SFH-141439   Josef Holzinger ,    An das  Oberlandesgericht Innsbruck  z.H. Herrn Präsident Dr. Klaus SCHRÖDER,  Dienstaufsichtsbeschwerde und Disziplinaranzeige vom 28.2.2019

Dienstaufsichtsbeschwerde und Disziplinaranzeige gegen die Entscheidungsrichterinnen Dr. Lam Bär, Mag. Dorfner Zohner, Mag. Filzmoser u.a. Richter des Bezirksgericht Vöcklabruck und gegen sämtlicheRechtsmittelrichter des Exekutions-, Rekurs- und Ablehnungsverfahren zu AZ 105 E 905/13s u.a. des Bezirksgericht 4840 Vöcklabruck.

Josef Holzinger

Raitenberg 7 28. 02. 2019

4873 Frankenburg



An das

Oberlandesgericht Innsbruck

z.H. Herrn Präsident Dr. Klaus SCHRÖDER

Maximilianstraße 4

6020 Innsbruck

Betreff: Dienstaufsichtsbeschwerde und Disziplinaranzeige gegen die

Entscheidungsrichterinnen Dr. Lam Bär, Mag. Dorfner Zohner, Mag.

Filzmoser u.a. Richter des Bezirksgericht Vöcklabruck und gegen sämtliche

Rechtsmittelrichter des Exekutions-, Rekurs- und Ablehnungsverfahren zu

AZ 105 E 905/13s u.a. des Bezirksgericht 4840 Vöcklabruck.


Sehr geehrter Herr Präsident Dr. Schröder!

Meine Beschwerde und Anzeige gegen die oben genannten Richter und Richterinnen des gesamte Exekutions-, Zwangsversteigerungs- und Ablehnungsverfahren aller Instanzen richte ich an Sie als Präsident des OLG Innsbruck und zuständige Disziplinarbehörde. Deswegen, weil die angezeigten Richterinnen, besonders Dr. Lam-Bär, Mag. Dorfner-Zohner, Mag. Filzmoser, Mag. Oberndorfern des BG Vöcklabruck und die Rekurssenatsrichter Dr. Pramendorfer, Dr. Obermaier, Dr. Anzinger. Dr. Hohensinner, Dr. Lengauer u.. Richter und Richterinnen, die Kraft der Gesetzen von mir wegen Befangenheit und Voreingenommenheit und Schädigung abgelehnt wurden und trotzdem rechtswidrig, schwerschädigend und ignorierend die aktengegenständlich vorgelegten und in meinen Gerichtseingaben zum Beweis der richterlichen Befangenheit angeführten E. des OGH ihre Amtshandlungen, illegal, kaltblütig und widerrechtlich durchführen und nichtige und rechtswidrige Beschlüsse Jahrzehnte hindurch fortlaufend fällen und grausame Amts- und Entscheidungshandlungen und Anschläge de facto auf mein 1972 lastenfrei von meinen Eltern mit Übergabevertrag erworbene Eigentum, Leben und Rechten begingen. Siehe das Vorbringen der Verfahrenshelfer in den Akten, Rechtsmitteln und Ablehnungsanträgen und von den Verfahrenshelfern eingebrachten Schriftstücken der Verfahren des mehr als 9 bändigen Akt 105 E 905/13s, der Akte 35 C 903/18 h und 102C 419/13t u.a. Akten des BG Vöcklabruck. Und wie in den Ablehnungsanträgen der zuvor angeführten Verfahrens auf die E. des OGH bezugnehmend angeführt ist, de facto und de iure befangen und ausgeschlossen sind. In diesem Verfahren des BG Vöcklabruck und des vorherbestandenen BG Frankenmarkt wurde wiederholt Richterwechseln durchführt, ohne dass eine gesetzmäßig gemäß § 412 ZPO vorgesehene Verfahrenswiederholung erfolgte, sondern willkürlich dies unterlassen wurde. Auch die von mir mehrmals abgelehnte Richter verweigern eine gesetzmäßige Entscheidung über die Ablehnungsanträgen und betreiben willkürlich und illegal ein Versteigerungsverfahren meine Liegenschaften und meines Wohnhause, obwohl sie Kraft der Gesetze schon wegen deren gegen mich voreingenommenen Verhaltes befangen sind.


Die Disziplinaranzeige und Dienstaufsichtsbeschwerde ergänze ich mit meinen zu 12 E 1430/09z aktengegenständlichen Schriftsatzvorbringens und meiner Beweisführung der aktengegenständlichen wiederholten Vorlage von E. des OGH, die auch in den Verfahrenshilfe- und Ablehnungsanträgen angeführt sind.


