mit strengerer Strafe bedroht ist, schriftliches Material, Bilder oder andere Darstellungen von Ideen oder Theorien, die Hass oder Gewalt gegen eine in Abs. 1 Z 1 bezeichnete Gruppe oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe wegen dessen Zugehörigkeit zu dieser Gruppe befürworten, fördern oder dazu aufstacheln, in einem Druckwerk, im Rundfunk oder sonst auf eine Weise, wodurch diese einer breiten Öffentlichkeit zugänglich werden, in gutheißender oder rechtfertigender Weise verbreitet oder anderweitig öffentlich verfügbar macht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.

Anmerkung

Zu dieser Bestimmung gibt es im HELP folgenden Artikel: » Verhetzung (T)

Zu dieser Bestimmung gibt es im HELP folgenden Artikel: » Verhetzung (T)

Zu dieser Bestimmung gibt es im HELP folgenden Artikel: » Verhetzung (M)

siehe auch §§ 3d, 3g und 3h des Verbotsgesetzes 1947, » StGBl. Nr. 13/1945

Schlagworte

Rassenhass, Ausländerhass, Glaubensgemeinschaft, Feindseligkeit, Aufreizung, Hetze, Beschimpfung, Verachtung, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit

Im RIS seit

29.12.2015

Zuletzt aktualisiert am

07.02.2018

Gesetzesnummer

10002296

Dokumentnummer

NOR40177271

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Kommentar Dr. Lederbauer vom 6.12.2018

Wenn man Kritik übt, sollte man diese Bestimmungen des Strafgesetzbuchs gut kennen. Besonders instruktiv sind Fälle, die im Rechtsinformationssystem des Bundes ( RIS ) veröffentlcht wurden.

Es stellt sich die Frage, wie man Kritik an der offensichtlichen Verschleuderung öffentlicher Mittel bei bestinmten Projekten ( ZB. Schließung des Auobhnumfahrungrings um Wien ) ausübt, ohne mit den oa. Gesetzesbstimmungen in Konflikt zu geraten.

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