SFH-142884   Notiz  an den Herrn BPR. vom 8.4.und 11.4.2019 mit Anmerkungen  von Dr. Lederbauer vom 12.9.2022 



Der HBP wurde von seiner  für Gnadengesuche zuständigen Mitarbeiterin MR Mag. Reiniger am 8.4.2019 informiert, nachdem ich ihn am 3.4.2019 persönlich kurz zu meinem Gnadengesuch angesprochen hatte.

Betreff: Information zu DI Dr. Wolfgang Lederbauer, geb. am 3.12.1945

Anmerkung  von Dr. Lederbauer vom 12.9.2022

Es ist höchst erfreulich, dass sich der Herr Bundespräsident nach unserer Begegnung am 3.4.2019 an die für Gnadengesuche zuständige Bearbeiterin in der Präsidentschaftskanzlei MR Mag. Reiniger gewandt und ersucht hat, ihm anhand der Aktenlage in der Präsidentschaftskanzlei Information über Ihr Gnadenverfahren zu erstatten.
Es ist dem HBP hoch anzurechnen, dass er sich nach unserer sehr kurzen Begegnung am  3.4.2019, die nur wenige Sekunden dauerte, bemüht hat, mehr über das Gnadenverfahren zu erfahren.


Diese Information vom 8.4.2019 von MR Mag. Reiniger an den Herrn  HBP muss aber sehr kritisch betrachtet werden und wird voraussichtlich von mir zum Anlaß genommen werden, Untersuchungen zu fordern.

Um die Feststellungen besser zu überblicken, empfehle ich das Studium des folgenden Dokuments:

Vgl.:

» SFH-140320 Brief Dr. Lederbauer an Mr Mag Reiniger, Präsidentschaftskanzlei, " Gnadengesuch, Hinweise, Unterlagen und Vorschläge" vom 7.11.2017
am 15.10.2017 habe ich Herrn Bundesminister für Justiz Dr. Brandstetter ein zweites Mal bezüglich eines Gnadengesuchs an den Herrn Bundspräsidenten angesprochen. Nach meiner kurzen Darlegung des Sachverhalts riet er mir, mich an die Präsidentschaftskanzlei zuwenden. Im folgenden gebe ich die wichtigsten Informationen und Daten – in der nötigen Kürze - bekannt:

https://so-for-humanity.com2000.at/index.php?modul=content&rubrik=94&aid=9305&page=

sowie

» SFH-142870 E Mail Dr. Lederbauer an die Präsidentschaftskanzlei vom 7.9.2022, persönlich in der Einlauftelle am 8.9.22 abgegeben.
ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom 27.11.2017...Bei diesem Vorgang sind die gesetzlichen Bestimmungen bzgl der Behandlung von Gnadengesuchen nicht eingehalten worden...Sollten Sie eine Akteneinsicht ablehnen, ersuche ich, mir dies ein Form eines Bescheides mitzuteilen.
https://so-for-humanity.com2000.at/index.php?modul=content&rubrik=94&aid=10928&page=

DI Lederbauer ist bei uns aufgrund mehrerer Schreiben seit 1996 aktenkundig. In den Jahren
1996 und 1997 hat er – mit negativem Ausgang – mehrere Gnadengesuche gestellt.

DI Lederbauer war ab Dezember 1981 im Rechnungshof (RH) tätig.

Wegen einer Dienstpflichtverletzung im Rahmen seiner Nebenbeschäftigung und einem in diesem Zusammenhang stehenden Strafverfahren hat der RH gegen ihn ein Disziplinarverfahren geführt, im Zuge dessen er zunächst 1994 suspendiert und dann im Jahr 2000, nach der gerichtlichen Verurteilung im Strafverfahren, entlassen wurde.


Anmerkung  von Dr. Lederbauer vom 12.9.2022

Diese Darstellung ist vollkommen falsch und höchst unvollständig..
Ich kann einfach nicht verstehen, dass dem HBP  der Sachverhalt in dieser sehr sensiblen Causa unrichtig und unvollständig dargelegt wird, obwohl ich in meinem Gnadengesuch auf alle wichtigen Details in einer nachvollziehbaren Weise eingegangen bin.

