SFH-141136  Causa J. Holzinger, Meine Mitstreiter: Wieder ein erneuter Anschlag auf mein gesetzliches Recht und eine neuerliche grausame weiße Folter und Schädigung der Justiz an meiner Person und eine weitere justizübliche offensichtliche systemmäßige und justizintern richterlich gewollte Rechtsausgrenzung.

Das OLG Graz fällte ein abnormales, akten-, fakten-, wahrheitswidriges- und gesetzwidriges Urteil 5 R 139/17a im Verfahren  39 Cg 141/16h und hat wie auch das LG Graz keine Beweisakte eingeholt und beigeschafft, die zum Klagegrund, Klagebeweis und Schriftsatzvorbringens beantragt wurden.

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Josef Holzinger
Raitenberg 7
4873 Frankenburg
Tel.: 06802140477
E-Mail: josef.holzinger@gmx.net
 
Meine Mitstreiter: Wieder ein erneuter Anschlag auf mein gesetzliches Recht und eine neuerliche grausame weiße Folter und Schädigung der Justiz an meiner Person und eine weitere justizübliche offensichtliche systemmäßige und justizintern richterlich gewollte Rechtsausgrenzung.   Das OLG Graz fällte ein abnormales, akten-, fakten-, wahrheitswidriges- und gesetzwidriges Urteil 5 R 139/17a im Verfahren  39 Cg 141/16h und hat wie auch das LG Graz keine Beweisakte eingeholt und beigeschafft, die zum Klagegrund, Klagebeweis und Schriftsatzvorbringens beantragt wurden. Das LG Graz  hat auch den wichtigen beantragten Zeugen Manfred Schönbauer  nicht einvernommen. Die Richterin Mag. Tscherner hat sich über das gesamte aktengenständliche Beweismaterial,  Klage- und Schriftsatz- und Prozessvorbringens meines Verfahrenshelfer,  meiner PV,  meiner Beweisführung und meines Schriftsatzvorbringens im Verfahrenshilfeantragsverfahrens hinweggesetzt und ignoriert. Das wurde vom OLG Graz einfach ignoriert, obwohl in der Berufung dies gerügt wurde. Das LG und OLG Graz haben sich  sogar willkürlich  über Fakten, Gesetze und das aktengegenständliche Schreiben der beklagten  Deutsch an Manfred Schönbauer, den Zeugenaussagen des Robert Atzmüller und Klaus Krumhuber ignorierend und der in https://Richtervereinigung.at  veröffentlichte Ethikerklaerung und gemäß Art 6(1) der MRK verletzend und mit offenkundiger lügenhaften, akten- und faktenwidrigen  Entscheidungsbegründungen hinweggesetzt. Das was die rechtsbeugenden, rechtsverweigernden und rechtsausgrenzenden Richter und Richterinnen 1. und 2. Instanz  in ihren für die beklagte Sabine Deutsch ( ausgebildete Richterin,  Notarin udn RA. partelich und aus Gefälligkeit gefällten Gefälligkeitsurteilen im Verfahren  39 Cg 141/16h hineinschrieben  ist ein absoluter Wahnsinn und mir gegenüber eine Provokation, Demütigung,  ein schwerwiegender Rechts- und Kostenbetrug und verstoßt gegen die  gesetzlichen Normen und §§ der ZPO, des StGB,  des ABGB,  des Art 6(1) MRK, Art 7-BVG und Art 2 StGG, Der Europäischen Grundrechtscarta  und anderer Gesetzen. Der Verfahrenshelfer hat alles gesetzmäßige und ihm rechtlich Möglichgewesene gemacht, und auch sein  Klage-, Schriftsatz- und Prozessvorbringens und das Klagebegehrens entspricht den gesetzlichen und verfahrensrechtlichen Normen und Voraussetzungen. So dass das von der Erstrichterin durchgeführte Verfahren total mangelhaft ist und die Urteilsbegründung absolut falsch und rechtsirrig ist, auf falschen absurden Feststellung und auf eine zur Beklagen Deutsch parteiliche Beweiswürdigung  fußt.  Daher  die Klageabweisung ein bewußt von ihr schädigender richterlicher amtspflichtverletzender Akt sei. Das diese rechtsverletzende Amts- und Entscheidungshandlung trifft auch bei den Rechtsmittelrichter des OLG Graz zu. Es besteht der dringende Verdacht, dass auch die ursächlichen schuldhaften und amtspflichtverletzenden RichterInnen, "hauptsächlich die Richterin Lam Bär"  von BG Vöcklabruck bei diesem Verfahren die Finger im Spiel hatten, dies zu diesem gelenkten Fehl-und Gefälligkeitsurteilen führte. Auch das vom OGH bestimmte LG und OLG Graz ist in dieser Verschwörung und Komplott gegen mich jahrelang in anderen Verfahren ( zB.  AZ.  7 Nc 69/99v, 14 Nc 6/15m, 14 Nc 7/16k, 12 Nc 2/01p 3 Nc 68/16z ) schon rechtsbeugend und rechtsverweigernd beteiligt und fällte zuvor bereits in den Verfahrenshilfeverfahren zur Einbringung von  Amtshaftungsklagen mehrere gesetzwidrige und falsche Beschlüsse mit Schädigungsabsicht -und blockierten bewußt und durch justizinterne Absprachen durch Verweigerung der notwending beantragten  Verfahrenshilfen  mir damit Amtshaftungs- und Feststellungsklagen einzubringen.  Auch mutmassend haben  Richter und Richterinnen  von damaligen BG Frankenmarkt und heutigen BG Vöcklabruck und LG Wels immerwieder die Finger im Spiel,  und dies zu den  Verfahrenshilfeantragsabweisungen für Amtshaftungsverfahren durch das LG und OLG Graz immerwieder führte.
 
Ein unvorstellbarer lebens- und existenzvernichtender, rufschädigender und finanziell ausbeutender Justizskandal! Verantwortlich dafür sind  sehr viele aus  Steuergeld bezahlte rechtsbeugende, rechtsverweigernde,  zusammenspielende und untersich abgesprochene  kaltblütige ignorante Staatsorgane der Justiz.   Eine Rechtdurchsetzung wird mir mit allen unverstellbaren  Mitteln und kriminellen Machenschaften  verhindert. 
 
Es muß  eine außerordentliche Revision  gegen diese Schandurteile 1. und 2. Instanz schon wegen des § 2 (2) AHG eingebracht werden. 
 
Justizopfer 
Josef Holzinger
 
Gesendet: Donnerstag, 08. März 2018 um 10:52 Uhr
Von: "Mail Graz"
An: "josef.holzinger@gmx.net"
Betreff: Rechtssache gegen Dr. Deutsch

 

siehe Anlage

 

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Wolfgang Kronawetter

 

Assistentin: Carina Fluch


 

 

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