SFH-0427: Abstruser Megaskandal: Dr. Lederbauer - Rechnungshof,

.

Mit  der vorliegenden Dokumentation soll aufgezeigt werden, in welch perfider Weise es gelungen ist, ein engagiertes und kompetentes Mitglied des Rechnungshofs zu entfernen.  Von der aufgezeigten Thematik sind  im Prinzip  alle Bürger, jedenfalls alle Öffentlich Bediensteten mittel- oder unmittelbar betroffen - mit Links zu den darin zitierten Dokumenten

.

Abstruser Megaskandal:  Dr. Lederbauer - Rechnungshof

*       Wo bleibt das Recht auf ein faires Verfahren ?

*      

*       Führte die willkürliche Entlassung vom Rechnungshof zu volkwirtschaftlichen Schäden von weit über eine Milliarde EURO ?

             

             

Wer trägt hiefür die Verantwortung ?

Kurzinformation für die Öffentlichkeit  Teil I

Stand: 23.7.2006  20.00  Uhr



Hinweise für die Leser und Leserinnen dieser Dokumentation


Ich bitte Sie, die folgende Dokumentation mit der nötigen Konzentration durchzulesen.


Es handelt sich um einen unvorstellbaren und abstrusen Megaskandal, der gravierende Auswirkungen auf viele Bereiche hat, die auch Sie direkt oder indirekt betreffen können.


Es geht in meinem Fall zunächst um die Position von Mitgliedern des Rechnungshofs und  um Prinzipien des fairen Verfahrens. 


Weiters um die Verhinderung von ökonomisch und ökologisch optimalen Projekten in den Bereichen  Lärmschutz, Umweltschutz und Verkehr.


Lassen Sie mich klarstellen, dass alle Details dieser Dokumentation mit größter Sorgfalt dargestellt sind.


Alle Fakten sind anhand tausender Schriftstücke nachzuweisen.


Ich möchte betonen, dass ich trotz dieses gigantischen Skandals nach wie vor ein konstruktiv denkender und agierender Mensch bin.


Allerdings habe ich mich entschlossen, mit allen Mitteln für meine Rehabilitierung zu kämpfen.


Hinweise für die Medien


Es kann keinen Zweifel darüber geben, dass die Medien eine besondere Verantwortung in einer Demokratie haben und angehalten sind, gesellschaftspolitisch wichtige Themen in einer konstruktiven Weise an die Öffentlichkeit zu bringen.

Wie die Behandlung meines (und des Falles Dr. Perterer) bedauerlicherweise zeigt, war das Medienecho in der Vergangenheit äußerst bescheiden.

Es handelt sich in meinem Fall (und im Fall Dr. Perterer) um ein demokratiepolitisch äußerst wichtiges Thema, das „Recht auf ein faires Verfahren".

Diese Thematik kann für jeden einzelnen Staatsbürger jederzeit von größter Bedeutung sein.


Wie mein Fall und der Fall Dr. Perterer zeigen wurden in beiden Verfahren die Prinzipien des Rechts auf ein faires Verfahren gröblichst verletzt.


Im Fall Dr. Perterer hat dies der UN-Menschenrechtsausschuss eindeutig festgestellt.


Die Umsetzung dieser Entscheidung eines hochrangigen internationalen Organs wird in Österreich - wie der Fall Perterer zeigt - einfach ignoriert.


Ich bitte Sie also, sich Ihrer besonderen Verantwortung für die Gestaltung unseres demokratischen Strukturen bewusst zu werden und sich meines Falls (und des Falls Dr. Perterer) in der passenden Weise anzunehmen.


Ein weiteres Verschweigen in den Medien ist in einer modernen Demokratie einfach inakzeptabel.


Haben Sie den Mut, diese Fälle in ihrer gesamten Tragweite aufzuzeigen! Einleitung ·         


Mit der vorliegenden Dokumentation soll aufgezeigt werden, in welch perfider Weise es gelungen ist, ein engagiertes und kompetentes Mitglied des Rechnungshofs zu entfernen. ·         


Von der aufgezeigten Thematik sind im Prinzip alle Bürger, jedenfalls alle Öffentlich Bediensteten mittel- oder unmittelbar betroffen. ·         


Die vorliegende Dokumentation ist nicht gegen eine Partei gerichtet. Vielmehr möchte ich die Repräsentanten der Parteien und der wahlwerbenden Gruppen auf bisher gar nicht oder zu wenig beachtete Lücken im legislativen System aufmerksam machen.       


Dies betrifft insbesondere die notwendigen gesetzlichen Änderungen auf dem Gebiet des Beamtendienstrechtsgesetzes hinsichtlich des Rechts auf ein faires Verfahren für öffentlich Bedienstete und im Zusammenhang mit der Anerkennung und Umsetzung von Views des UN-Menschenrechtsausschusses. ·          Sehr wohl soll aber die Macht der „Strukturen" aufgezeigt werden. ·         


Dieser Fall soll die offensichtliche Ohnmacht des einfachen Bürgers gegenüber dieser„Macht der Strukturen" beleuchten. ·         


Diese Causa ist höchst komplex und umfangreich. Es liegen tausende Dokumente vor, weshalb es unmöglich ist, in einer einzigen Aussendung auch nur die wichtigsten Dokumente und Fakten im Detail aufzuzeigen. ·         


Deshalb ist diese Dokumentation so aufgebaut, dass durch den Hinweis auf die homepage http://so-for-humanity.com2000.at bestimmte Dokumente gelesen werden können. ·         


Da es um prinzipielle Fragen der Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung in Österreich geht, werde ich nun die Repräsentanten der einzelnen Parteien und der wahlwerbenden Gruppen schriftlich und durch persönliche Kontakte zu dieser Thematik ansprechen und alle relevanten Dokumente auf der oa homepage veröffentlichen. ·         

Die gleiche Problematik betrifft alle Länder Europas, weshalb ich dieses Thema auch in ganz Europa zur Diskussion stellen werde. ·         


Ich bin davon überzeugt, dass dieser Fall – aus prinzipiellen Gründen - im Nationalratswahlkampf 2006 in der Öffentlichkeit Beachtung finden sollte.


Nach meiner Ansicht hat der Wähler viel zu wenig Möglichkeiten, in einer laufenden Legislaturperiode das politische Geschehen aktiv mitzugestalten. Er hat – realistisch betrachtet - praktisch nur geringe Chancen, Fehlentwicklungen in den Bereichen Legislative, Judikative und Exekutive entgegenzuwirken. Die Macht des Wählers wird nur im Rahmen von Wahlen wirksam. Er wählt eine Partei und hat dann auf das weitere politische Geschehen in den oa Bereichen nur geringen  Einfluss. ·         


Mein Fall zeigt, parallel zum Fall Dr. Perterer, schwerste Mängel in den Bereichen Legislative, Judikative und Exekutive in unserem Land auf. ·         


Solchen Defizite müssen nun in der Öffentlichkeit diskutiert werden. ·          Der Nationalratswahlkampf 2006 könnte einen Anstoß geben, dass der Wähler sich dieser Problematik bewusst wird und die wie oa veröffentlichte Haltung der Repräsentanten der einzelnen Parteien und der wahlwerbenden Gruppen bei seiner Wahlentscheidung entsprechend würdigt. ·         


Ich werde jedenfalls alles unternehmen, dass der skandalöse Fall meiner Entlassung neu aufgerollt, die Verantwortlichkeit für die Geschehnisse geklärt wird und ich voll rehabilitiert werde.


Kontaktaufnahme: ·         

Alle Leser/Leserinnen dieser Dokumentation sind eingeladen, sich mit dieser Problematik zu beschäftigen und sich per e-mail an  wolfgang.lederbauer@a1.net .at zu äußern.


Der Sachverhalt in extremer Kürze ·          


              Wer trägt hiefür die Verantwortung ? Kurzinformation für die Öffentlichkeit  Teil I Stand: 23.7.2006  20.00  Uhr



Hinweise für die Leser und Leserinnen dieser Dokumentation


Ich bitte Sie, die folgende Dokumentation mit der nötigen Konzentration durchzulesen.


Es handelt sich um einen unvorstellbaren und abstrusen Megaskandal, der gravierende Auswirkungen auf viele Bereiche hat, die auch Sie direkt oder indirekt betreffen können.


