SFH-2615 Ansuchen betr.  Staatshaftungsklage Dr. Lederbauer vom 14.7.2010

Die ersten Schritte für eine neue Staatshaftungsklage werden eingeleitet

An den

Verfassungsgerichtshof

Judenplatz 1

 

Vorab per email: » vfgh@vfgh.gv.at

 

In der Einlaufstelle des VfGH persönlich abgegeben

 

 

Antrag um Verfahrenshilfe für die Einreichung einer Staatshaftungsklage gem. Art 137 B-VG

 

                                                                                                                      Wien, 14.7.2010

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

ich stelle hiermit einen Antrag um Verfahrenshilfe für die Einreichung einer Staatshaftungsklage gem. Art 137 B-VG in vollem Umfang und begründe diesen wie folgt:

 

( Zunächst verweise ich, um zahlreiche  Wiederholungen zu vermeiden auf die umfangreichen Ausführungen in meinen bisherigen im VfGH aufliegenden Dokumente im Zusammenhang mit meiner bereits eingereichten Staatshaftungsklage )

 

Der VfGH hat in dieser Causa folgende Entscheidungen getroffen:

 

» SFH-0522 / Verfassungsgerichtshof weist Antrag Dr. Lederbauer auf Bewilligung der Verfahrenshilfe für die Einbringung einer Staatshaftungsklage ab
Beschluß VfGH vom 25.09.2006, Zl. A 2/06-6

 

Der VfGH begründete damals seine Ablehnung der Gewährung der Verfahrenshilfe wie folgt:

 

„ Weder aus dem Internationalen Pakt für bürgerliche und politische Rechte noch aus der Europäischen Menschenrechtskonvention ist ein gemeinschaftsrechtlicher Staatshaftungsanspruch als solcher unmittelbar abzuleiten.

 

Die vom Antragsteller beabsichtige Rechtsverfolgung durch die Erhebung einer Klage gemäß Artikel 137 B-VG ist daher offenbar aussichtslos.

Da die Voraussetzungen des § 63 Abs 1 ZPO  ( § 35 Abs 1 VfGG ) nicht gegeben sind war der Antrag abzuweisen."

 

In der Zwischenzeit hat sich herausgestellt, dass die damalige Begründung des VfGH  nicht stimmt.

Es geht keinesfalls um einen „ gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftungsanspruch" sondern um „ legislatives Unrecht" durch die Unterlassung der Beschlussfassung über Ausführungsgesetze zum Internationalen Pakt für bürgerliche und politische Rechte durch den Gesetzgeber.

 

 

Der VfGH hat danach seine Haltung offensichtlich geändert und folgende Entscheidungen getroffen:

 

» SFH-1490 Beschluss Verfassungsgerichtshof betr. Staatshaftungsklage gemäss Art 137 B-VG von Dr. Lederbauer vom 22.09.2009
Der VfGH weist die Staatshaftungsklage gemäss Art 137 B-VG von Dr. Lederbauer laut Beschluss vom 22.09.2009 wegen Fristversäumnis zurück und erwähnt in diesem Beschluss, dass eine Klage nach Art 137 BV-G an keine Frist gebunden ist.

 

Der VfGH hat also meine damalige Staatshaftungsklage zurückgewiesen. Dabei begründete er, dass es eine Fristversäumnis gegeben habe und wies gleichzeitig darauf hin, dass die  Einreichung einer Staatshaftungsklage gem. Art 137 B-VG an keine Frist gebunden sei.

 

Ich nehme diese Feststellung zur Kenntnis und bin mir bewusst, dass der VfGH deshalb von einer Fristversäumnis spricht, weil von mir eine „vom VfGH gesetzte Frist" nicht eingehalten wurde.

In diesem Zusammenhang erwähne ich, dass die vom VfGH gesetzte Frist für eine Staatshaftungsklage gem. Art 137 B-VG, die es in dieser Form in Österreich noch nie gegeben hat,  äußerst kurz bemessen wurde.

