SFH-1105 / Stellungnahme em.Univ.-Prof.Dr.Klecatsky vom 27.05.2009 zur These Lederbauer / Perterer . Diese Ihre These hat umso mehr für sich,als ... .
Von: Hans Richard Klecatsky [mailto:h.r.klecatsky@aon.at] Gesendet: Mittwoch, 27. Mai 2009 19:53 An: Dr. Paul Perterer Betreff: Re: These Lederbauer / Perterer: Fakultativprotokoll ist ex lege Ausführugsgesetz zum CCPR Sehr geehrter Herr Doktor Perterer,
diese Ihre These hat umso mehr für sich,als der "Erfüllungsvorbehalt"( ="spezielle Transformation von Staatsverträgen in innerstaatlich verbindliches Recht" gegenüber der bis dahin unkritisch angenommenen "generellen" Transformation mit Kundmachung des Staatsvertrages im Bundesgesetzblatt) auf die Bundesverfassungsnovelle BGBl 1964/59 zurückgeht.Ich verweise hinsichtlich des Anlasses und der an sich gründlichen Vorbereitung dieser Novelle durch eine aus (wirklichen) Völker-und Staatsrechtsexperten zusammengesetzte Kommission ,der auch ich angehört habe,auf meine Abhandlung in JBl 1964,349 ff,auch in meinem Buch:"Der Rechtsstaat zwischen heute und morgen"(1967) unter dem Titel:"Auf dem Weg zum Weltstaat"(Seiten 33 ff).Schon an diesen Stellen findet man meine,auch in der Kommission vorgetragene Kritik an dem"Zwiegesicht" eines österreichischen "VÖLKERRECHTSFREUNDES,der rasch Verträge schließt,sie aber nur zaudernd wirklich erfüllt" und damals war auch schon(Rechtsstaat,S.39) gegenüber der Formel von "non self-executing"-Staatsverträgen zu konstatieren:
"Ausgetragen wird diese schwierige Frage häufig auf dem Rücken des Einzelnen.Es scheint sich die Faustregel herauszubilden,daß Staatsverträge,die dem Einzelnen Rechts verschaffen würden,von den Staatsorganen nicht als self-executing betrachtet wrden,daß hingegen den Einzelnen belastende Staatsverträge ohne weiteres vollzogen werden."
So blieb es denn bisher auch bei "Erfüllungsvorbehalten" beim Beitritt zur Europäischen Sozialcharta,zum Weltmenschenrechtpakt und zum Weltsozialpakt,obwohl nach den Erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage(373 Blg NR 10.GP,siehe auch dazu Rechtsstaat,S.52 f) des Bundesverfassungesetzes BGBl 1964/59 ausdrücklich die österreichischen speziellen Transformationsakte "unverzüglich" zu setzen gewesen wären.Ich verwies dazu (aaO) auf den Rechtsatz: "pacta sunt servanda",nach Art 9 (jetzt Abs 1) B-VG Bestandteil des Bundesrechts.
Mit besten Grüssen HRK
Am 25.05.09 23:11 schrieb "Dr. Paul Perterer" unter <» ledererguetl@saalbach.net>: Sehr geehrter Herr Professor ! Dürfen wir Sie mit der These konfrontieren, dass mit Ratifizierung des Fakultativprotokolles der Erfüllungsvorbehalt zum CCPR ex lege weggefallen ist. Damit wäre die herrschende Lehre von der Unverbindlichkeit der Views widerlegt und hätten die Höchstgerichte im Fall Perterer rechtswidrige Entscheidungen gefällt. Liegen wir mit dieser These völlig falsch, oder wäre dieser Denkansatz die Lösung zum ganzen Problem? Dürfen wir Sie um Ihre geschätzte Meinung dazu bitten. DANKE.
Mit besten Grüßen PERTERER
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