Es geht in meinem Fall zunächst um die Position von Mitgliedern des Rechnungshofs und  um Prinzipien des fairen Verfahrens. 


Weiters um die Verhinderung von ökonomisch und ökologisch optimalen Projekten in den Bereichen  Lärmschutz, Umweltschutz und Verkehr.


Lassen Sie mich klarstellen, dass alle Details dieser Dokumentation mit größter Sorgfalt dargestellt sind.


Alle Fakten sind anhand tausender Schriftstücke nachzuweisen.


Ich möchte betonen, dass ich trotz dieses gigantischen Skandals nach wie vor ein konstruktiv denkender und agierender Mensch bin.


Allerdings habe ich mich entschlossen, mit allen Mitteln für meine Rehabilitierung zu kämpfen.


Hinweise für die Medien


Es kann keinen Zweifel darüber geben, dass die Medien eine besondere Verantwortung in einer Demokratie haben und angehalten sind, gesellschaftspolitisch wichtige Themen in einer konstruktiven Weise an die Öffentlichkeit zu bringen.

Wie die Behandlung meines (und des Falles Dr. Perterer) bedauerlicherweise zeigt, war das Medienecho in der Vergangenheit äußerst bescheiden.

Es handelt sich in meinem Fall (und im Fall Dr. Perterer) um ein demokratiepolitisch äußerst wichtiges Thema, das „Recht auf ein faires Verfahren".

Diese Thematik kann für jeden einzelnen Staatsbürger jederzeit von größter Bedeutung sein.


Wie mein Fall und der Fall Dr. Perterer zeigen wurden in beiden Verfahren die Prinzipien des Rechts auf ein faires Verfahren gröblichst verletzt.


Im Fall Dr. Perterer hat dies der UN-Menschenrechtsausschuss eindeutig festgestellt.


Die Umsetzung dieser Entscheidung eines hochrangigen internationalen Organs wird in Österreich - wie der Fall Perterer zeigt - einfach ignoriert.


Ich bitte Sie also, sich Ihrer besonderen Verantwortung für die Gestaltung unseres demokratischen Strukturen bewusst zu werden und sich meines Falls (und des Falls Dr. Perterer) in der passenden Weise anzunehmen.


Ein weiteres Verschweigen in den Medien ist in einer modernen Demokratie einfach inakzeptabel.


Haben Sie den Mut, diese Fälle in ihrer gesamten Tragweite aufzuzeigen! Einleitung ·         


Mit der vorliegenden Dokumentation soll aufgezeigt werden, in welch perfider Weise es gelungen ist, ein engagiertes und kompetentes Mitglied des Rechnungshofs zu entfernen. ·         


Von der aufgezeigten Thematik sind im Prinzip alle Bürger, jedenfalls alle Öffentlich Bediensteten mittel- oder unmittelbar betroffen. ·         


Die vorliegende Dokumentation ist nicht gegen eine Partei gerichtet. Vielmehr möchte ich die Repräsentanten der Parteien und der wahlwerbenden Gruppen auf bisher gar nicht oder zu wenig beachtete Lücken im legislativen System aufmerksam machen.       


Dies betrifft insbesondere die notwendigen gesetzlichen Änderungen auf dem Gebiet des Beamtendienstrechtsgesetzes hinsichtlich des Rechts auf ein faires Verfahren für öffentlich Bedienstete und im Zusammenhang mit der Anerkennung und Umsetzung von Views des UN-Menschenrechtsausschusses. ·          Sehr wohl soll aber die Macht der „Strukturen" aufgezeigt werden. ·         


Dieser Fall soll die offensichtliche Ohnmacht des einfachen Bürgers gegenüber dieser„Macht der Strukturen" beleuchten. ·         


Diese Causa ist höchst komplex und umfangreich. Es liegen tausende Dokumente vor, weshalb es unmöglich ist, in einer einzigen Aussendung auch nur die wichtigsten Dokumente und Fakten im Detail aufzuzeigen. ·         


Deshalb ist diese Dokumentation so aufgebaut, dass durch den Hinweis auf die homepage http://so-for-humanity.com2000.at bestimmte Dokumente gelesen werden können. ·         


Da es um prinzipielle Fragen der Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung in Österreich geht, werde ich nun die Repräsentanten der einzelnen Parteien und der wahlwerbenden Gruppen schriftlich und durch persönliche Kontakte zu dieser Thematik ansprechen und alle relevanten Dokumente auf der oa homepage veröffentlichen. ·         

Die gleiche Problematik betrifft alle Länder Europas, weshalb ich dieses Thema auch in ganz Europa zur Diskussion stellen werde. ·         


Ich bin davon überzeugt, dass dieser Fall – aus prinzipiellen Gründen - im Nationalratswahlkampf 2006 in der Öffentlichkeit Beachtung finden sollte.


Nach meiner Ansicht hat der Wähler viel zu wenig Möglichkeiten, in einer laufenden Legislaturperiode das politische Geschehen aktiv mitzugestalten. Er hat – realistisch betrachtet - praktisch nur geringe Chancen, Fehlentwicklungen in den Bereichen Legislative, Judikative und Exekutive entgegenzuwirken. Die Macht des Wählers wird nur im Rahmen von Wahlen wirksam. Er wählt eine Partei und hat dann auf das weitere politische Geschehen in den oa Bereichen nur geringen  Einfluss. ·         


Mein Fall zeigt, parallel zum Fall Dr. Perterer, schwerste Mängel in den Bereichen Legislative, Judikative und Exekutive in unserem Land auf. ·         


Solchen Defizite müssen nun in der Öffentlichkeit diskutiert werden. ·          Der Nationalratswahlkampf 2006 könnte einen Anstoß geben, dass der Wähler sich dieser Problematik bewusst wird und die wie oa veröffentlichte Haltung der Repräsentanten der einzelnen Parteien und der wahlwerbenden Gruppen bei seiner Wahlentscheidung entsprechend würdigt. ·         


Ich werde jedenfalls alles unternehmen, dass der skandalöse Fall meiner Entlassung neu aufgerollt, die Verantwortlichkeit für die Geschehnisse geklärt wird und ich voll rehabilitiert werde.


Kontaktaufnahme: ·         

Alle Leser/Leserinnen dieser Dokumentation sind eingeladen, sich mit dieser Problematik zu beschäftigen und sich per e-mail an  wolfgang.lederbauer@a1.net .at zu äußern.