Richtig ist vielmehr, wie in meiner Darstellung unschwer - soferne man dem sinnerfassenden Lesen mächtig ist -  zu entnehmen ist, dass ich am 30. August 1994 vom damaligen Präsidenten des Rechnungshofs Dr. Fiedler  vorläufig und dann im Oktober 1994 von der Disziplinarkommission unter Dr Finz  endgültig unter skandalösen Umständen suspendiert wurde.
Mein Gehalt wurde um ein Drittel gekürzt.
Jahrelang fand kein Disziplinarverfahren statt.
Erst als ich einen parlamentarischen Untersuchungsausschuß gefordert hatte, wurde mit der Disziplinarverhandlung  begonnen.

Die Darstellung
"
Wegen einer Dienstpflichtverletzung im Rahmen seiner Nebenbeschäftigung und einem in diesem Zusammenhang stehenden Strafverfahren hat der RH gegen ihn ein Disziplinarverfahren geführt, im Zuge dessen er zunächst 1994 suspendiert und dann im Jahr 2000, nach der gerichtlichen Verurteilung im Strafverfahren, entlassen wurde.

ist  vollkommen falsch.
Es ist mir  unverständlich, dass die Dinge von Frau MR Mag. Reiniger vollkomen falsch dargestellt wurden, obwohl die Fakten von mir im Detail prüfbar und  nachvollziehbar  dargestellt wurden.


Ich wurde 1994 unter skandalösen Umständen suspendiert.

Es gab bedauerlicherweise  finanzielle Problemen. die auf die Suspendierung mit der damit verbundenen Gehaltskürzung zurück zuführen waren.

Große finanzielle Probleme gab es vor allem dadurch,   dass der Rechnungshof zahlreiche Verhöre von Entscheidungsträgern für die Vergabe von Lärmschutzanlagen durchführte, weshalb wir keine Aufträge bekamen.
Ein Auftrag wurde uns im Jahre 1994 nicht erteilt,   obwohl wir laut den ÖBB Billigst- und Bestbieter waren. Die Tragelemente für dieses Projekt waren von uns bereits produziert worden.

Das Disziplinarverfahren wurde erst drei Jahre nach der Suspendierung begonnen.

Durch die oa beschriebene Vorgangsweise des Rechnungshofs kam es zu finanziellen Problemen, die letztlich zu einem - im übrigen skandalösen - Strafverfahren wegen fahrässiger Krida gegen mich geführt haben.

Die Entlassung wegen dieser Verurteilung war ein reiner  Willkürakt.
Das Bundesverfassungsgesetz wurde vorsätzlich falsch ausgelegt.
Alles wurde von mir in dem Gnadengesuch  vom 7.11.2017  genau dargestellt.

Warum Frau MR Mag. Reiniger darauf nicht einging, bleibt derzeit unerfindlich.

DI Lederbauer hat seither immer wieder auf Unzulänglichkeiten in seinem Strafverfahren und
im Disziplinarverfahren hingewiesen. Zuletzt hat er im Oktober 2017 ein Schreiben an den
Bundespräsidenten gerichtet. Dieses 179 Seiten lange Schreiben, eine Aneinanderreihung von
Hinweisen (links) auf diverse Gerichtsverfahren, die er geführt hat, ist schwer lesbar.

Anmerkung  von Dr. Lederbauer vom 12.9.2022
Bei diesem 179 Seiten langen Schreiben handelt es sich um ein Gnadengesuch.

Es handelt dabei nicht nur um eine  "Aneinanderreihung von
Hinweisen (links) auf diverse Gerichtsverfahren... ", sondern  um eine schlüssige und sehr detaillierte Darstellung der Geschehnisse im Zusammenhang mit meiner Erfindung eines " Begrünten Lärmschutzsystems  " und um
eine sehr detaillierte Darstellung der festgestellten Fehlleistungen vor und während des Disziplinarverfahrens und bei den Gerichtsverfahren bis zu den Höchstgerichten..