 

Auch die Begründung des VfGH hinsichtlich der Ablehnung meines seinerzeitigen Antrags auf Fristverlängerung um vier Wochen halte ich – gelinde gesagt – für seltsam. Es ist richtig, dass ich wegen der Verletzung an meiner rechten Hand nicht in einem stationären Aufenthalt in einem  Krankenhaus war, sondern infolge dieser Verletzung ( und eines Gipsverbands an der rechten Hand ) vollkommen  gehindert war, den Schriftsatz  in der damals noch verbleibenden Frist fertig zustellen.

 

Dennoch muss man hervorheben, dass der VfGH die oa. Entscheidung sehr sorgfältig begründet hat, was ihm hoch anzurechnen ist.

 

Viel wichtiger ist aber im Zusammenhang mit meiner beabsichtigten Staatshaftungsklage eine weitere Entscheidung des VfGH über eine bemerkenswerte Staatshaftungsklage gemäß Art 137 B-VG: (Hier ging es allerdings um das Gemeinschaftsrecht)

 

» SFH-1863 Staatshaftungsklage beim VfGH A 1/09-18, Wien, am 11. Dezember 2009, Wichtige Punkte
In seiner auf Art. 137 B-VG gestützten gegen den Bund gerichteten Klage begehrt der Kläger aus dem Titel der Staatshaftung. die Erlassung des nachstehenden Urteils: VfGH-Urteil zum Downloaden » http://www.wien-konkret.at/soziales/maennerdiskriminierung/fussball-tickets/

 

Darin stellte der VfGH fest, der Kläger hätte seinen Schaden nicht nachgewiesen. Diese Feststellung steht in krassem Widerspruch zu den Tatsachen. Nach den vorliegenden Unterlagen und nach den mündlichen Aussagen des Klägers ist eindeutig, dass der Kläger seinen   Schaden sehr wohl minutiös nachgewiesen hat.

 

Diese Feststellung hat allerdings für meine beabsichtigte Staatshaftungsklage eine ungeheure Bedeutung:

 

Es ist also notwendig, im Rahmen der Staatshaftungsklage den Schaden im Detail und nachvollziehbar nachzuweisen. In meinem Fall  geht es bekanntlich nicht um 20 EURO Mehrkosten für einen männlichen, sich gegenüber weiblichen  benachteiligt fühlenden  Fußballspielbesucher, sondern um wesentlich höhere Summen, die in meiner wegen Fristversäumnis  zurückgewiesen Staatshaftungsklage im Detail angeführt worden sind.

 

» SFH-1041 / Staatshaftungsklage Dr. Lederbauer vom 31.01.2009 nach Artikel 137 B-VG
wegen Nichtumsetzung der Views des UN-Menschenrechtsausschusses

 

Ich sehe also aufgrund des oa. Beschlusses des VfGH die absolute Notwendigkeit, nicht nur die Höhe des Schadens, sondern auch die Gründe für den Schaden im Detail  nachzuweisen.

 

Dazu muss ich offensichtlich die gesamte Causa, die mit meiner ersten Erfindung im Jahre 1985 begann und sich bis in die jüngste Zeit erstreckt im Detail beschreiben.

 

Ich weise schon jetzt auf folgende Dokumente hin:

 

Vorgeschichte

 

» SFH-0862 / Schreiben AbgzNR Wabl vom 09.08.1994 an Dr. Lederbauer
... berufliche Tätigkeit als Rechnungshofbeamter und privatwirtschaftliche Tätigkeit sind strikt zu trennen ...