Der Sachverhalt in extremer Kürze ·          


strukturen" ganz offensichtlich zusammengewirkt haben. Die bemerkenswerte Rolle des damaligen Präsidenten des Rechnungshofs Dr. Fiedler Gegen Dr. Fiedler wurden von mir mehrere Strafanzeigen eingebracht, auf die ich aus Platzgründen verweise. Die strafrechtliche Beurteilung seiner gegen mich gerichteten Handlungen wird nicht einfach sein. Darüber hinaus war Dr. Fiedler früher selbst Staatsanwalt. Es wird sich herausstellen, wie die Staatsanwaltschaft Wien in diesem Fall entscheidet. Die bemerkenswerte Rolle der Disziplinarkommission im Rechnungshof Das gesamte vorzeitig abgebrochene Disziplinarverfahren gegen mich war eine Art „Schmierenkomödie". Alle Beteiligten wussten ganz genau, dass die Vorwürfe gegen mich nicht haltbar waren. Das war auch der Grund, warum man erst rund zweieinhalb Jahre nach meiner endgültigen Suspendierung einen Verhandlungsbeschluss fasste und weitere fünf Monate später erst mit der Disziplinarverhandlung begann. Der Beschluss der Disziplinarkommission im Rechnungshof über meine Entlassung stellt einen ungeheuren Höhepunkt der Rechtsbeugung, des bewussten Wegschauens, der bewussten Fehlinterpretation von gesetzlichen Bestimmungen, ja sogar Verfassungsbestimmungen (Art 126  B-VG) dar. Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen dürfen Dokumente über den Inhalt der Disziplinarverhandlungen nicht veröffentlicht werden. Damit kann sich bis auf weiteres jede Disziplinarkommission sicher sein, dass solche skandalösen Verfahren in der Öffentlichkeit nicht zur Diskussion gestellt werden können. Die bemerkenswerte Rolle der Disziplinaroberkommission Ich habe der Disziplinaroberkommission mehrmals schwere Verfahrensmängel im Verfahren vor der Disziplinarkommission im Rechnungshof mitgeteilt. Allein das berührte dort niemanden. Die bemerkenswerte Rolle des VwGH Besonders diskussionswürdig ist die Rolle des VwGH in meinem Fall. Schon auf Seite eins des „Erkenntnisses" des VwGH ist meine berufliche Tätigkeit falsch beschrieben worden. Weiters wurde die Entscheidung des EGHMR (Fall Pellegrin gegen Frankreich) für meinen  Fall völlig falsch ausgelegt. In diesem Urteil wurde bekanntlich klargestellt, dass Öffentlich Bedienstete, die im exekutiven Bereich (zB Polizei, Militär) tätig sind, kein Recht auf ein faires Verfahren haben. Ich war bei meiner Tätigkeit im Rechnungshof ( bekanntlich ein Organ der gesetzgebenden Körperschaft ) als Prüfer von Krankenhausprojekten keinesfalls im „exekutiven" Bereich tätig. Dieses Faktum ist jedem Studenten des ersten Semesters eines Jusstudiums geläufig. Der VwGH sah die Situation aber  anders. Dieses „Erkenntnis" des VwGH ist aus den angeführten Gründen keinesfalls haltbar. Für die wegen dieses Erkenntnisses des VwGH entstandenen Schäden ist der VwGH laut Amtshaftungsgesetz allerdings  nicht haftbar zu machen. Die bemerkenswerte Rolle des VfGH Ebenso diskussionswürdig ist die Rolle des VfGH. Der VfGH hat bekanntlich mit Beschluss 23.9.2001 die Behandlung meiner Beschwerde mit dem Argument abgelehnt, dass „von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten" ist. Als ich diese Erläuterung las, war ich völlig konsterniert. Für jeden klar und logisch denkenden Menschen ist das Disziplinarrecht laut dem österreichischen Beamtendienstrechtsgesetz ganz klar verfassungswidrig, weil den Öffentlich Bediensteten kein Recht auf ein faires Verfahren zugestanden wird. Den VfGH scheint dies nicht weiter zu stören. Die bemerkenswerte Rolle des EGHMR Besonders atemberaubend ist der Ablauf meiner selbst eingebrachten Beschwerde beim EGHMR. Meine Beschwerde wurde von einem Dreiersenat des EGHMR nicht einmal angenommen, weil die Rechtsprechung des EGHMR zeigt, dass Öffentlich Bedienstete kein Recht auf ein faires Verfahren haben würden. Die Bedeutung der Views des UN-Menschenrechtsausschusses Der UN-Menschenrechtsausschuss hat im Fall Dr. Perterer gegen Österreich eine klare Entscheidung getroffen. Es wurde der Regierung aufgetragen, die gesetzlichen Bestimmungen (konkret das Beamtendienstrechtsgesetz) zu ändern, dem Beschwerdeführer ein entsprechendes Rechtsmittel in die Hand zu geben und ihm eine angemessene Entschädigung zu zahlen. Es kann gar nicht genug betont werden, wie wichtig die Entscheidung des UN-Menschenrechtsausschusses für die Bereinigung der aufgezeigten Probleme ist. Die Haltung der österreichischen Bundesregierung zu den Views des UN-Menschenrechtsausschusses Die österreichische Bundesregierung ist nicht bereit, die Entscheidung des UN-Menschenrechtsausschusses anzuerkennen. Dieses Faktum sollte im Wahlkampf öffentlich diskutiert werden und die Parteien zu einer klaren Stellungnahme aufgefordert werden. Die bemerkenswerte Rolle des jetzigen Präsidenten des Rechnungshofs Dr.Moser.Ich habe Dr. Moser in mehreren Schreiben meine Position und meine Vorschläge dargelegt.  Eine Antwort erhielt ich nie. Nun soll die Causa vor den zuständigen Gerichten geklärt werden. Das Spannungsfeld Beamtendienstrechtsgesetz - Bundesmitarbeitergesetz Es ist schockierend, dass im Entwurf des neuen Bundesmitarbeitergesetzes offensichtlich keinerlei Regelungen aufgenommen wurden, wie dies der UN Menschenrechtsausschuss in seinen VIEWS im Fall Perterer gegen Österreich gefordert hatte. Die Konsequenzen der Vorgangsweise der involvierten Institutionen Die Vorgangsweise der involvierten Institutionen hatte dramatische Folgen. Durch die skandalöse Vorgangsweise des ehemaligen Präsidenten des Rechnungshofs Dr. Fiedler im Zuge meiner vorläufigen Suspendierung und im Zuge der Behandlung des Dienstrechtsmandats und durch die beschriebenen  Handlungen, Unterlassungen, Fehlinterpretationen der weiteren involvierten Personen und Institutionen kam es zu einer dramatischen Behinderung meiner Innovationstätigkeit. Dies hatte zur Folge, dass diese Innovationen bei aktuellen Lärmschutzprojekten und großen Verkehrsprojekten noch nicht berücksichtigt worden sind. Auch die weiteren von mir im Konzept vorliegenden Innovationen konnten nicht rasch und dynamisch genug weiterentwickelt werden. Ich schätze den volkswirtschaftlichen Schaden auf weit über eine Mrd EURO. Aus heutiger Sicht ist klar erkennbar, dass  es ohne die Vorgangsweise des Rechnungshofs  möglich gewesen wäre, das Projekt „Begrünte Lärmschutzkonstruktionen" rasch weiter zu entwickeln und zu vermarkten. Statt der konventionellen,  nunmehr zum Teil abgebrochenen Lärmschutzanlagen könnten  seit vielen Jahren die von meinem Team entwickelten dauergrünen und hocheffizienten Lärmschutzanlagen stehen, die von der Bevölkerung schon bei den ersten Testprojekten nachdrücklich begrüßt wurden. Notwendigkeit einer öffentlichen Diskussion im Zuge eines Wahlkampfs Wie die vorliegende dramatische Schilderung der Ereignisse zeigt, sind einschlägige Änderungen  in der Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung offensichtlich nur mehr durch eine öffentliche Diskussion möglich. Der Nationalratswahlkampf kann ein Anlass dafür sein, dass die Repräsentanten der Parteien zu den aufgezeigten Themen ihre Meinung bekunden können. Meine weiteren rechtlichen Schritte ·          Einbringung einer Staatshaftungsklage gegen die Republik Österreich beim VfGH wegen legislativen Unrechts. ·          