Zu: "... ist schwer lesbar... "

Ich weiss durch meine Berufserfahrung, insbesondere durch meine Tätigkeit im Rechnungshof  genau, wie wichtig eine genaue " Substanziierung " ist. Deshalb  habe ich sowohl in meinem Gnadengesuch vom 7.11.2017 und in meinem Ansuchen um Akteneinsicht vom 7.9.2022  alle wichtigen Details hieb -  und stichfest festgehalten.
Meine Darstellungen  sind nicht nur nicht " schwer lesbar ", sondern im Gegenteil genau nachvollziehbar.

Voraussetzung ist allerdings, dass der oder die Betroffene bereit ist, die Dokumente mit Sachverstand zu lesen und danach nach den logischen Denkgesetzen die nötigen  und richtigen Schlüsse zu ziehen.

Aus der
Gesamtschau unserer Vorakten ergibt sich jedoch folgender Sachverhalt (vieles ist leider unklar):

Anmerkung  von Dr. Lederbauer vom 12.9.2022

Zu: " (vieles ist leider unklar) "

Es ist schon richtig, dass vieles ( für Aussenstehende ) unklar ist.

Unklar ist vor allem, wie und warum alles wie von mir geschildert passiert ist  und wer die Verantwortung dafür trägt.
Dennoch kann ein Bild gewonnen werden:

Es handelt sich um einen ungeheuerlichen, Jahrzehnte lang dauernden unvorstellbaren Skandal.
Besonders bedauerlich ist, dass auch in der Präsidentschaftskanzlei die Dinge gegenüber dem HBP falsch bzw unvollständig dargestellt werden.
Die gesamte Causa muß lückenlos  aufgeklärt werden.

Während seiner Tätigkeit im RH hat DI Lederbauer 1985 ein „begrüntes Lärmschutzsystem"
namens ECOWALL entwickelt, für das Abfallstoffe verwendet wurden. Nach seinen Angaben hat er dafür 1994 in Kalifornien einen mit 75.000 USD dotierten Preis gewonnen.
Seine zur Umsetzung dieser Erfindung gegründete Firma namens ECONTRACTS hat sich im
Jahr 1994 um einen Auftrag der ÖBB beworben.
Der Geschäftsführer dieser Firma dürfte damals den NR-Abgeordneten Andreas Wabl darauf aufmerksam gemacht haben, dass auf dem Gebiet des Lärmschutzes „öffentliche Gelder in hohem Bogen durch die Installierung konventioneller Lärmschutzwände hinausgeschmissen werden".

Die von DI Lederbauer vielfach vorgebrachte Geschichte geht dann so, dass Mitarbeiter des
RH daraufhin die mit der Vergabe von Lärmschutzanlagen befassten Entscheidungsträger
„verhört hätten, worauf seine Firma keinen einzigen Auftrag mehr erhalten" habe. Die ÖBB
habe die beabsichtigte Auftragserteilung zurückgezogen. Seine Firma sei dadurch in finanzielle Schwierigkeiten geraten, er habe eine Rechnung für ein kleines ECOWALL-Demonstrationsprojekt in den USA nicht zahlen können, woraufhin es zum Strafverfahren
gekommen sei.

Anmerkung  von Dr. Lederbauer vom 12.9.2022

Diese Darstellung ist an sich richtig.

Das Strafverfahren hat mehrere Jahre gedauert.

Anmerkung  von Dr. Lederbauer vom 12.9.2022
Da wird leider wieder einiges vermischt bzw falsch wieder gegeben:
Es gab zwei Strafverfahren gegen mich:

Nummer 1 : 
Strafverfahren wegen fahrläsiger Krida
Beginn: 1998
Datum Urteil: 1999
Dauer: 1 Jahr
Ergebnis:
Verurteilung zu fünf Monaten bedingter Haft.
Korrektes Ergebnis wäre gewesen: Freispruch


Nummer 2:
Strafverfahren wegen schweren gewerbsmäßigen Betrug etc.