 

» SFH-0863 / "In jeder Hinsicht überlegen" (PROFIL Nr. 33 vom 13.08.1994)
Ein Rechnungshofprüfer intervenierte für seine Privatfirma bei Abgeordneten des "Phyrn-Ausschusses

 

» SFH-0864 / Ecowall - Weltsensation und / oder kafkaesker Skandal?
Presseaussendung Dr. Lederbauer vom 15.08.1994

 

» SFH-0865 / UNGLAUBLICH (KURIER vom 16.08.1994)
Hauptberuflich prüft er als Ministerialrat des Rechnungshofes Krankenhäuser. Im Nebenerwerb betreibt er eine Firma, die Lärmschutzwände vertreibt.

 

» SFH-0866 / Massenaufmarsch vor dem Rechnungshof-Ausschuß (KURIER vom 16.08.1994)
Phyrn-Skandal und AMAG-Debakel / Cap fordert von Minister Schüssel Schadenersatzklage

 

» SFH-0867 / Schwarz-rot-blaue Intervention (PROFIL Nr. 34 vom 22.08.1994)
Die Veranwortlichen des Rechnungshofbeamten handelten rasch: Gegen den Prüfbeamten Wolfgang Lederbauer ...

 

» SFH-0868 / Stellungnahme Dr. Lederbauer zur Glosse "Schwarz-rot-blaue Intervention im Profil Nr. 34 vom 22.08.1994
Schreiben Dr. Lederbauer an das PROFIL

 

» SFH-1020 / Schreiben ÖBB vom 14.12.1994 an Rechnungshofpräsident Dr. Friedler
Anfrage ob zur Auftragsvergabe an Dr. Lederbauer Einwände bestehen

 

» SFH-1021 / Schreiben Rechnungshof vom 15.12.1994 an die ÖBB
es besteht kein Einwand zur Auftragsvergabe an die Firma von Herrn Dr. Lederbauer

 

» SFH-1956 Rechnungshof entlässt Prüfer, Wirtschaftsblatt von Harald Heiss | 19.08.2000 | 00:00
Wien. "Das ist ein unvorstellbarer Skandal, den ich mir nicht gefallen lasse", sagt Wolfgang Lederbauer. Der Grund für seine Aufregung: Der Rechnungshof hat ihn im Juli nach einem dreijährigem Disziplinarverfahren mit 28 Verhandlungen und 1600 Aktenseiten entlassen.

 

 

» SFH-0427: Abstruser Megaskadal: Dr. Lederbauer - Rechnungshof
Mit der vorliegenden Dokumentation soll aufgezeigt werden, in welch perfider Weise es gelungen ist, ein engagiertes und kompetentes Mitglied des Rechnungshofs zu entfernen. Von der aufgezeigten Thematik sind im Prinzip alle Bürger, jedenfalls alle Öffentlich Bediensteten mittel- oder unmittelbar betroffen.

 

» SFH-0761 Der Fall Lederbauer gegen Österreich in Kurzfassung Stand 11.11.2007
Anmerkung: In der folgenden Kurzfassung werden nur die wichtigsten Fakten beschreiben. Eine detaillierte Darstellung ist auf der website http://so-for-humanity.com2000.at unter Die Fälle, Fall 2: Dr. Lederbauer zu lesen.

 

 

08.07.2009 | » 302 Fall 2 - Dr. Lederbauer
» SFH-1151 Fall Dr. Lederbauer: Aktuelle Kurzfassung Stand 9.7.2009
Folgende Dokumente wurden herangezogen: SFH-0788, SFH-0761, SFH-0427. Die Darstellung wird laufend am Ende ergänzt bzw aktualisiert. Relevante Dokumente können einfach angeklickt werden.

 

» SFH-224 / Causa Dr. Lederbauer - Rechnungshof MEGA SKANDAL - WAS NUN ?
Öffentliche Diskussion

 

» SFH-0227 / Rechnungshof und Prüfung von Lärmschutzprojekten
Dr.Lederbauer wies auf die Gefahr der Verschleuderung öffentlicher Mittel hin und entwickelte im Rahmen einer gesetzeskonform gemeldeten und ausgeübten Nebenbeschäftigung das Projekt " Begrüntes Schutzsystem ECOOOWALL ".