Einbringung einer Amtshaftungsklage gegen die Republik Österreich und Geltendmachung des vollen Schadenersatzes ·          Beitritt als Privatbeteiligter bei mehreren Strafanzeigen ·          Mehrere Anträge auf Wiederaufnahme des Verfahrens ·          Antrag an  den VfGH um ein Gesetzesprüfunsgverfahren des Beamtendienstrechstgesetzes ·          Strafanzeigen gegen öffentliche Auftraggeber wegen Bevorzugung eines Bieters bzw Produkts ·          Anzeige an die österreichische Wettbewerbsbehörde wegen Bevorzugung eines Bieters bzw Produkts durch einen öffentlichen Auftraggeber. ·          Anzeige an die EU Kommission  wegen Bevorzugung eines Bieters bzw Produkts durch einen österreichischen öffentlichen Auftraggeber. Anmerkungen zum genauen Studium der Unterlagen Um dem Leser das Studium der vielfältigen Unterlagen zu erleichtern, werden im folgenden Hinweise auf verschiedene Artikel auf der homepage http://so-for-humanity.com2000.at  gemacht. Klicken Sie bitte folgende Artikel an:        Zum Thema: Verfassungsgerichtshof » SFH-0257 / Beschluß Verfassungsgerichtshof vom 25.09.2001, Zl. B 1369/00-9Die Behandlung der Beschwerde gegen den Bescheid der DOK vom 13.06.2001wird abgelehnt (Anlage 13)        Zum Thema: UN-Menschenrechtsausschuss SFH-0211 / UNO Ausschuß für Menschenrechte - Beschwerde Dr. LederbauerInformation in "Google" SFH-0212 / Beschwerde Dr. Lederbauer v. Austria vom 27.09.2005 an den Menschenrechtsausschuss der Vereinten NationenDie Beschwerde richtet sich gegen die Entlassung als Rechnungshofbeamter        Zum Thema: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte SFH-0185 / Ablehnung der Behandlung einer Beschwerde durch den EGHMRDer EGHMR lehnt die Behandlung von Beschwerden von Beamten betr. Disziplinarverfahren ab und verweist auf seine „ständige Rechtsprechung".                                    Zum Thema: Missbrauch der Amtgewalt durch den ehemaligen Präsidenten des Rechnungshofs Dr. Fiedler SFH-0226 / Fall Dr. Lederbauer: Klarer Gesetzesbruch oder Irrtum ?Wurde der Art 126 Bundesverfassungsgesetz bewusst falsch interpretiert? Als Entlassungsgrund von Dr. Lederbauer vom Rechnungshof wurde eine Verletzung des Art 126 B-VG (Bundesverfassungsgesetz) behauptet.        Zum Thema: Die Konsequenzen der Vorgangsweise der involvierten Institutionen SFH-0345 / Brief Dr. Lederbauer an Bundeskanzler Dr. Schüssel vom 2.5.2006 - Vermeidung von Fehlinvestitionen und volkswirtschaftlicher Schäden im Bereich von Verkehrs- und Überschwemmungsschutzprojekten in der Größenordnung von mehr als 1 MilliardeDr. Lederbauer begrüßt die Initiativen von Bundeskanzler Dr. Schüssel zur Schadensminimierung im Fall BAWAG. Gleichzeitig betont er: Unabhängig von den von mir bereits gesetzten rechtlichen Maßnahmen halte ich die Befassung der Spitzenpolitik mit den dargestellten Problemen und möglichen Lösungen für unverzichtbar. Im Gegensatz zu den bedauerlichen Ereignissen im Umfeld der BAWAG, bei denen bekanntlich die Kontrollmechanismen versagt haben, könnten rechtzeitige Kontrollmaßnahmen bei den angeführten und weiteren Projekten Fehlinvestitionen und volkswirtschaftliche Schäden in der Größenordnung von mehr als einer Milliarde EURO vermieden werden. SFH-0288 Brief Dr. Lederbauer an Bundeskanzler Dr. Schüssel vom 28.2.2006 Aktuelle Verkehrsprojekte- Innovationen- ArbeitsplätzeAktuelle Verkehrsprojekte – Innovationen – Arbeitsplätze „Herzlich willkommen zum Ideenwettbewerb". Situationsanalyse und kritische Anmerkungen zum Projekt PPP A5 – S1 (Teil des Regionen-Rings um Wien) Stand 27.2.2006               Zum Thema: Strafanzeigen gegen den ehemaligen Präsidenten des Rechnungshofs Dr. Fiedler SFH-0234 / Weitere Strafanzeige vom 02.08.2005 gegen den ehemaligen Präsidenten des Rechnungshofs Dr. Franz Fiedler - Verdacht auf Mißbrauch der Amtsgewalt, Unterlassung von Erhebungen im Zusammenhang mit dem Dienstrechtsmandat betr. Unzulässigkeit dDr. Lederbauer richtet an die Staatsanwaltschaft eine weitere Strafanzeige gegen Dr. Fiedler, da dieser ab dem Dienstrechtsmandat vom 1.9.1994 (einen Tag „nach" der vorläufigen Suspendierung von Dr. Lederbauer durch Dr. Fiedler am 30.8.1994) bis zu dessen Entlassung vom Rechnungshof Anfang Juli 2000 bewusst auf die notwendigen Erhebungen des Rechnungshofs als Dienstbehörde verzichtet hat. SFH-0235 / Strafanzeigen vom 01.08.2005 gegen die Mitglieder der Disziplinarkommission im Rechnunghof wegen des Verdachts auf Amtsmißbrauch, unvollständige Beweisaufnahme, keine Ladung von Zeugen, bewußte Fehlinterpretation des Art 126 des BundesverfDr. Lederbauer richtet eine weitere Strafanzeige wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch an die Staatsanwaltschaft Wien. Diesmal richtet sich diese gegen alle Mitglieder der Disziplinarkommission im Rechnungshof. SFH-0236 / Weitere Strafanzeige vom 20.05.2005 gegen den ehemaligen Präsidenten des Rechnungshofs Dr. Franz Fiedler ua. - dringender Verdacht auf AmtsmißbrauchDr. Lederbauer wendet sich nach seiner Strafanzeige LEDRH539 vom 19.05.2005 wieder an die Staatsanwaltschaft, um Strafanzeigen zu erstatten. Gegenüber den letzten Strafanzeigen hat sich die Situation insoferne verändert, als sich die Verdachtsmomente verdichtet haben. Dies betrifft insbesondere die Strafanzeige wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch durch eine gesetzwidrige Weisung des ehemaligen Präsidenten des Rechnungshofs Dr. Franz Fiedler an den Disziplinaranwalt des Rechnungshofs Dr. Ginzl und wegen der Erfüllung dieser gesetzwidrigen Weisung. Im Zusammenhang mit diesen Fakten ergibt sich ein Gesamtbild und die Frage nach zahlreichen weiteren Fällen von Amtsmissbrauch durch die genannten Personen. SFH-0237 / Weitere Strafanzeige vom 19.05.2005 gegen den ehemaligen Präsidenten des Rechnungshofs Dr. Franz Fiedler ua -Gesetzwidrige Weisung des Dr. Fiedler an den Disziplinaranwalt des Rechnungshofs Dr. Ginzel - Verdacht auf Amtsmissbrauch Mein Appell an die Bürger Ich bitte Sie, sich bewusst zu sein, dass mit meinem Fall (und dem Fall Dr. Perterer) gravierende Probleme in der Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung und deren dramatische Auswirkungen aufgezeigt wurden. Sie können jederzeit mit diesen Problemen konfrontiert sein. Dies gilt insbesondere für Öffentlich Bedienstete. Sie haben sicher in der jüngsten Vergangenheit erkannt, in welcher Weise mit dem Entwurf eines neuen Bundesmitarbeitergesetzes (bisher Beamtendienstrechtsgesetz) umgegangen wurde. Als ehemaliges Mitglied des Rechnungshofs bin ich schockiert darüber, dass Mitglieder des Rechnungshofs laut Entwurf der Bundesregierung trotz ihrer sehr sensiblen und verantwortungsvollen  Tätigkeit nicht pragmatisiert sein sollen. Sprechen bitte Sie Vertreter der wahlwerbenden Parteien auf das Thema „Recht auf ein faires Verfahren für alle Staatsbürger" an und  ersuchen Sie diese um eine klare Stellungnahme. Engagieren Sie sich bitte im Nationalratswahlkampf 2006 für das „Recht auf ein faires Verfahren für alle Staatsbürger".   Mit besten Grüßen und Wünschen Dr.  Wolfgang LederbauerWirtschaftsingenieur BauwesenA-1010 Wien, Dominikanerbastei 6Tel: + 43/1/968 35 50Fax: + 43/1/968 35 51Mobile: + 43/664 9545254 E Mail: wolfgang.lederbauer@a1.net  www.w-lederbauer.atwww.ecooowall.at  xxxxxxxxx