Beginn:2005
Datum Urteil: 2017
Dauer: rd 12 Jahre
Ergebnis: Freispruch

Vgl.:

» SFH-140980 PROTOKOLLSVERMERK UND GEKÜRZTE URTEILSAUSFERTIGUNG, HAUPTVERHANDLUNG: Gericht: Landesgericht für Strafsachen Wien Zeit: 16.11.17
URTEIL: IM NAMEN DER REPUBLIK Der Angeklagte DI Dr. Wolfgang A. LEDERBAUER wird von der wider ihn mit Anklageschrift vom 17.2.2009 erhobenen Anklage,...gemäß § 259 Z 3 StPO freigesprochen.
https://so-for-humanity.com2000.at/index.php?modul=content&rubrik=94&aid=9364&page=


SFH-140299 Landesgericht für Strafsachen Wien, Verfahren gegen Dr. Lederbauer   am 27.9.2017, Protokoll über die Hauptverhandlung
https://so-for-humanity.com2000.at/index.php?modul=content&rubrik=94&aid=9277&page=

Letztlich wurde DI Lederbauer wegen fahrlässiger Krida zu 5 Monaten bedingter, sein Geschäftsführer zu drei Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt.


Anmerkung  von Dr. Lederbauer vom 12.9.2022
Dieses Urteil im ersten Strafverfahren betraf den Vorwurf wegen fahrlässiger Krida.
Das Verfahren verlief skandalös.
Ich bin darauf im Detail eingegangen. In der vorliegenden Notiz ist darüber kein Wort zu finden.

DI Lederbauer hat sämtliche nach unserer Rechtsordnung in Frage kommende Rechtsmittel genützt. Auch seine Beschwerden an den Verwaltungsgerichts- und
den Verfassungsgerichtshof blieben erfolglos (VwGH: VwSlg 15548 A/2001).Seite 3/13S711000/50-STR/2019
GZ S711000/50-STR/2019

Anmerkung  von Dr. Lederbauer vom 12.9.2022
Es ist richtig, dass die beim VwGH und VfGH von mir eingereichten Beschwerden erfolglos blieben.
Unerwähnt blieb allerdings meine berechtigte Kritik an den Entscheidungen der beiden Höchstgerichte.
So hat der VwGH wohl meinen Namen richtig geschrieben, meine berufliche Tätigkeit  aber vollkommen falsch wiedergegeben.
Der VwGH hat meine Beschwerde gegen das Verbot der Nebenbeschäftigung jahrelang liegen gelassen und erst nach einer Entlassung im Juli 2000 statt gegeben.
Bemerkenswert ist, dass in der Notiz an den HBP kein Hinweis auf meine erfolgreiche Beschwerde beim UN Menschenrechtsausschuss und auf  auf die Views des UN Menschenrechtsausschusses gegeben wurde.
Warum wurde dieses wichtige Dokument in der Notiz an den HBP vorsätzlich verschwiegen?

https://so-for-humanity.com2000.at/index.php?modul=content&rubrik=9&aid=9011&page=
.

Er hat alle wesentlichen Funktionsträger im Land wiederholt angeschrieben. Er bekämpft nach wie vor seine Verurteilung, das Disziplinarverfahren und seine Entlassung und fordert immer wieder einen „Generalvergleich" und eine Entschädigung für seinen entgangenen Verdienst.


Anmerkung  von Dr. Lederbauer vom 12.9.2022
Es ist richtig, dass ich viele Entscheidungsträger über die  Verfahren informiert habe. Ich habe meine Forderungen nach dem Vorliegen der Views des UN Menschenrechtsausschusses " ein " Mal bekannt gegeben und einen Vorschlag für einen vernünftigen Vergleich gemacht.

Vgl.:

» SFH-703 Anforderungsschreiben Dr. Lederbauer laut Amtshaftungsgesetz an die Finanzprokuratur der Bundesanwaltschaft vom 1.10.2007
Nach Vorliegen der Views des UN Menschenrechtsausschusses stellt nun Dr. Lederbauer seine Forderungen an die Republik Österreich.
https://so-for-humanity.com2000.at/index.php?modul=content&rubrik=59&aid=981&page=

Ich habe in einem Schreiben den Vorschlag gemacht, dass die Republik Österreich eine exklusive Lizenz für Österreich für die ua ECOOO-PROJECTS  erhält, soferen die Forschungs- und Entwicklungsarbeiten gefördert werden.
Dazu stehe ich auch heute,