» SFH-0228 / Das Spannungsfeld Dr.Lederbauer - Rechnungshof / Innovation von Beamten
Das Spannungsfeld Dr.Lederbauer - Rechnungshof / Innovationen von Beamten Suspendierung und Entlassung eines Rechnungshofbeamten, der neben seiner Tätigkeit auch Umweltfragen in einer ökonomisch und ökologisch optimalen Form zu lösen versuchte.

 

» SFH-0230 / Rechnungshof-Lärmschutz
Rechnungshofbeamter entwickelte neben seinem Beruf ein ökonomisch und ökologisch optimales Umweltprojekt für wichtige Anwendungsbereiche.

 

Es ist also ganz klar zu erkennen, dass die beteiligten Institutionen  in einer konzertierten, sich über viele Jahre erstreckenden Aktion, alles versucht haben, die Tatsachen nicht zu vernebeln und alles unternommen haben, dass die Wahrheit nicht hervorkommt.

 

Die wichtigsten Punkte in Kurzform:

 

  • Ich war ein konsequenter und unbeugsamer Prüfer im Rechnungshof und habe  offensichtlich mit meiner Berufsauffassung bestimmten Machtträgern bestimmte Irritationen ausgelöst. Dr.  Fiedler wird die Gelegenheit bekommen, sich zu diesem Thema – unter Wahrheitspflicht – zu äußern.

 

  • Ich wurde offensichtlich mit meiner Erfindung „ECOWALL" zu einem ernstzunehmenden Konkurrenten auf dem Markt von Lärmschutzsystemen in einer damaligen Größenordnung von rd 30 Mrd ATS:

 

Ich weise weiters auch auf folgendes  wichtige Dokument hin, dass seit 27.5.2008 existiert und in dem die  wesentlichen Fakten beschrieben wurden.

 

28.05.2008 | » 210 Bericht an UNO vom 27.05.2008
» SFH-0823 / Bericht an die Vereinten Nationen: Österreich bricht internationale Verträge und missachtet Entscheidungen des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen
Autoren: Dr. Paul Perterer und Dr. Wolfgang Lederbauer

 

Komplexe Problemstellung – Problematische Haltung der beteiligten Institutionen

 

Diese Causa ist – wie unschwer zu erkennen ist - von einer besonderen Komplexität, weshalb die Fakten aus verschiedenen Gesichtspunkten dargestellt werden müssen.

In der Folge wird versucht, diese Fakten in verschiedene Themenbereiche zu untergliedern und entsprechend zu belegen.

 

Der Konnex zum Fall Dr. Perterer gegen die Republik Österreich

 

Um die Problematik  der „Durchsetzbarkeit von Menschenrechten" und die Grundlage für die gegenständliche Staatshaftungsklage besser zu überblicken, ist auch die Einbeziehung des Falls Dr. Perterer gegen die Republik Österreich notwendig.

 

Aus Platzgründen bringe ich nur den Hinweis auf die website » http://so-for-humanity.com2000.at Rubrik: » 300 Die Fälle..., » 301 Fall 1 - Dr. Perterer an.

 

 

 

 

Feststellungsanträge

 

Ester Feststellungsantrag  an den Bundeskanzler

 

» SFH-0814 / Feststellungsantrag Dr. Lederbauer vom 14.05.2008 an den Bundeskanzler
... dass die Republik Österreich zur Umsetzung der VIEWS des Menschenrechtsausschusses vom 13.07.2007 verpflichtet ist ...

 

Dieser Feststellungsantrag wurde vom Bundeskanzleramt bis heute nicht behandelt.