              Wer trägt hiefür die Verantwortung ? Kurzinformation für die Öffentlichkeit  Teil I Stand: 23.7.2006  20.00  Uhr



Hinweise für die Leser und Leserinnen dieser Dokumentation


Ich bitte Sie, die folgende Dokumentation mit der nötigen Konzentration durchzulesen.


Es handelt sich um einen unvorstellbaren und abstrusen Megaskandal, der gravierende Auswirkungen auf viele Bereiche hat, die auch Sie direkt oder indirekt betreffen können.


Es geht in meinem Fall zunächst um die Position von Mitgliedern des Rechnungshofs und  um Prinzipien des fairen Verfahrens. 


Weiters um die Verhinderung von ökonomisch und ökologisch optimalen Projekten in den Bereichen  Lärmschutz, Umweltschutz und Verkehr.


Lassen Sie mich klarstellen, dass alle Details dieser Dokumentation mit größter Sorgfalt dargestellt sind.


Alle Fakten sind anhand tausender Schriftstücke nachzuweisen.


Ich möchte betonen, dass ich trotz dieses gigantischen Skandals nach wie vor ein konstruktiv denkender und agierender Mensch bin.


Allerdings habe ich mich entschlossen, mit allen Mitteln für meine Rehabilitierung zu kämpfen.


Hinweise für die Medien


Es kann keinen Zweifel darüber geben, dass die Medien eine besondere Verantwortung in einer Demokratie haben und angehalten sind, gesellschaftspolitisch wichtige Themen in einer konstruktiven Weise an die Öffentlichkeit zu bringen.

Wie die Behandlung meines (und des Falles Dr. Perterer) bedauerlicherweise zeigt, war das Medienecho in der Vergangenheit äußerst bescheiden.

Es handelt sich in meinem Fall (und im Fall Dr. Perterer) um ein demokratiepolitisch äußerst wichtiges Thema, das „Recht auf ein faires Verfahren".

Diese Thematik kann für jeden einzelnen Staatsbürger jederzeit von größter Bedeutung sein.


Wie mein Fall und der Fall Dr. Perterer zeigen wurden in beiden Verfahren die Prinzipien des Rechts auf ein faires Verfahren gröblichst verletzt.


Im Fall Dr. Perterer hat dies der UN-Menschenrechtsausschuss eindeutig festgestellt.


Die Umsetzung dieser Entscheidung eines hochrangigen internationalen Organs wird in Österreich - wie der Fall Perterer zeigt - einfach ignoriert.


Ich bitte Sie also, sich Ihrer besonderen Verantwortung für die Gestaltung unseres demokratischen Strukturen bewusst zu werden und sich meines Falls (und des Falls Dr. Perterer) in der passenden Weise anzunehmen.


Ein weiteres Verschweigen in den Medien ist in einer modernen Demokratie einfach inakzeptabel.


Haben Sie den Mut, diese Fälle in ihrer gesamten Tragweite aufzuzeigen! Einleitung ·         


Mit der vorliegenden Dokumentation soll aufgezeigt werden, in welch perfider Weise es gelungen ist, ein engagiertes und kompetentes Mitglied des Rechnungshofs zu entfernen. ·         


Von der aufgezeigten Thematik sind im Prinzip alle Bürger, jedenfalls alle Öffentlich Bediensteten mittel- oder unmittelbar betroffen. ·         


Die vorliegende Dokumentation ist nicht gegen eine Partei gerichtet. Vielmehr möchte ich die Repräsentanten der Parteien und der wahlwerbenden Gruppen auf bisher gar nicht oder zu wenig beachtete Lücken im legislativen System aufmerksam machen.       


Dies betrifft insbesondere die notwendigen gesetzlichen Änderungen auf dem Gebiet des Beamtendienstrechtsgesetzes hinsichtlich des Rechts auf ein faires Verfahren für öffentlich Bedienstete und im Zusammenhang mit der Anerkennung und Umsetzung von Views des UN-Menschenrechtsausschusses. ·          Sehr wohl soll aber die Macht der „Strukturen" aufgezeigt werden. ·         


Dieser Fall soll die offensichtliche Ohnmacht des einfachen Bürgers gegenüber dieser„Macht der Strukturen" beleuchten. ·         


Diese Causa ist höchst komplex und umfangreich. Es liegen tausende Dokumente vor, weshalb es unmöglich ist, in einer einzigen Aussendung auch nur die wichtigsten Dokumente und Fakten im Detail aufzuzeigen. ·         


Deshalb ist diese Dokumentation so aufgebaut, dass durch den Hinweis auf die homepage http://so-for-humanity.com2000.at bestimmte Dokumente gelesen werden können. ·         


Da es um prinzipielle Fragen der Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung in Österreich geht, werde ich nun die Repräsentanten der einzelnen Parteien und der wahlwerbenden Gruppen schriftlich und durch persönliche Kontakte zu dieser Thematik ansprechen und alle relevanten Dokumente auf der oa homepage veröffentlichen. ·         

Die gleiche Problematik betrifft alle Länder Europas, weshalb ich dieses Thema auch in ganz Europa zur Diskussion stellen werde. ·         


Ich bin davon überzeugt, dass dieser Fall – aus prinzipiellen Gründen - im Nationalratswahlkampf 2006 in der Öffentlichkeit Beachtung finden sollte.


Nach meiner Ansicht hat der Wähler viel zu wenig Möglichkeiten, in einer laufenden Legislaturperiode das politische Geschehen aktiv mitzugestalten. Er hat – realistisch betrachtet - praktisch nur geringe Chancen, Fehlentwicklungen in den Bereichen Legislative, Judikative und Exekutive entgegenzuwirken. Die Macht des Wählers wird nur im Rahmen von Wahlen wirksam. Er wählt eine Partei und hat dann auf das weitere politische Geschehen in den oa Bereichen nur geringen  Einfluss. ·         


Mein Fall zeigt, parallel zum Fall Dr. Perterer, schwerste Mängel in den Bereichen Legislative, Judikative und Exekutive in unserem Land auf. ·         


Solchen Defizite müssen nun in der Öffentlichkeit diskutiert werden. ·          Der Nationalratswahlkampf 2006 könnte einen Anstoß geben, dass der Wähler sich dieser Problematik bewusst wird und die wie oa veröffentlichte Haltung der Repräsentanten der einzelnen Parteien und der wahlwerbenden Gruppen bei seiner Wahlentscheidung entsprechend würdigt. ·         


Ich werde jedenfalls alles unternehmen, dass der skandalöse Fall meiner Entlassung neu aufgerollt, die Verantwortlichkeit für die Geschehnisse geklärt wird und ich voll rehabilitiert werde.


Kontaktaufnahme: ·         

Alle Leser/Leserinnen dieser Dokumentation sind eingeladen, sich mit dieser Problematik zu beschäftigen und sich per e-mail an  wolfgang.lederbauer@a1.net .at zu äußern.


Der Sachverhalt in extremer Kürze ·          


Ich habe im Jahre 1985 eine Erfindung gemacht und diese sodann erfolgreich weiter entwickelt. Selbstverständlich wurde die Nebenbeschäftigung rechtzeitig und laufend dem Rechnungshof schriftlich gemeldet. ·         


Nach Pressemeldungen wurde ich im August 1994 vom damaligen Präsidenten des Rechnungshofs Dr. Fiedler unter skandalösen Umständen vorläufig und Mitte Oktober 1994 von der Disziplinarkommission im Rechnungshof unter der Leitung von Dr. Alfred Finz (dem jetzigen Staatsekretär im Finanzministerium) unter skandalösen Umständen endgültig suspendiert. ·         


Zunächst wurde rund drei Jahre gegen mich überhaupt nicht verhandelt. ·         


In den Disziplinarverhandlungen stellte sich heraus, dass der Rechnungshof als Dienstbehörde Akten unterdrückt hatte. ·         



Nach einem jahrelangen Disziplinarverfahren, bei dem noch nicht einmal der Sachverhalt zur Gänze festgestellt wurde und kein einziger Zeuge befragt worden war, wurde ich aufgrund einer skandalösen Weisung des damaligen Präsidenten des Rechnungshofs Dr. Fiedler an den damaligen Disziplinaranwalt im Rechnungshof Anfang Juli 2000 vom Rechnungshof entlassen. ·         


Die Behandlung meiner diesbezüglichen Beschwerde wurde vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) abgelehnt, da „von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist". ·         


Meine Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) wurde unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGHMR) abgewiesen. Der VwGH machte in seiner „Erkenntnis" eine entscheidenden Fehler. Er schrieb in seinem „Erkenntnis", ich sei in einer Abteilung des Rechnungshofs tätig gewesen, die für die Prüfung der Bahn-  und Straßenverwaltung zuständig ist. Tatsächlich war ich aber in einer Abteilung tätig, die für die Prüfung von Krankenanstalten zuständig ist. ·         


Meine  Beschwerde beim (EGHMR) wurde unter Hinweis auf die „ ständige Rechtsprechung des (EGHMR) von einem Dreiersenat nicht einmal angenommen. In diesem Dreiersenat war Frau RA Dr. Steiner tätig, die ich vor ihrer Ernennung zur Richterin beim (EGHMR) in meiner Sache in Wien angesprochen hatte. ·         


Im September 2005 wurde nun von RA Univ. Prof. Dr. Alexander Morawa eine Beschwerde beim UN-Menschenrechtsausschuss eingebracht. Ein Ergebnis liegt noch nicht vor.