Vgl.:

» SFH-141810 Liste von ECOOO-PROJECTS Stand 1.8.2021
Im Zuge der Entwicklung des Projekts " ECOOO-WALL Begrüntes Schutzsystem gegen Lärm aus Altstoffen " haben sich zahlreiche weitere Projektideen ergeben, die für die Bekämpfung des Klimawandels dringend notwendig wären
https://so-for-humanity.com2000.at/index.php?modul=content&rubrik=94&aid=10463&page=

Bekanntlich negiert die österreichische Bundesregierung die Anerkennung der  Views des UN Menschenrechtsausschusses und ist der Auffassung, dass diese unverbindlich sind.
Es handelt es sich um einen untragbaren Zustand, dass in Österreich Menschenechte nicht durchsetzbar sind.
Dr. Perterer und ich werden uns  nun an  den Menschenrechtsrat wenden.

Vgl.:
https://so-for-humanity.com2000.at/index.php?modul=content&rubrik=9&aid=9011&page=

DI Lederbauer versucht auch, über diverse, teils selbst betriebene „Menschenrechts-
Plattformen" einen „generellen Missstand" in der Justiz aufzuzeigen.
Anmerkung  von Dr. Lederbauer vom 12.9.2022
Diese Darstellung ist verzerrt. Ich habe mit einem weiteren beim UN Menschenrechtsausschuss erfolgreichen Beschwerdeführer Dr. Paul Perterer eine Plattform

SOCIETY FOR  MORE HUMANITY  AND  CIVIL RIGHTS

GESELLSCHAFT FÜR MEHR HUMANITÄT UND BÜRGERRECHTE

 A 1010 WIEN  DOMINIKANERBASTEI  6  

Tel 43(1)512 16 84    Tel 0664 954 52 54 

     http://so-for-humanity.com2000.at              

email: wolfgang.lederbauer@a1.net


Präsident Dr. Wolfgang Lederbauer
Telefon 0664/954 52 54
» » » » wolfgang.lederbauer@a1.net

Vizepräsident Dr. Paul Perterer
Telefon: 0650/77 84 308

» » » » ledererguetl@saalbach.net


gegründet, in der unsere beiden Fälle im Detail dargestellt werden sollten. Wir zeigen darin " bestimmte " Mißstände in der Justiz im Detail auf.

Keinesfalls wurde von uns von einem "generellen Mißstand in der Justiz" gesprochen.

In einem Schreiben aus 2014 findet sich ein recht bemerkenswerter Aktenvermerk einer Richterin aus einem nachfolgenden Straferfahren (ich denke, es handelt sich um das
Wiederaufnahmeverfahren seines Strafverfahrens), das von etwa 2006 bis 2016 gedauert
haben dürfte.

Anmerkung  von Dr. Lederbauer vom 12.9.2022
Zunächst wäre es interessant zu erfahren, um welches " Schreiben aus 2014 "  es sich handelt.

Tatsächlich gibt es diesen " bemerkenswerten " Aktenvermerk ".

Er ist Bestandteil des Gerichtsaktes beim zweiten Strafverfahren.
Ich bin diesem skandalösen Schriftstück nachdrücklich entgegen getreten

Vgl.:
https://so-for-humanity.com2000.at/index.php?modul=content&rubrik=94&aid=7512&page=

Bemerkenswert ist, dass ich den Sachverständigen Dr. Meszaros mit e mail  vom 14.7.2014  auf den  Aktenvermerk der Richterin Mag. Adegbite-Lewy vom 9.3.2014 aufmerksam gemacht habe.

Vgl.:

» » SFH-10017 e mail Dr. Lederbauer an Dr. Meszaros vom 14.7.2014
Ich darf anregen, an Mag. Putzendopler von der Kanzlei Kraft & Winternitz " heranzutreten ", damit der Sachverhalt geklärt wird.

» » http://so-for-humanity.com2000.at/index.php?modul=content&rubrik=94&aid=7429&page=2

.

