Es liegen Berichte aus mehreren Mitgliedsstaaten der EU vor, die Verletzungen der Grundrechte belegen. Insbesondere Österreich ist diesbezüglich in der Kritik. Tausende Fälle von ernsthaften Verletzungen der Grundrechte wurden bekannt. Das Eigentumsrecht wird nicht mehr respektiert. Rechtssicherheit ist nicht mehr gegeben. Das wird auch durch die jährlichen Berichte der österreichischen Volksanwaltschaft bestätigt.
Die Charta der Grundrechte ist das Fundament der Europäischen Union. Ein Eingreifen der EU wird deshalb erforderlich.
Regierungssprecherin wurde angefragt
Jetzt liegt dazu die Stellungnahme einer Regierungssprecherin aus Deutschland vor. Auf Anfrage wurde mitgeteilt:
„Die Bundeskanzlerin hat immer wieder betont, dass die EU-Verträge und die Charta der Grundrechte der EU die Grundlage der europäischen Zusammenarbeit bilden. Hierin sind die gemeinsamen europäischen Werte und Grundrechte sowie demokratischen Regeln festgehalten. Sie sind konstitutiv für die Mitgliedschaft in der Europäischen Union.
Die Europäische Union ist eine Rechtsgemeinschaft.Sollten EU-Mitgliedstaaten die Vorgaben des Unionsrechts, einschließlich der Charta der Grundrechte, nicht beachten, obliegt es der Europäischen Kommission als Hüterin der Verträge, gegebenenfalls ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten. Artikel 7 des EU-Vertrags bietet ein weiteres Verfahren zur Sanktionierung von Rechtsstaatsmängeln in den Mitgliedstaaten."
Demnach sollte die Europäische Kommission ein Verfahren einleiten, wenn ein Mitgliedsstaat der Europäischen Union die Charta der Grundrechte nicht beachtet.
Verletzte Grundrechte in der EU
Ein solches Verfahren ist ein dringendes Anliegen, da auch weitere Staaten der Europäischen Union durch das Fehlverhalten eines Mitgliedsstaates angesteckt werden können. Das kann bereits bei Visegrád-Staaten beobachtet werden, mit denen die österreichische Bundesregierung und staatliche Stellen der Republik Österreich besonders engen politischen Kontakt pflegen wollen. Es liegen bereits Berichte aus Visegrád-Staaten (Ungarn, Polen, Tschechien) vor, die ebenfalls prekäre Situationen im Bereich der Grundrechte belegen.
Die Europäische Union versteht sich als eine Wertegemeinschaft, in deren Zentrum die Grundrechte stehen. Die kontinuierliche Verletzung der Grundrechte durch einen Mitgliedsstaat der Europäischen Union kann deshalb zu einer Destabilisierung der EU führen. Schon deshalb wird eine rasche Reaktion der Europäischen Kommission von Bedeutung sein.
Offener Brief an Angela Merkel
Ausgangspunkt der Anfrage war ein » Offener Brief an Bundeskanzlerin Merkel, der auf Tabula Rasa veröffentlicht wurde und die ernsthafte Verletzung von Grundrechten in der Republik Österreich zum Inhalt hatte. Bundeskanzlerin Merkel sollte mit dem Offenen Brief über die Verletzung von Grundrechten in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union persönlich informiert werden. Die deutsche Bundeskanzlerin Merkel wurde angesprochen als eine „Europapolitikerin, die für den Schutz der Grundrechte steht".
Es wurde erhofft, dass die Bundeskanzlerin gemeinsam mit der Regierung der Bundesrepublik Deutschland das Thema in die Agenda der Europäischen Union einbringt.
Links:
» Offener Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel: Zur Verletzung von Grundrechten im EU-Mitgliedsstaat Österreich (Tabula Rasa, 6. Juli 2018)
» Charta der Grundrechte bilden die Grundlage der europäischen Zusammenarbeit: Stellungnahme nach dem Offenen Brief an Bundeskanzlerin Merkel (Tabula Rasa, 29. Juli 2018)
© Autor: Johannes Schütz, 2018
Johannes Schütz bereitet eine Buchpublikation vor:
„Die Enteigner: Der größte Skandal der Republik Österreich".
Johannes Schütz, Medienwissenschafter und Publizist, war Lehrbeauftragter an der Universität Wien (Informationbroking, Recherchetechniken, Medienkompetenz), Vorstand des Zentrums für Medienkompetenz, Projektleiter bei der Konzeption des Wiener Community-TV, Projektleiter Twin-City-TV Wien-Bratislava, investigative Publikationen (Grundrechte, Vergabe der .eu Domains).
Veröffentlichungen u. a. The European, Tabula Rasa.