Zeitliche Übersicht und Kurzfassung in Stichworten


1.12.1981 Eintritt in den Rechnungshof.              


Juni 1983 Prüfungstätigkeit in einer Abteilung des Rechnungshofs für die Prüfung von Krankenanstalten.              


1985 Erfindung (Begrüntes Lärmschutzsystem unter Verwendung von Altstoffen) Schriftliche Meldung an den Rechnungshof.              


Ende 1989 Schriftliche Meldung an den Rechnungshof, dass ich – nach meiner Scheidung – die Firma meiner damaligen Frau als Eigentümer übernommen und einen Geschäftsführer eingesetzt habe. Damit war der Rechungshof einverstanden.              


1992 bis 1994 Errichtung von sechs kleinen Testprojekten die – abgesehen von Anfangsschwierigkeiten – zeigten, dass dieses System funktioniert und konkurrenzfähig ist.              


Juni 1994 Preis des Staates Kalifornien über 75.000 USD.              


Sommer 1994 Best- und Billigstbieter beim siebenten Testprojekt im Rahmen  einer Ausschreibung der ÖBB .Bereitschaft der ÖBB mit meinem Team ein Forschungsvorhaben für rd 10 Mill ATS durchzuführen und Demonstrationsstrecken für ebenfalls rund 10 Mill ATS zu errichten.              


Anfang August 1994 Hinweis des Geschäftsführers meiner Firma an den damaligen Vorsitzenden des gerade tagenden Rechnungshofausschusses, dass es bei der Errichtung konventioneller Lärmschutzsysteme sehr oft zu einer Verschleuderung öffentlicher Mittel kam und innovative Lösungen wie zB die von meinem Team entwickelte Lösung einer „Begrünten Lärmschutzwand" wegen der bestehenden Vorschriften und der Förderungsbedingungen nur sehr geringe Chancen haben, umgesetzt zu werden. Der damalige zuständige Bundesminister war der jetzige Bundeskanzler Dr. Schüssel.              


August 1994 Mehrere Berichte erscheinen in den Medien.              


30.8.1994 Vorläufige Suspendierung durch den damaligen Präsidenten des Rechnungshof Dr. Fiedler, der aber Kenntnis über meine gesetzeskonform ausgeführte Nebenbeschäftigung hatte.              


1.9.1994 Verbot der Nebenbeschäftigung durch Dr. Fiedler mit einem Dienstrechtsmandat einen Tag nach der vorläufigen Suspendierung. Dr. Fiedler hat diese Zeitabfolge offensichtlich ganz bewusst gewählt. Hätte er mir die Nebenbeschäftigung „vor" einer vorläufigen Suspendierung verboten, hätte er damit offenbart, dass er über die Nebenbeschäftigung voll informiert war.              


13./14.10.1994 Endgültige Suspendierung              


20.05.1997 Verhandlungsbeschluss              


20.10.1997 Erste Disziplinarverhandlung       

Juli 2000 Rechtskräftige Entlassung vom Rechnungshof


Die wichtigsten Fragen zu meinem Fall


Frage 1: Wie wird die politische Verantwortung des damaligen Präsidenten des Rechnungshofs Dr. Fiedler geltend gemacht, dessen zuständige Mitarbeiter von mir mehrmals ab 1991 auf die offensichtliche Verschleuderung öffentlicher Mittel beim Bau von Lärmschutzanlagen entlang der Verkehrswege hingewiesen wurden und trotz des damals prognostizierten Ausgabevolumens von rd 20 Mrd ATS  keine effektiven Prüfungshandlungen auf diesem Gebiet gesetzt haben. Rund fünfzehn Jahre später stellt sich nun  heraus, dass zahlreiche Lärmschutzprojekte abgebrochen wurden und die Bevölkerung die meisten konventionellen Lösungen ablehnt.


Frage 2: Wie wird die politische Verantwortung des damaligen Präsidenten des Rechnungshofs Dr. Fiedler geltend gemacht, der mich am 30.8.1994 ganz bewusst noch „vor" seinem Verbot der Nebenbeschäftigung vom 1.9.1994 vorläufig suspendiert hat, obwohl er über Form und Inhalt meiner Nebenbeschäftigung voll informiert war.


Frage 3: Wie wird die politische Verantwortung des damaligen Präsidenten des Rechnungshofs Dr. Fiedler geltend gemacht, der als Leiter der Dienststelle dafür verantwortlich ist, dass der Rechnungshof als Dienstbehörde wichtige Akten vor der Disziplinarkommission im Rechnungshof unterdrückt hat.


Frage 4: Wie wird die politische Verantwortung des damaligen Präsidenten des Rechnungshofs Dr. Fiedler geltend gemacht, der als Leiter der Dienststelle dafür verantwortlich ist, dass Mitarbeiter des Rechnungshofs Verhöre von Entscheidungsträgern für die Vergabe von Lärmschutzprojekten über unsere Entwicklungstätigkeit beauftragte, was zur Folge hatte, dass unser Team ab dem Jahre 1994 keinen weiteren Auftrag mehr erhielt.


Frage 5: Wie wird die politische Verantwortung des damaligen Präsidenten des Rechnungshofs und späteren Vorsitzenden des Österreich Konvents Dr. Fiedler geltend gemacht, der trotz besseren Wissens über die eindeutige Rechtslage dem damaligen Disziplinaranwalt des Rechnungshofs die Weisung gab, meine Entlassung zu fordern.


Frage 6: Wer trägt die politische Verantwortung dafür, dass durch die beschriebene Vorgangsweise der involvierten Institutionen die Innovationstätigkeit meines Teams schwerst behindert wurde und dadurch volkswirtschaftliche Schäden in der Größenordung vieler hundert Millionen EURO entstanden sind ?


Frage 7: Wie wird die politische Verantwortung des jetzigen  Präsidenten  des Rechnungshofs Dr. Moser geltend gemacht, der zB Mitte Oktober 2005 im Fernsehen angekündigt hat, Großprojekte noch vor der Ausführung rechtzeitig zu prüfen, dies aber bei einem für jeden Laien als problematisch erkennbaren Projekt der NO Umfahrung von Wien ( A5 S1 ) bisher unterließ?


Frage 7 bis 12 Wer prüft die Funktionsfähigkeit und Aufgabenerfüllung des Rechnungshofs ?


Wer ist für die Kontrolle des Präsidenten des Rechnungshofs zuständig ?

Ist eine solche Kontrolle überhaupt vorgesehen ?

Welche Maßnahmen können gesetzt werden, wenn der Rechnungshof versagt ?

Welche Möglichkeiten haben die einzelnen im Parlament vertetenen Parteien ?

Welche Möglichkeiten haben die einzelnen Parlamentarier ?


Die Ähnlichkeit zum Fall Dr. Perterer gegen Österreich

Ich bitte die relevanten Unterlagen zu diesem Fall auf der homepage  http://so-for-humanity.com2000.at unter „Fall 1: Dr. Perterer" zu studieren.


Zusammenfassende Darstellung der Problematik


Ich versuche im folgenden eine Zusammenschau zu geben, die wie ich hoffe, erkennen lässt, wie in meinem Fall die „Machtstrukturen" ganz offensichtlich zusammengewirkt haben.


Die bemerkenswerte Rolle des damaligen Präsidenten des Rechnungshofs Dr. Fiedler


Gegen Dr. Fiedler wurden von mir mehrere Strafanzeigen eingebracht, auf die ich aus Platzgründen verweise. Die strafrechtliche Beurteilung seiner gegen mich gerichteten Handlungen wird nicht einfach sein. Darüber hinaus war Dr. Fiedler früher selbst Staatsanwalt. Es wird sich herausstellen, wie die Staatsanwaltschaft Wien in diesem Fall entscheidet.