 

 

Weiterer  Feststellungsantrag  an den Bundeskanzler

 

06.04.2010 | » 320 Feststellungsantrag an BKA
» SFH-1934 Weiterer Feststellungsantrag Dr. Lederbauer an den Verfassungsdienst Bundeskanzleramt vom 6.4.2010
Am ersten April 2010 wurde ein neuer Leiter des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt bestellt. Der neue Leiter: Dr. Hesse ( wie man hört SPÖ nahe ) Der bisherige Leiter: Univ. Prof. Dr. Lienbacher ( wie man hört ÖVP nahe ) Diese Hervorhebung erscheint mir deshalb wichtig, weil sich abzeichnet, dass bisherige Positionen zum gegenständlichen Thema – auch - aus parteipolitischen Erwägungen eingenommen wurden. Die Beurteilung einer Rechtslage bzw. die Auslegung von Gesetzesbestimmungen kann aber nicht nach parteipolitischen Gesichtspunkten erfolgen.

 

Über den neuerlichen Feststellungsantrag wurde bis heute noch nicht entschieden.

 

Die Judikatur des VfGH

 

03.03.2010 | » 100 Vefassungsgerichtshof
» SFH-1953 Die Judikatur des VfGH zum Thema Grundrechte - Pariser Prinzipien
Generated by Foxit PDF Creator © Foxit Software http://www.foxitsoftware.com For evaluation only.

 

Ich ersuche den VfGH, vor allem diese Dokumentation genau zu beachten.

 

Haltung des Rechnungshofs

Die vergangene und aktuelle Haltung des Rechnungshofs ist einer der Schlüssel zur Klärung der Causa.

Aus den zahlreichen angeführten Dokumenten ist klar ersichtlich, wo die Hintergründe für das Verhalten der beteiligten Institutionen liegen:

 

Man wollte mich als kompetenten und unbeugsamen Prüfer unter allen Umständen aus dem Rechnungshof entfernen. Da ich im beruflichen Bereich unangreifbar war, versuchte man einen besonders hinterhältigen und perfiden Weg:

 

Die Falschauslegung des Art 126 B-VG.

 

07.11.2008 | » 330 Mitarbeiter im Rechnungshof
» SFH-0980 / Strafanzeige Dr. Lederbauer vom 7.11.2008 gegen Mitarbeiter im Rechnungshof
Im Zusammenhang mit der verweigerten Akteneinsicht und Beantwortung von Fragen nach dem Auskunftspflichtgesetz richtet Dr. Lederbauer eine Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft Wien.

 

 

 

 

 

 

 

Mein Versuch einer einvernehmlichen Lösung ohne öffentliches Aufsehen

 

Ich möchte nicht verabsäumen, zu erwähnen, dass ich immer zu einer einvernehmlichen Lösung bereit war. Ich wollte meine Kräfte der Innovationstätigkeit widmen und einen  öffentlichkeitswirksamen Superskandal vermeiden.

 

» SFH-0219 / Brief Dr. Lederbauer vom 04.10.2004 an den Präsidenten des Rechnungshofs
Dr. Lederbauer gratuliert dem neu ernannten Präsidenten des Rechnungshofs und ersucht um ein Gespräch in der Causa Dr. Lederbauer - Rechnungshof

 

» SFH-0217 / Brief an den Präsidenten des Rechnungshofs vom 10.12.2004
Dr. Lederbauer verweist ua auf den Fall Dr. Perterer, der mit seiner Beschwerde gegen seine Entlassung beim UN Ausschuß für Menschenrechte Erfolg hatte und schlägt ein Mediationsverfahren " in seinem Fall vor.

 

» H-0218 / Brief an den Präsidenten des Rechnungshofs vom 26.10.2004 ( Auszüge ) - Forderung nach voller Rehabilitierung
Dr. Lederbauer schildert in Kurzform die bisherigen Probleme bei dem Disziplinarverfahren und weist auf Fehlinvestitionen und Unterdrückung von Innovationen im Bereich des Schallschutzes sowie auf die volkswirtschaftlichen Schäden hin.

