SFH-141945 Facebook: Herbert Szlezak hat einen Beitrag geteilt.
Sehr geehrter Herr Szlezak, Im Auftrag des Herrn Bundespräsidenten bestätige ich den Erhalt Ihres Schreibens vom 24. Mai 2018 in der Österreichischen Präsidentschaftskanzlei.

SFH-141946 In der Strafsache gegen Herbert SZLEZAK, geboren am 03.04.1965, wegen§§ 111 Abs 1 und 2; 297 Abs 1 zweiter Fall StGB wird die gegen das Urteil desLandesgerichtes für Strafsachen Wien vom 01.03.2018, AZ 91 Hv 93/17p, angemeldeteI./ Berufun
Mit dem angefochtenen Urteil wurde Herbert SZLEZAK, geboren am 03.04.1965, wegender Vergehen der üblen Nachrede nach § 111 Abs 1 und 2 StGB unter Anwendung des § 28Abs 1 StGB nach § 111 Abs 2 StGB zu einer Geldstrafe von 300 Tagessätzen à € 4,--verurteilt ....



  
 

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