Die bemerkenswerte Rolle der Disziplinarkommission im Rechnungshof Das gesamte vorzeitig abgebrochene Disziplinarverfahren gegen mich war eine Art „Schmierenkomödie". Alle Beteiligten wussten ganz genau, dass die Vorwürfe gegen mich nicht haltbar waren. Das war auch der Grund, warum man erst rund zweieinhalb Jahre nach meiner endgültigen Suspendierung einen Verhandlungsbeschluss fasste und weitere fünf Monate später erst mit der Disziplinarverhandlung begann. Der Beschluss der Disziplinarkommission im Rechnungshof über meine Entlassung stellt einen ungeheuren Höhepunkt der Rechtsbeugung, des bewussten Wegschauens, der bewussten Fehlinterpretation von gesetzlichen Bestimmungen, ja sogar Verfassungsbestimmungen (Art 126  B-VG) dar.


Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen dürfen Dokumente über den Inhalt der Disziplinarverhandlungen nicht veröffentlicht werden. Damit kann sich bis auf weiteres jede Disziplinarkommission sicher sein, dass solche skandalösen Verfahren in der Öffentlichkeit nicht zur Diskussion gestellt werden können. Die bemerkenswerte Rolle der Disziplinaroberkommission.


Ich habe der Disziplinaroberkommission mehrmals schwere Verfahrensmängel im Verfahren vor der Disziplinarkommission im Rechnungshof mitgeteilt. Allein das berührte dort niemanden.


Die bemerkenswerte Rolle des VwGH


Besonders diskussionswürdig ist die Rolle des VwGH in meinem Fall.


Schon auf Seite eins des „Erkenntnisses" des VwGH ist meine berufliche Tätigkeit falsch beschrieben worden.


Weiters wurde die Entscheidung des EGHMR (Fall Pellegrin gegen Frankreich) für meinen  Fall völlig falsch ausgelegt. In diesem Urteil wurde bekanntlich klargestellt, dass Öffentlich Bedienstete, die im exekutiven Bereich (zB Polizei, Militär) tätig sind, kein Recht auf ein faires Verfahren haben. Ich war bei meiner Tätigkeit im Rechnungshof ( bekanntlich ein Organ der gesetzgebenden Körperschaft ) als Prüfer von Krankenhausprojekten keinesfalls im „exekutiven" Bereich tätig. Dieses Faktum ist jedem Studenten des ersten Semesters eines Jusstudiums geläufig.


Der VwGH sah die Situation aber  anders.


Dieses „Erkenntnis" des VwGH ist aus den angeführten Gründen keinesfalls haltbar. Für die wegen dieses Erkenntnisses des VwGH entstandenen Schäden ist der VwGH laut Amtshaftungsgesetz allerdings  nicht haftbar zu machen.


Die bemerkenswerte Rolle des VfGH


Ebenso diskussionswürdig ist die Rolle des VfGH.


Der VfGH hat bekanntlich mit Beschluss 23.9.2001 die Behandlung meiner Beschwerde mit dem Argument abgelehnt, dass „von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten" ist. Als ich diese Erläuterung las, war ich völlig konsterniert. Für jeden klar und logisch denkenden Menschen ist das Disziplinarrecht laut dem österreichischen Beamtendienstrechtsgesetz ganz klar verfassungswidrig, weil den Öffentlich Bediensteten kein Recht auf ein faires Verfahren zugestanden wird. Den VfGH scheint dies nicht weiter zu stören.


Die bemerkenswerte Rolle des EGHMR


Besonders atemberaubend ist der Ablauf meiner selbst eingebrachten Beschwerde beim EGHMR.


Meine Beschwerde wurde von einem Dreiersenat des EGHMR nicht einmal angenommen, weil die Rechtsprechung des EGHMR zeigt, dass Öffentlich Bedienstete kein Recht auf ein faires Verfahren haben würden.


Die Bedeutung der Views des UN-Menschenrechtsausschusses


Der UN-Menschenrechtsausschuss hat im Fall Dr. Perterer gegen Österreich eine klare Entscheidung getroffen. Es wurde der Regierung aufgetragen, die gesetzlichen Bestimmungen (konkret das Beamtendienstrechtsgesetz) zu ändern, dem Beschwerdeführer ein entsprechendes Rechtsmittel in die Hand zu geben und ihm eine angemessene Entschädigung zu zahlen. Es kann gar nicht genug betont werden, wie wichtig die Entscheidung des UN-Menschenrechtsausschusses für die Bereinigung der aufgezeigten Probleme ist.


Die Haltung der österreichischen Bundesregierung zu den Views des UN-Menschenrechtsausschusses


Die österreichische Bundesregierung ist nicht bereit, die Entscheidung des UN-Menschenrechtsausschusses anzuerkennen. Dieses Faktum sollte im Wahlkampf öffentlich diskutiert werden und die Parteien zu einer klaren Stellungnahme aufgefordert werden.


Die bemerkenswerte Rolle des jetzigen Präsidenten des Rechnungshofs Dr.Moser.


Ich habe Dr. Moser in mehreren Schreiben meine Position und meine Vorschläge dargelegt.  Eine Antwort erhielt ich nie. Nun soll die Causa vor den zuständigen Gerichten geklärt werden.


Das Spannungsfeld Beamtendienstrechtsgesetz - Bundesmitarbeitergesetz


Es ist schockierend, dass im Entwurf des neuen Bundesmitarbeitergesetzes offensichtlich keinerlei Regelungen aufgenommen wurden, wie dies der UN Menschenrechtsausschuss in seinen VIEWS im Fall Perterer gegen Österreich gefordert hatte.


Die Konsequenzen der Vorgangsweise der involvierten Institutionen


Die Vorgangsweise der involvierten Institutionen hatte dramatische Folgen. Durch die skandalöse Vorgangsweise des ehemaligen Präsidenten des Rechnungshofs Dr. Fiedler im Zuge meiner vorläufigen Suspendierung und im Zuge der Behandlung des Dienstrechtsmandats und durch die beschriebenen  Handlungen, Unterlassungen, Fehlinterpretationen der weiteren involvierten Personen und Institutionen kam es zu einer dramatischen Behinderung meiner Innovationstätigkeit. Dies hatte zur Folge, dass diese Innovationen bei aktuellen Lärmschutzprojekten und großen Verkehrsprojekten noch nicht berücksichtigt worden sind. Auch die weiteren von mir im Konzept vorliegenden Innovationen konnten nicht rasch und dynamisch genug weiterentwickelt werden.


Ich schätze den volkswirtschaftlichen Schaden auf weit über eine Mrd EURO.


Aus heutiger Sicht ist klar erkennbar, dass  es ohne die Vorgangsweise des Rechnungshofs  möglich gewesen wäre, das Projekt „Begrünte Lärmschutzkonstruktionen" rasch weiter zu entwickeln und zu vermarkten. Statt der konventionellen,  nunmehr zum Teil abgebrochenen Lärmschutzanlagen könnten  seit vielen Jahren die von meinem Team entwickelten dauergrünen und hocheffizienten Lärmschutzanlagen stehen, die von der Bevölkerung schon bei den ersten Testprojekten nachdrücklich begrüßt wurden.


Notwendigkeit einer öffentlichen Diskussion im Zuge eines Wahlkampfs


Wie die vorliegende dramatische Schilderung der Ereignisse zeigt, sind einschlägige Änderungen  in der Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung offensichtlich nur mehr durch eine öffentliche Diskussion möglich. Der Nationalratswahlkampf kann ein Anlass dafür sein, dass die Repräsentanten der Parteien zu den aufgezeigten Themen ihre Meinung bekunden können.


Meine weiteren rechtlichen Schritte ·          Einbringung einer Staatshaftungsklage gegen die Republik Österreich beim VfGH wegen legislativen Unrechts. ·         


Einbringung einer Amtshaftungsklage gegen die Republik Österreich und Geltendmachung des vollen Schadenersatzes ·         


Beitritt als Privatbeteiligter bei mehreren Strafanzeigen ·         


Mehrere Anträge auf Wiederaufnahme des Verfahrens ·         


Antrag an  den VfGH um ein Gesetzesprüfunsgverfahren des Beamtendienstrechstgesetzes ·         


Strafanzeigen gegen öffentliche Auftraggeber wegen Bevorzugung eines Bieters bzw Produkts ·         


Anzeige an die österreichische Wettbewerbsbehörde wegen Bevorzugung eines Bieters bzw Produkts durch einen öffentlichen Auftraggeber. ·         


Anzeige an die EU Kommission  wegen Bevorzugung eines Bieters bzw Produkts durch einen österreichischen öffentlichen Auftraggeber.


