SFH-5124 Hinweise zur Suche im Rechtsinformationssystem ( RIS)

Ein Betroffener ersucht um Hinweise über die Recherche im RIS zu einem bestimmten Thema

.

Lieber Herr …….,

Zu. " ... welche möglichkeiten habe ich die judikatur zu überprüfen um eventuelle strafbare handlungen aufzuzeigen?..."

1. Die Judiaktur kann man im  RIS " überblicken:

vgl.:

Google " RIS ",

Ergebnis:

» Bundeskanzleramt RIS Informationsangebote

http://www.ris.bka.gv.at/

Das Service des Bundeskanzleramts erlaubt die Suche nach Rechtsmaterialien
und Gesetzen im Bundes- und Landesrecht, im Bereich des Verfassungs- und ...

» http://www.ris.bka.gv.at/

.

2. In der oberen Zeile kann man lesen:

·  » Bundesrecht

·  » Landesrecht

·  » Gemeinderecht

·  » EU-Recht

·  » Judikatur

·  » Erlässe

·  » Gesamtabfrage

·  » Übersicht

.

3. In der Rubrik " Judikaktur " kann man unter

» Justiz (OGH, OLG, LG, BG, OPMS, AUSL)

Hier finden Sie ausgewählte Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes (OGH), der Oberlandesgerichte (OLG), der Landesgerichte (LG), der Bezirksgerichte (BG), Entscheidungen des Obersten Patent- und Markensenats (OPMS) und ausländische Entscheidungen (AUSL).

Entscheidungen finden.

Justiz (OGH, OLG, LG, BG, OPMS, AUSL)

Dokumenttyp

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»

 

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Beispiel: ABGB §879 Abs3

 

»

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4. Jetzt können Sie verschiedene Suchworte eingeben.

ZB.:

" Befangenheit "

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5. Dann erhalten Sie folgende Auflistung:

Justiz (OGH, OLG, LG, BG, OPMS, AUSL)

Ausschnitt der Auflistung....

Nr.

» Geschäftszahl

» Datum

» Gericht

» Typ

» Kurzinformation

1

» 22Bs176/12m

16.05.2012

OLG Wien

» RS

Trotz Entscheidungsmöglichkeit des Leiters der jeweiligen Behörde im Dienstaufsichtsweg kann im

» » »

usf.

...

6. Nun müssen die " Kurzinformation " überfliegen.

Wenn Sie eine Entscheidung als relevant betrachten, können Sie links die entsprechende Entscheidung anklicken. Dann erhalten Sie einen " Rechtssatz " oder die gesamte Entscheidung im Wortlaut.

Ich empfehle, die gesamte Entscheidung genau durchzulesen , um Analogien zu Ihrem Fall zu finden.

Das ist zwar viel Arbeit. Danach können Sie Ihren Fall viel besser abschätzen und ggf Ansatzpunkte finden.

Ich werde mich zum oa Begriff " Befangenheit " aus gegebenem Anlaß auch schlau machen und Sie über das Ergebnis meiner Recherche unterrichten.

Herzlichst

W. Lederbauer

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