Sehr geehrte Frau Ministerialrat,
ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom 27.11.2017
Vgl.:
27.11.2017 | » 300 Das Neueste
» SFH-140322 Brief Präsidentschaftskanzlei an Dr. Lederbauer vom 21.11.2017
W. Lederbauer Schreiben der Präsidentschaftskanzlei 21.11.2017 .pdf
» https://so-for-humanity.com2000.at/index.php?modul=content&rubrik=94&aid=9307&page=
Bei diesem Vorgang sind die gesetzlichen Bestimmungen bzgl der Behandlung von Gnadengesuchen nicht eingehalten worden.
Vgl.
PARLAMENTARISCHE Anfrage Dr. Dagmar Berlakowitsch-Jennewein vom 21.6.2012
Zufällig habe ich folgendes Dokument gefunden, das - wie ich meine - für die Beurteilung der Form der Behandlung meines Gnadengeuchs vom 7.11.2011 von großer Bedeutung ist.
Vgl.:
29.11.2017 | » 300 Das Neueste
» SFH-140327 Anfrage an den Bundesminister für Justiz zum Niederschlagungsrecht des Bundespräsidenten (12063/J)( Zahl 12063/J-NR/2012 vom 21.6.2012 und die Anfragebeantwortung des BM für Justiz Dr. Beatrix Karl zur Zahl 12063/J-NR/2012, BMJ-Pr7000/0
[PDF]Anfragebeantwortung (elektr. übermittelte Version) - Österreichisches ... » https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/AB/AB_11863/fname_266268.pdf 21.08.2012 - BM für Justiz. Anfragebeantwortung. BMJ-Pr7000/0192-Pr 1/2012. REPUBLIK ÖSTERREICH. DIE BUNDESMINISTERIN FÜR JUSTIZ. Museumstraße 7. 1070 Wien ... Zur Zahl 12063/J-NR/2012. Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und. Kollegen, haben an ...
» https://so-for-humanity.com2000.at/index.php?modul=content&rubrik=94&aid=9313&page=
Das Wesentliche in der Anfrage:
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende Fragen
an die Bundesministerin für Justiz
Anfrage
....
Das Wesentliche der Anfragebeantwortung:
7. Wer entscheidet über Niederschlagung und Begnadigung?
Das Wesentliche in dieser Antwort:
Dem Institut der Gnade kommt im demokratischen Rechtsstaat die Aufgabe
zu, auf belastende, nicht unbedingt den Rechtsbrecher selbst treffende Situationen zu
reagieren, die der Gesetzgeber weder gewollt noch in Kauf genommen hat.
...
Dem Institut der Gnade kommt im demokratischen Rechtsstaat die Aufgabe
zu, auf belastende, nicht unbedingt den Rechtsbrecher selbst treffende Situationen zu
reagieren, die der Gesetzgeber weder gewo llt noch in Kauf genommen hat. Er kann im
Gesetz nur große Gruppen von Fällen generell und abstrakt regeln; für jeden in der Vielfalt
des Lebens denkbaren Fall eine eigene Norm zu schaffen, ist ihm nicht möglich. Somit ist
geradezu unvermeidbar, dass die korrekte Anwendung einer Vorschrift in untypischen
Einzelfällen Effekte provoziert, die der Gesetzgeber nicht wollte und unter Umständen dem mit
der Norm angestrebten Ziel zuwider laufen. Daher sehen praktisch alle modernen
Verfassungen das Institut der Gnade in differenten Formen vor.
....
Zu 7 bis 9:
Die Gnadenakte des Bundespräsidenten setzen einen Vorschlag der von der an sich
zuständigen Bundesregierung hiezu ermächtigten Bundesministerin für Justiz voraus.
....
....
Letztlich hat jeder Vorschlag auszuführen,
welche Argumente im betreffenden Fall für die verfassungskonforme Gewährung der
gnadenweisen Begünstigung sprechen. Wes entliche Teile der Gerichtsakten,
Gnadengesuche und alle Erhebungsberichte, die vom Bundesministerium für Justiz im
Gnadenverfahren eingeholt wurden, sind dem Bundespräsidenten als Beilagen des
Vorschlags vorzulegen.