Anmerkungen zum genauen Studium der Unterlagen


Um dem Leser das Studium der vielfältigen Unterlagen zu erleichtern, werden im folgenden Hinweise auf verschiedene Artikel auf der homepage http://so-for-humanity.com2000.at  gemacht.


Klicken Sie bitte folgende Artikel an:       


Zum Thema: Verfassungsgerichtshof » SFH-0257 / Beschluß Verfassungsgerichtshof vom 25.09.2001, Zl. B 1369/00-9Die Behandlung der Beschwerde gegen den Bescheid der DOK vom 13.06.2001wird abgelehnt (Anlage 13)       


Zum Thema: UN-Menschenrechtsausschuss SFH-0211 / UNO Ausschuß für Menschenrechte - Beschwerde Dr. LederbauerInformation in "Google" SFH-0212 / Beschwerde Dr. Lederbauer v. Austria vom 27.09.2005 an den Menschenrechtsausschuss der Vereinten NationenDie Beschwerde richtet sich gegen die Entlassung als Rechnungshofbeamter       


Zum Thema: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte SFH-0185 / Ablehnung der Behandlung einer Beschwerde durch den EGHMRDer EGHMR lehnt die Behandlung von Beschwerden von Beamten betr. Disziplinarverfahren ab und verweist auf seine „ständige Rechtsprechung".                                   


Zum Thema: Missbrauch der Amtgewalt durch den ehemaligen Präsidenten des Rechnungshofs Dr. Fiedler SFH-0226 / Fall Dr. Lederbauer: Klarer Gesetzesbruch oder Irrtum ?Wurde der Art 126 Bundesverfassungsgesetz bewusst falsch interpretiert? Als Entlassungsgrund von Dr. Lederbauer vom Rechnungshof wurde eine Verletzung des Art 126 B-VG (Bundesverfassungsgesetz) behauptet.       


Zum Thema: Die Konsequenzen der Vorgangsweise der involvierten Institutionen SFH-0345 / Brief Dr. Lederbauer an Bundeskanzler Dr. Schüssel vom 2.5.2006 - Vermeidung von Fehlinvestitionen und volkswirtschaftlicher Schäden im Bereich von Verkehrs- und Überschwemmungsschutzprojekten in der Größenordnung von mehr als 1 Milliarde Dr. Lederbauer begrüßt die Initiativen von Bundeskanzler Dr. Schüssel zur Schadensminimierung im Fall BAWAG. Gleichzeitig betont er: Unabhängig von den von mir bereits gesetzten rechtlichen Maßnahmen halte ich die Befassung der Spitzenpolitik mit den dargestellten Problemen und möglichen Lösungen für unverzichtbar. Im Gegensatz zu den bedauerlichen Ereignissen im Umfeld der BAWAG, bei denen bekanntlich die Kontrollmechanismen versagt haben, könnten rechtzeitige Kontrollmaßnahmen bei den angeführten und weiteren Projekten Fehlinvestitionen und volkswirtschaftliche Schäden in der Größenordnung von mehr als einer Milliarde EURO vermieden werden.


SFH-0288 Brief Dr. Lederbauer an Bundeskanzler Dr. Schüssel vom 28.2.2006 Aktuelle Verkehrsprojekte- Innovationen- ArbeitsplätzeAktuelle Verkehrsprojekte – Innovationen – Arbeitsplätze „Herzlich willkommen zum Ideenwettbewerb". Situationsanalyse und kritische Anmerkungen zum Projekt PPP A5 – S1 (Teil des Regionen-Rings um Wien) Stand 27.2.2006              


Zum Thema: Strafanzeigen gegen den ehemaligen Präsidenten des Rechnungshofs Dr. Fiedler


SFH-0234 / Weitere Strafanzeige vom 02.08.2005 gegen den ehemaligen Präsidenten des Rechnungshofs Dr. Franz Fiedler - Verdacht auf Mißbrauch der Amtsgewalt, Unterlassung von Erhebungen im Zusammenhang mit dem Dienstrechtsmandat betr. Unzulässigkeit dDr. Lederbauer richtet an die Staatsanwaltschaft eine weitere Strafanzeige gegen Dr. Fiedler, da dieser ab dem Dienstrechtsmandat vom 1.9.1994 (einen Tag „nach" der vorläufigen Suspendierung von Dr. Lederbauer durch Dr. Fiedler am 30.8.1994) bis zu dessen Entlassung vom Rechnungshof Anfang Juli 2000 bewusst auf die notwendigen Erhebungen des Rechnungshofs als Dienstbehörde verzichtet hat.


SFH-0235 / Strafanzeigen vom 01.08.2005 gegen die Mitglieder der Disziplinarkommission im Rechnunghof wegen des Verdachts auf Amtsmißbrauch, unvollständige Beweisaufnahme, keine Ladung von Zeugen, bewußte Fehlinterpretation des Art 126 des BundesverfDr. Lederbauer richtet eine weitere Strafanzeige wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch an die Staatsanwaltschaft Wien. Diesmal richtet sich diese gegen alle Mitglieder der Disziplinarkommission im Rechnungshof.


SFH-0236 / Weitere Strafanzeige vom 20.05.2005 gegen den ehemaligen Präsidenten des Rechnungshofs Dr. Franz Fiedler ua. - dringender Verdacht auf AmtsmißbrauchDr. Lederbauer wendet sich nach seiner Strafanzeige LEDRH539 vom 19.05.2005 wieder an die Staatsanwaltschaft, um Strafanzeigen zu erstatten. Gegenüber den letzten Strafanzeigen hat sich die Situation insoferne verändert, als sich die Verdachtsmomente verdichtet haben. Dies betrifft insbesondere die Strafanzeige wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch durch eine gesetzwidrige Weisung des ehemaligen Präsidenten des Rechnungshofs Dr. Franz Fiedler an den Disziplinaranwalt des Rechnungshofs Dr. Ginzl und wegen der Erfüllung dieser gesetzwidrigen Weisung. Im Zusammenhang mit diesen Fakten ergibt sich ein Gesamtbild und die Frage nach zahlreichen weiteren Fällen von Amtsmissbrauch durch die genannten Personen.


SFH-0237 / Weitere Strafanzeige vom 19.05.2005 gegen den ehemaligen Präsidenten des Rechnungshofs Dr. Franz Fiedler ua -Gesetzwidrige Weisung des Dr. Fiedler an den Disziplinaranwalt des Rechnungshofs Dr. Ginzel - Verdacht auf Amtsmissbrauch Mein Appell an die Bürger Ich bitte Sie, sich bewusst zu sein, dass mit meinem Fall (und dem Fall Dr. Perterer) gravierende Probleme in der Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung und deren dramatische Auswirkungen aufgezeigt wurden. Sie können jederzeit mit diesen Problemen konfrontiert sein. Dies gilt insbesondere für Öffentlich Bedienstete. Sie haben sicher in der jüngsten Vergangenheit erkannt, in welcher Weise mit dem Entwurf eines neuen Bundesmitarbeitergesetzes (bisher Beamtendienstrechtsgesetz) umgegangen wurde. Als ehemaliges Mitglied des Rechnungshofs bin ich schockiert darüber, dass Mitglieder des Rechnungshofs laut Entwurf der Bundesregierung trotz ihrer sehr sensiblen und verantwortungsvollen  Tätigkeit nicht pragmatisiert sein sollen.


Sprechen bitte Sie Vertreter der wahlwerbenden Parteien auf das Thema „Recht auf ein faires Verfahren für alle Staatsbürger" an und  ersuchen Sie diese um eine klare Stellungnahme.


Engagieren Sie sich bitte im Nationalratswahlkampf 2006 für das „Recht auf ein faires Verfahren für alle Staatsbürger".  


Mit besten Grüßen und Wünschen


Dr.  Wolfgang Lederbauer

Wirtschaftsingenieur Bauwesen

A-1010 Wien, Dominikanerbastei 6

Tel: + 43/1/5121684

Mobile: + 43/664 9545254

E Mail: wolfgang.lederbauer@a1.net 

» www.w-lederbauer.at » www.ecooowall.at  

       



‹zurück Seite Drucken
 

Bereitstellungszeit : 0.377 Sekunden | SQL: 7 | made by powerweb99.at