SFH-180-982 Dr. Troootzi seziert das Regierungsprogramm  der österreichischen Bundesregierung 2025 in Zusammenhang mit dem Thema " Duchsetzbarkeit von Menschenrechten "


Nach wie vor gilt:   Menschenrechte sind nicht durchsetzbar 
 

file:///home/leiderb/Downloads/Regierungsprogramm_2025-2029-3.pdf

Auszuge:

Verfassung, Menschenrechte und Verwaltung
Eine Verfassung auf der Höhe der Zeit
• Abhaltung eines Verfassungskonvents vor dem Hintergrund der großen Heraus-
forderungen unserer Zeit insbesondere im Hinblick auf
– Grundrechte und deren Schutz,
– eine Fortsetzung der Reform zur Kompetenzentflechtung zwischen Bund und
Ländern im Sinne der Subsidiarität vor allem mit Blick auf Energie, Gesundheit
und Bildung,
– das Zusammenspiel von repräsentativer und direkter Demokratie,
– Kontrollbefugnisse und Rechtsschutz,
– die Stärkung unserer „wehrhaften Demokratie" gegen autoritäre und extremis-
tische Tendenzen.
• Prüfung der Einführung einer Amtsbeschwerde und Überprüfung der Amts-
revisionsbefugnisse mit dem Ziel der Erarbeitung konkreter Reformvorschläge
• Für die Mitglieder und Ersatzmitglieder des Verfassungsgerichtshofes, die auf
Vorschlag des Nationalrates oder Bundesrates von der Bundespräsidentin oder
vom Bundespräsidenten zu bestellen sind, werden im Nationalrat oder Bundesrat
Anhörungen abgehalten.
• Vorabprüfung von Staatsverträgen durch den Verfassungsgerichtshof
• Einführung einer Bundesstaatsanwaltschaft als eigenes Kollegialorgan mit Fach-
aufsicht über die Staatsanwaltschaften
– Die Ernennung erfolgt durch die Bundespräsidentin oder den Bundes-
präsidenten für die Dauer von 6 Jahren. Eine Wiederwahl ist nicht möglich.
– Transparenz hinsichtlich des Abstimmungsverhaltens, um die Verantwortlich-
keit zu garantieren
– Auf Vorschlag einer unabhängigen Kommission bestehend aus anerkannten
Persönlichkeiten beispielsweise aus der Justiz, Wissenschaft, Verwaltung und
der Praxis erfolgt die Wahl durch das Parlament.
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– Sicherstellung der Einbeziehung des Parlaments bei der laufenden Kontrolle
(unter Wahrung der notwendigen Vertraulichkeit) und Abberufung (analog zu
Art 142 B-VG) der verantwortlichen Weisungsspitze
– Ausbau und Stärkung des Instituts der bzw. des Rechtsschutzbeauftragten
• Unterstützung aller betroffenen Stellen bei den Vorbereitungen für die
Informationsfreiheit
• Umfassende Umsetzung der Informationsfreiheit
• Besserer Zugang für die wissenschaftliche Forschung zu Daten durch eine
allfällige Änderung des Bundesstatistikgesetzes
• Verpflichtende Anhörung im Parlament für designierte Volksanwältinnen und
Volksanwälte und Prüfung einer Neuordnung des Bestellverfahrens durch das
Parlament ohne Änderung des Art. 148g Abs 2 B-VG
• Stärkung der unabhängigen Prüfung der Gebarung von Städten mit eigenem
Statut
• Reform des Vereins- und Versammlungsrechts durch Überarbeitung der Unter-
sagungsmöglichkeiten bei Extremismus
• Plattformen in die Pflicht nehmen und die Rechtsdurchsetzung im digitalen Raum
weiter stärken
• Das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein: Rechtliche Sicherheit soll mittels
Individualisierung durch die Betreiber der Plattformen (und Herausgabe ab einer
gewissen Deliktsschwere) garantiert werden.
• Verpflichtende Anhörung von designierten Mitgliedern der Bundesregierung vor
dem Nationalrat, vor der Angelobung durch die Bundespräsidentin oder den
Bundespräsidenten
• Verpflichtung zur ausreichenden Begutachtung von Ministerialentwürfen
• Rückforderungsanspruch des Bundes bei Auflösung eines Klubs
• Fortsetzung der Arbeiten zum parlamentarischen Quellenschutz, um den Schutz
der ungestörten Kommunikation zwischen Abgeordneten und Bürgerinnen und
Bürgern sicherzustellen, um die Immunität der Abgeordneten zu stärken
Grund- und Menschenrechte
 Einsatz auf europäischer Ebene für den Beitritt der EU zur EMRK
• Klares Bekenntnis zu den in Österreich anerkannten Volksgruppen als unverzicht-
barer Teil der österreichischen Identität
• Stärkung der 6 Volksgruppen (kroatische, slowenische, ungarische, tschechische,
slowakische sowie die Volksgruppe der Roma) durch ihre verfassungsrechtliche
Verankerung und damit deutliche Sichtbarmachung
• Weiterentwicklung der Bildungsangebote in Volksgruppensprachen
Aktionsplan Menschenrechte wiederbeleben
• Intensivierung der Beweissicherung von Kriegsverbrechen und anderen Straftaten
nach dem Völkerstrafrecht

Auszuge:

Justiz und Rechtsstaat
Familie / Kindschafts- / Eherecht
• Fortsetzung der Arbeiten zur Modernisierung des Ehe-, Kindschafts- und Pfleg-
schaftsrechts unter besonderer Berücksichtigung des Kindeswohls
• Ausbau der Information am Standesamt vor Eheschließung und Verpartnerung zur
Aufklärung über die Rechtsfolgen
• Erhöhung des gesetzlichen Alters der Eheschließung von 16 (bei Zustimmung der
gesetzlichen Vertretung / des Gerichts) auf 18 Jahre
• Einführung eines Heiratsverbots von Cousins und Cousinen
• Internationales Privatrecht (IPRG): Änderung beim Personalstatut; künftig
Anknüpfung an den gewöhnlichen Aufenthalt – analog zu EU-Verordnungen
(z. B. Rom III-VO); aktuell wird an die Staatsbürgerschaft angeknüpft, was zur
Anwendung von Scharia-Recht in Österreich führen kann.
• Reform des Scheidungsrechts inklusive Neuregelung des nachehelichen Unterhalts
u. a. unabhängig vom Verschuldensprinzip
• Gesetzliche Verankerung der Berücksichtigung des Kindeswohls in allen asyl- und
fremdenrechtlichen Verfahren und in der Grundversorgung durch Obsorge ab dem
ersten Tag
• Keine gemeinsame Obsorge bei rechtskräftig festgestellten Fällen von familiärer
Gewalt oder Missbrauch
• Kein Kontaktrecht, wenn Kind aus Sexualstraftat stammt
• Gemeinsam mit Kinderschutzorganisationen werden wir allfällige gesetzliche
Lücken beim Kinderschutz – sei es im digitalen oder im analogen Leben – identi-
fizieren und beseitigen, insbesondere durch folgende Maßnahmen:
– Die Kapazitäten im Kampf gegen Kindesmissbrauch werden ausgebaut.
– Prüfung einer Überarbeitung der Regeln zum Tätigkeitsverbot im Sinne eines
verbesserten Kinderschutzes
– Ausbau der Präventionsarbeit zum Schutz von Kindern und Jugendlichen und
anderen besonders schutzbedürftigen Personen
– Verbesserte Begleitung der Opfer in therapeutischer und finanzieller Hinsicht
Justizreform
• Einleitung eines grundlegenden Reformprozesses des Justizsystems rund 20 Jahre
nach der letzten großen StPO-Reform mit Blick auf Strafrecht, Strafprozessrecht
und Justizorganisation
• Überprüfung und Verbesserung des Systems der Rechtsschutzbeauftragten
• Stärkung der Qualität und Effektivität von Korruptionsermittlungen
• Modernisierung der Ausbildung von Richterinnen und Richtern sowie Staats-
anwältinnen und Staatsanwälten
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• Spezialisierung durch Einführung von Sonderzuständigkeiten etwa in den
Bereichen Cyberkriminalität, Sexualdelikte oder Extremismus und Terror sowie
entsprechende Aufstockung der personellen Ressourcen
• Kapazitäten im Bereich IT-Forensik der Strafverfolgungsbehörden stärken
• Angleichung der Gehälter von Richterschaft und Staatsanwaltschaft nach Maß-
gabe der budgetären Möglichkeiten
• Schaffung von Stellen für juristische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der
ordentlichen Gerichtsbarkeit
• Attraktivierung der Justizwache
• Weiterentwicklung der Dienstbeurteilungen für Richterinnen und Richter und
Staatsanwältinnen und Staatsanwälte hin zu modernen Feedbackinstrumenten
• Verbesserung von Gutachten durch bessere Bezahlung und Qualitätsstandards
• Ausbau der Kapazitäten der Justizanstalten
• Entlastung der angespannten Haftsituation in Österreich durch Ausweitung der
Verbüßung mit Fußfessel und Forcierung der Verbüßung der Haft im Herkunfts-
land, verstärkten Entlassungsvollzug sowie Forcierung der Weisung zur Schadens-
gutmachung
• Fortsetzung der Reformbemühungen im Straf- und Maßnahmenvollzug
• Einführung von Radikalisierungspräventions- und Monitoringstellen in Justiz-
anstalten
• Bekenntnis zur besseren Ausstattung der Justiz auf der Höhe der Zeit
– Sicherstellung der Fortführung der Digitalisierungsstrategie der Justiz (Justiz 4.0)
– Bundesweite Einführung von standardisierten Prozessen bei der elektronischen
Akteneinsichtnahme bei Gerichten
– Veröffentlichung von rechtskräftigen Instanzentscheidungen der ordentlichen
Gerichtsbarkeit
– Digitalisierung der Leistungen von Dolmetscherinnen und Dolmetschern
forcieren
• Prüfung der Vereinheitlichung der Schmerzengeldsätze bei Opfern von Gewalttaten
• Erweiterung des Verbrechensopfergesetzes durch Ausdehnung auf alle Gewalt-
und Sexualopfer
• Sicherung eines Vorrangs von Wiedergutmachungsansprüchen von Opfern durch
Einräumung eines Exekutionsvorranges ähnlich dem von Unterhaltsansprüchen
• Sicherstellung einer ausreichenden Dotierung im Bereich der psychosozialen
Prozessbegleitung
• Erleichterung der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bei Gewalt in
Heimen
• Rechtsmissbräuchliche Abmahnungen und Klagen sind zurückzudrängen
• Sicherstellung ausreichender, effektiver und umfassender Erwachsenenschutzver-
tretung vor allem bei unterstützter Entscheidungsfindung
• Evaluierung der Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren, um Zugang zum Recht
sicherzustellen

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