Dieser bemerkenswerte Aktenvermerk der Richterin Mag. Adegbite-Lewy vom 9.3.2014 hat folgenden Inhalt:

Vgl:

» » SFH-10085 AV handschriftlich LGSTRS Mag. Adegbite Lewy vom 9.3.2014 und Transskription
Laut Akteneinsicht Dr. Lederbauer am 9.7.2014

» » http://so-for-humanity.com2000.at/index.php?modul=content&rubrik=94&aid=7511&page=

Besonders seltsam ist folgende Anmerkung der Richterin Mag. Adegbite-Lewy am Ende des Aktenvermerks:

"

AV vom 7.3.2014

Festgehalten wird, dass der Verteidiger des Angeklagten telefonisch angab dass der Angeklagte dauernd bei ihm in der Kanzlei steht u. ihn  beschimpft u. bedroht. Er könne aufgrund der Anwaltsverschwiegenheit keine genaueren Angaben machen und ersucht mich auch dies nicht im Akt zu vermerken. Er sagt wörtlich dass er " Angst hat dass der Angeklagte ihn erschießt " wenn er seine sinnlosen Anträge nicht ausführt. Am 19.2. ruft der Verteidiger neuerlich an und erklärt im Zuge des Telefonats dass er fürchtet dass der Angeklagte uns alle umbringt. Er kann aber aufgrund seiner Verschwiegenheitspflicht keine näheren Angaben machen, eventuell wenn der SV an ihn herantreten würde.

Die Richterin Mag. Adegbite-Lewy sandte also diesen Aktenvermerk nur dem Sachverständigen Dr. Meszaros

- und nicht mir als Angeklagten

- und nicht meinem Rechtsanwalt Dr. Winternitz.

Was war die Absicht für diese Vorgangsweise?

Warum hat sich die Richterin Mag. Adegbite-Lewy nicht sofort mit der Rechtsanwaltskanzlei Kraft &  Dr. Winternitz in Verbindung gesetzt um den Sachverhalt abzuklären?

Warum hat sich die Richterin Mag. Adegbite-Lewy angesichts der behaupteten Drohungen nicht sofort an die Polizei bzw Staatsanwaltschaft gewandt?

.

In diesem Zusammenhang habe ich der Richterin Mag. Adegbite-Lewy folgende e mail geschrieben:

» » SFH-10021 Brief Dr. Lederbauer an LG für Strafsachen zH. Mag. Adegbite - Lewy vom 17.7.2014
Es ist also klar zu erkennen, dass dem Inhalt des von Ihnen verfassten Aktenvermerks vom 7.3.2014 von der Rechtsanwaltskanzlei Kraft & Winternitz klar und deutlich widersprochen wird.

» » http://so-for-humanity.com2000.at/index.php?modul=content&rubrik=94&aid=7433&page=2

.



Es stellt sich die dramatische Frage, warum Frau MR Mag. Reiniger die meisten Einzelheiten falsch bzw. unvollständig darstellt und aus tausenden Dokumenten gerade jenes aussucht, das mich als gefährlich darstellt.

Was wollte sie damit bezwecken?

  1. Wollte sie damit bezwecken, dass ich unglaubwürdig bin?

Ich werde dieses Thema durch eine Anfrage an Frau MR Mag. Reiniger nach dem Auskunftspflichtgesetz zu klären versuchen und danach entscheiden, welche rechtlichen Schritte ich einleiten werde.


Diese Notiz an den HBP ist der vorläufige Höhepunkt einer sich mittlerweise über Jahrzehnte ziehenden Causa.
Die wichtigsten Fakten sind in folgenden Dokumenten zusammengefasst:

  • » SFH- 142885 Der Fall Dr. Lederbauer Stand 14.9.2022.
    Der bisherige Höhepunkt dieser unsäglihen sich seit Jahrzehnten hinzihenden Causa ist mit der " Notiz an den Herrn Bundespräsidenten vom 8.4.2019 " erreicht. Nun liegt es am HBP, die Sache mit der BM für Justiz abzuklären. Man darf gespannt sein, wie es weiter geht. In dieser Darstellung wird auf die bisherigen Informationen wie zB. " Der Fall Dr. Lederbauer Stand 17.3.2922 " und einige weitere verwiesen. Es werden in " Der Fall Dr. Lederbauer Stand 14.9.2022" lediglich Ereignisse nach dem 14.9.2022. genauer beschrieben.
und weitere Dokumente.

