SFH-1106

Von: peter.baminger@orf.at [mailto:peter.baminger@orf.at]
Gesendet: Dienstag, 2. Juni 2009 12:34
An: ledererguetl@saalbach.net
Betreff: WG: Sind Entscheidungen des Menschenrechtsausschusse der UNO für Österreich wirklich unverbindlich???

 

Sg. Herr Dr.Peterer!

 

Vielen Dank für Ihr Interesse an unserer Sendung und danke auch für diese Info.

Das ist sicher für viele Rechtskundige oder auch Rechtssuchenden interessant, in unserer Sendung könnte das aber nur ein Nebenaspekt in einer größeren Geschichte sein. Wir kommen ggf. darauf zurück und werden uns dann bei Ihnen melden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr THEMA-Team


Von: Dr. Paul Perterer [mailto:ledererguetl@saalbach.net]
Gesendet: Dienstag, 02. Juni 2009 10:07
An: THEMA, FI 9
Betreff: Sind Entscheidungen des Menschenrechtsausschusse der UNO für Österreich wirklich unverbindlich???

 

Sehr geehrte Damen und Heren !

 

Besteht die Möglichkeit, über nachstehenden Sachverhalt zu berichten? Es geht dabei vor allem um die Information der Bevölkerung, dass man über die Verletzung von Menschen-/Grundrechten nicht nur beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg eine Beschwerde einbringen kann, sondern auch beim Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen (MRA) in Genf / New York. Während beim EGMR eine Beschwerde innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss des Instanzenzuges in Österreich eingebracht werden muss, gibt es eine solche Frist beim MRA nicht. Da kann selbst nach Jahren noch eine Beschwerde eingebracht werden, ohne eine Frist versäumt zu haben. Das ist leider viel zu wenig oder gar nicht bekannt.

 


» SFH-1104 / These Dr. Ledererbauer / Dr. Perterer zur Verbindlichkeit des CCPR für Österreich
... mit Ratifizierung des Fakultativprotokolles zum CCPR im Jahr 1988 ist der Erfüllungsvorbehalt zum CCPR ex lege weggefallen ...


 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Paul Perterer

Telefon: 0650/5533735

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