Österreich weigert sich trotz staatsvertraglicher Verpflichtungen Entscheidungen (VIEWS) des UN-Menschenrechtsausschusses anzuerkennen und verweigert damit erfolgreichen Beschwerdeführern die Zurverfügungstellung eines Rechtsmittels sowie eine angemessene Entschädigungszahlung für erlittenes Unrecht, welches durch den UN-Menschenrechtsausschuss festgestellt wurde.
Diese für jede Bürgerin und jeden Bürger elementare Frage ging in der Folge im Laufe von Jahrzehnten unter bzw geriet offenbar in Vergessenheit...."
Bekanntlich kommen die meisten Gesetzesinitiativen von der Regierung. Es erscheint dringend erforderlich, dass die Bundesregierung nun endlich eine entsprechende Gesetzesinitiative setzt.
Es ist vollkommen klar, dass solche entscheidenden Weichenstellungen von den Parteispitzen vorzunehmen sind.
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Es handelt sich um einen klaren Fall von " legislativem Unrecht. ".