B. Reininger, 8. April 2019

Nach Rücksprache mit dem Herrn Bundespräsidenten: derzeit keine Veranlassungen angezeigt.

B. Reininger, 11.4.2019

Anmerkung  von Dr. Lederbauer vom 12.9.2022
Es ist zur Kenntnis zu nehmen, dass
" derzeit " ( also am 11.4.2019 ) keine Veranlassungen angezeigt sind.

Aus der Sicht vom September 2022  ( Brief der Präsidentschaftskanzlei vom 12.9.2022  ) wird offensichtlich, dass der HBP in der Notiz vom 8.4.2019 vorsätzlich falsch bzw unvollständig informiert wurde.

Ich werde dies natürlich dem HBP mitteilen.
Ich werde ihn ersuchen, sich mit der Frau BM für Justiz  in  Verbindung zu setzen und die Causa endgültig zu klären.
Der HBP wird dann sicher die notwendigen Schritte  setzen.

 

Seite 4/13S711000/50-STR/2019

Präsidentschaftskanzlei
Geschäftszahl
S711000/50-STR/2019
Klassifizierungsstufe Dringlichkeitsvermerke
miterl. Zahlen
Bezugszahlen
S700010/992-STR/2017
S700010/960-STR/2017
Genehmigungsvermerke
Aufbewahrungsdauer
10
Gegenstand
Rechts- und Gnadensachen: Strafrecht, Strafverfolgung, Strafvollzug
DI Dr. Wolfgang Lederbauer, geb. 3.12.1945, Bitte des Herrn
Bundespräsidenten um Information über DI Dr. Wolfgang Lederbauer,
Notiz über Vorakten
Frist zu betreiben am
neue Frist
Einsichtsvorschreibung
Zur Einsicht vor Hinterlegung
· KD
Sichtvermerk:
Genehmigung: MAYER, am: 12.04.2019
· BEV / FRÖLICHSTHAL
Sichtvermerk:
Genehmigung: FRÖLICHSTHAL, am: 12.04.2019
· VA / ADAMOVICH
Sichtvermerk:
Genehmigung: i.V.WEINBERGER, am: 16.04.2019
· VDIR / PRASSER
Sichtvermerk:
Genehmigung: PRASSER, am: 17.04.2019
Endfassung: Vergl:
Begl:
Abgef:
Telekopie an:
an Drucker:
Begl:
sonstig:
Begl:
abgezeichnet von
REININGER, 08.04.2019
HAFNER, 08.04.2019
HORNEK-ZEISS, 10.04.2019
REININGER
Bearbeiter
genehmigt von
REININGER
11.04.2019
Ablagedatum:
18.04.2019 09:39Seite 1/13S711000/50-STR/2019
I. AV:
Siehe Folgeseite(n)
Objektlauf:
- Lucia BISCHOF (OE: SST) erstmalig geöffnet: 05.04.2019 12:01, 05.04.2019 12:01
- Eingangsstück ohne Zahl wurde protokolliert (05.04.2019 12:01)
- Sachbearbeiter von Lucia BISCHOF auf Mag. Barbara REININGER geändert (05.04.2019 12:41)
- Mag. Barbara REININGER (OE: STR) erstmalig geöffnet: 08.04.2019 11:26, 05.04.2019 13:57
- zur Abzeichnung
- Akt abgezeichnet. (08.04.2019 14:19)
- Abzeichnung aufgehoben (08.04.2019 14:19)
- Akt abgezeichnet. (08.04.2019 14:20)
- KVD (Rolle: dept), 08.04.2019 14:20
- zur Abzeichnung
- Dr. Heinz Anton HAFNER (OE: KVD) erstmalig geöffnet: 08.04.2019 14:38, 08.04.2019 14:35
- zur Abzeichnung
- Akt abgezeichnet. (08.04.2019 14:42)
- HBPB (Rolle: dept), 08.04.2019 14:42
- zur Abzeichnung; Bitte dem Herrn Bundespräsidenten zur Information vorlegen