Als Verpflichteter und Anzeiger und Beschwerdeführer ergänze ich auch zum Beweis der richterlichen Befangenheiten und zum Ablehnungsrecht und zum Schutz meiner Rechte und Eigentum, mein Vorbringen in meiner in Kopie beigelegten Klage gemäß § 36 EO und anderen Schriftstücken.


Faktum ist dass am BG Vöcklabruck die Geschäftsverteilung geändert wurde und an Stelle von der befangenen, zivilrechtlich geklagten, bereits zuvor als Zeugin in der selben Sache fungierende und strafrechtlich wiederholt angezeigte Richterin Dr. Lam-Bär, die befangene und wiederholt abgelehnte und an die StA Wels und Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft angezeigte Mag. Filzmoser in der selben kriminellen, lebens- und existenzzerstörenden, diskriminierenden und rechtsausgrenzenden Art und Weise, illegal und nichtig, ohne durchgeführten Verfahrenswiederholung ihre Amts- und Entscheidungshandlungen in den oben genannten Verfahren durchführt, ihr Unwesen treibt und ihre Fehl- und Gefälligkeitsentscheidungen zu Gunsten und parteilich zur betreibenden Volksbanken mir gegenüber existenzvernichtend fällt.


Die befangene Richterin Mag. Filzmoser, die in mehreren Exekutionsverfahren als befangen abgelehnt wurde, ordnete erneut willkürlich und auch mit nichtigen und illegalen Beschluss, trotz Unterbrechungsantrag zu 105 E 905/13s, eine Amtshandlung und Verhandlung am 20. 03. 2019 im illegalen Zwangsversteigerungsverfahren an, obwohl sie als Juristin wissen muß, dass sie befangen ist und daher kein Recht hat in den Verfahren an denen ich als Partei beteiligt bin Entscheidungen zu treffen und Amtshandlungen durchzuführen. Die für den 20. 03. 2019 von ihr angesetzte Verhandlung wurde wegen der beiliegenden und am BG Vöcklabruck gerichtete Klage § 36 EO zu 35 C 903/18h trotz mehrer Unterbrechungs- und Abberaumungsanträgen nicht abgesetzt, sondern wird von ihr illegal und aus Willkür wie bei ihr üblich, aufrecht erhalten. Diese Fakten und strafrechtlich und disziplinären relevanten illegalen Amts- und Entscheidungshandlungen erfolgen auch bei den anderen oben namentlich genannten Richter und Richterinnen.


Ich führe nochmals an, dass sämtliche Fakten und Gesetzesgrundlagen zur Befangenheit, Ausgeschlossenheit und rechtsbeugenden, rechtsverweigernden, mir gegenüber schwerschädigenden und psychoterrorverdächtigende Jahre hindurch vorherrschenden Verhaltens der abgelehnten und befangenen Richter und Richterinnen und deren nichtigen, illegalen und willkürlichen vorgenommene Beschlussfällungen, durchführende Versteigerungsverfahren und für den 20. 03. 2019 angesetzten, aber bereits wiederholt beantragten Verfahrenterbrechung in den von mir zu 105 E 905/13s ( 9 bändig) und 35 C 903/18h am BG Vöklabruck eingebrachten Schriftenstücken und aus dem mit Gesetzen und E. des OGH untermauerten Vorbringens in der beiliegenden Klage zu § 36 EO und in den Ablehnungsanträgen samt Beweisführung angeführt und zu entnehmen sind.


Ich als Opfer beantrage und ersuche Sie Herr Präsident, den 9 bändigen Originalakt 105 E 905/13s und zu 35 C 903/18h u.a. Akte samt den vorgelegten E. des OGH, die Beweis- und Beiakten beizuschaffen und ein gesetzmäßiges Disziplinar- und Dienstaufsichtsverfahren gegen die oben namentlich angeführten Richterinnen und Richter zur Wahrung der Rechtstaatlichkeit und der Gleichheit vor dem Gesetz einzuleiten und durchzuführen. Und diese Causa und die rechtsbeugenden und rechtsverweigernden mir gegenüber schädigende Amts- und Entscheidungs-handlungen zu recherchieren, analysieren, thematisieren und disziplinarrechtlich, auch durch eine gesetzmäßige Anwendung der §§ 79 und 80 StPO vorzugehen und diese oben genannten Akte diesen angezeigten Richterinnen abzunehmen und an ein unbefangenes unparteiisches Gericht zu annullieren deren nichtigen Amts- und Entscheidungshandlungen und der Gerichtsfehlentscheidungen und auf Neudurchführung zu übertragen.

Mit vorzüglicher Hochachtung

Josef Holzinger



Beilage. Klage § 36 EO und andere Beweisschriften.

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