...
Zur Prüfung der Vorschläge steht dem Bundespräsidenten die Österreichische
Präsidentschaftskanzlei als Hilfs organ zur Verfügung. Er mach t auch vom Recht Gebrauch,
das Bundesministerium für Just iz um ergänzende Ermittlungen zu ersuchen, wenn er dies für
seine Entscheidung als nötig erachtet.
...
Zu 10 und 11:
Jedes Gnadenverfahren wird in den Akten des B undesministeriums für Justiz dokumentiert.
Wenn der Bundespräsident mit einer Gnade nsache befasst wird, bestehen hierüber
unabhängig vom Verfahrensstand auch Akten der Öste rreichischen Präsidentschaftskanzlei.
Aus ihnen ist daher der Gang des Verfahrens ab der Vorlage des Gnadenvorschlags zu
ersehen. Hat der Bundespräsident die Hem mung des Strafvollzugs für die Dauer des
Verfahrens angeordnet (§ 510 StPO), hat ihm das Bundesministerium für Justiz auch dann
über den weiteren Verfahrensgang zu berichten , wenn letztlich doch kein Anlass zum
Gnadenvorschlag besteht.
....
Im Übrigen erklärt § 513 StPO für die Erheb ungen im Gnadenverfahren die Bestimmungen
des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensges etzes 1991 (AVG) und insoweit auch dessen
§ 17, wonach Akteneinsicht nur den Parteien des Verfahrens zusteht, für sinngemäß
anwendbar, beschränkt jedoch im Si nne des § 17 Abs. 1 erster Halbsatz AVG („Soweit in den
Verwaltungsvorschriften nichts anderes besti mmt ist") die Akteneinsi cht für den Verurte ilten
selbst auf die Einsicht in die Ergebnisse der Erhebungen im Gnadenverfahren (§ 509 StPO).
Wien, . August 2012
Dr. Beatrix Karl
Persönlicher Kontakt Dr. Lederbauer mit dem HBP am 3. April 2019
Am Mittwoch, den 3. April 2019 besuchte der Präsident der Tschechischen Republik Miloš Zeman gemeinsam mit Ivana Zemanová Österreich.
15.40 Uhr
Eintreffen der beiden Staatsoberhäupter in der Wirtschaftskammer Österreich und Teilnahme am Österreichisch-Tschechischen Wirtschaftsforum
• Begrüßungsworte von Harald Mahrer, Präsident der Wirtschaftskammer Österreich
• Begrüßungsworte von Vladimír Dlouhý, Präsident der Wirtschaftskammer Tschechien
• Rede von Bundespräsident Van der Bellen
• Rede von Präsident Zeman
Ich habe den Hernn Bundespräsidenten bei dieser Veranstaltung in der Bundeswirtschaftskammer mit dem damaligen Präsidenten der Tschechischen Republik » Miloš Zeman auf mein Gnadengesuch kurz angesprochen. Ich hatte den Eindruck, dass er über mein Gnadengesuch nicht informiert war. Er meinte nur, ich sollte mich an den Bundesminister für Justiz wenden. Dies werde ich nun nochmals tun.
Ich ersuche um Akteneinsicht in alle in der Präsidentschaftskanzlei aufliegenden Dokumente im Zusammenhang mit meinen Gnadengesuchen.
Sollten Sie eine Akteneinsicht ablehnen, ersuche ich, mir dies ein Form eines Bescheides mitzuteilen.
Ich würde dann den Rechtsweg beschreiten.
Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn dies bis 14.9.2022 möglich wäre.
Mit freundlichen Grüßen
-- DI Dr. Wolfgang Lederbauer Wirtschaftsingenieur Bauwesen A 1010 Wien Dominikanerbastei 6 Tel: +43(1)512 16 84 Tel: 0664 954 52 54 e mail: » wolfgang.lederbauer@a1.net