- Christina HORNEK-ZEISS (OE: HBPB) erstmalig geöffnet: 08.04.2019 16:00, 08.04.2019 16:00
- zur Abzeichnung; Bitte dem Herrn Bundespräsidenten zur Information vorlegen
- Akt abgezeichnet. (10.04.2019 08:48)
- Christina HORNEK-ZEISS (OE: HBPB) erstmalig geöffnet: 10.04.2019 08:48, 10.04.2019 08:48
- zur Bearbeitung
- Christina HORNEK-ZEISS (OE: HBPB) erstmalig geöffnet: 10.04.2019 12:46, 10.04.2019 08:48
- zur Bearbeitung
- Mag. Barbara REININGER (OE: STR) erstmalig geöffnet: 11.04.2019 11:02, 11.04.2019 10:01
- zur Bearbeitung
- Akt genehmigt. (11.04.2019 11:04)
- Einsichtsverkehr vor Hinterlegungabgeschlossen
- Einsichtnahme KD, 11.04.2019 11:04
- KD (Rolle: dept), 11.04.2019 11:04
- zur Einsichtnahme
- Mag. Andrea MAYER (OE: KD) erstmalig geöffnet: 11.04.2019 14:13, 11.04.2019 14:13
- zur Einsichtnahme
- Einsichtsbemerkung genehmigt. (12.04.2019 10:43)
- Einsichtnahme Dr. Georg FRÖLICHSTHAL (OE: BEV), 12.04.2019 10:43
- Dr. Georg FRÖLICHSTHAL (OE: BEV) erstmalig geöffnet: 12.04.2019 11:51, 12.04.2019 10:43
- zur Einsichtnahme
- Einsichtsbemerkung genehmigt. (12.04.2019 11:55)
- Einsichtnahme Dr. Ludwig ADAMOVICH (OE: VA), 12.04.2019 11:55
- Dr. Ludwig ADAMOVICH (OE: VA), 12.04.2019 11:55
- zur Einsichtnahme
- Gabriele WEINBERGER (OE: VA) in Vertretung von Dr. Ludwig ADAMOVICH (OE: VA) erstmalig geöffnet: 16.04.2019 11:31,
16.04.2019 11:09
- zur Einsichtnahme
- Einsichtsbemerkung genehmigt. (16.04.2019 11:31)
- Einsichtnahme Dr. Rudolf PRASSER (OE: VDIR), 16.04.2019 11:31
- Dr. Rudolf PRASSER (OE: VDIR) erstmalig geöffnet: 17.04.2019 13:38, 16.04.2019 11:31
- zur Einsichtnahme
- Einsichtsbemerkung genehmigt. (17.04.2019 13:43)
- STR (Rolle: dept), 17.04.2019 13:43
- EV beenden
- STR (Rolle: dept), 17.04.2019 13:43
- EV beenden
- Mag. Barbara REININGER (OE: STR) erstmalig geöffnet: 18.04.2019 09:38, 18.04.2019 09:38
- EV beenden
- Einsichtsverkehr vor Hinterlegung abgeschlossen. (18.04.2019 09:38)
- Mag. Barbara REININGER (OE: STR) erstmalig geöffnet: 18.04.2019 09:38, 18.04.2019 09:38
- Akt abgelegt. Ablageort: Ablage (18.04.2019 09:39)
- abgelegt (Ablageort: Ablage), 18.04.2019 09:39
- als PDF inklusive Objektlauf exportiert von Mag. Barbara REININGER (08.09.20


Anmerkung  von Dr. Lederbauer vom 12.9.2022
Zunächst ist festzuhalten, dass die Akten in der Präsidentschaftskanzlei offensichtlich vorbildlich archiviert werden.
Es ist eindrucksvoll, welche Persönlichkeiten bei diesem Akt eingebunden waren.
Es ist anzunehmen, dass auch die weiteren Schriftstücke  von den angeführten Persönlickeiten  zur Kenntnis genommen werden.
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