 

» SFH-0226 / Fall Dr. Lederbauer: Klarer Gesetzesbruch oder Irrtum ?
Wurde der Art 126 Bundesverfassungsgesetz bewußt falsch interpretiert ? Als Entlassungsgrund von Dr. Lederbauer vom Rechnungshof wurde eine Verletzung des Art 126 B-VG ( Bundesverfassungsgesetz ) behauptet.

 

24.07.2006 | » 305 Aktuelle Kurzfassung
» SFH-0427: Abstruser Megaskadal: Dr. Lederbauer - Rechnungshof
Mit der vorliegenden Dokumentation soll aufgezeigt werden, in welch perfider Weise es gelungen ist, ein engagiertes und kompetentes Mitglied des Rechnungshofs zu entfernen. Von der aufgezeigten Thematik sind im Prinzip alle Bürger, jedenfalls alle Öffentlich Bediensteten mittel- oder unmittelbar betroffen.

 

» SFH-0930 / Gegenschrift Rechnungshof an den VwGH vom 24.07.2008 zur Beschwerde Dr. Lederbauer gegen den Bescheid des RH vom 03.01.2008 mit welchem das Recht auf Akteneinsicht verweigert wurde
Der Präsident des Rechnungshofes stellt den Antrag die Beschwerde kostenpflichtig abzuweisen

 

» SFH-0643 -05 Dr. Lederbauer richtet an den Präsidenten des Rechnungshofs Dr. Moser im Zusammenhang mit der Stellungnahme der Republik Österreich gegenüber dem UN Menschenrechtsausschuss ein Ansuchen um Akteneinsicht.
Dr. Lederbauer richtete dieses Ansuchen am 17.7.2007 per email. Da diesem Ansuchen bis zum genannten Termin 27.7.2007 nicht entsprochen worden ist, wurde dieses Schreiben am 02.08.2007 im Rechnungshof persönlich abgeben. Sollten diese Akteneinsicht nicht kurzfristig möglich sein, wird der Rechtsweg beschritten und der UN Menschenrechtsausschuss informiert werden.

 

» SFH-0643 -04 Dr. Lederbauer richtet an den Präsidenten des Rechnungshofs Dr. Moser im Zusammenhang mit der Stellungnahme der Republik Österreich gegenüber dem UN Menschenrechtsausschuss mehrere Anfragen laut Auskunftsplichtgesetz.
Dr. Lederbauer richtete diese Anfragen am 18.7.2007 per email. Da die Auskünfte bis zum genannten Termin 27.7.2007 nicht erteilt worden sind, wurde dieses Schreiben am 02.08.2007 im Rechnungshof persönlich abgeben. Sollten diese Auskünfte nicht kurzfristig erteilt werden, wird der Rechtsweg beschritten und der UN Menschenrechtsausschuss informiert werden.

 

» SFH-0643-03 Dr. Lederbauer rollt nun sämtliche Verfahren auf: Ansuchen nach dem Auskunftspflichtgesetz
Dr. Lederbauer hat beim UN Menschenrechtsausschuss eine Beschwerde wegen seiner Entlassung vom Rechnungshof eingereicht. Von seinem Rechtsanwalt wurden ihm zwei Stellungnahmen der österreichischen Bundesregierung übermittelt. Aus diesen Stellungnahmen leitet Dr. Lederbauer ab, dass der Rechnungshof die Tatsachen unvollständig bzw unrichtig dargestellt hat. Diese Stellungnahmen basieren zweifellos auf Angaben aus dem Rechnungshof, die offensichtlich dem Bundeskanzleramt übermittelt wurden.

 

» SFH-0643-02 Dr. Lederbauer rollt nun sämtliche Verfahren auf: Ansuchen um Akteneinsicht.
Dr. Lederbauer hat eine UN Menschenrechtsbeschwerde eingereicht. Darauf folgte eine Stellungnahme der österreichischen Bundesregierung, die auf Unterlagen aus dem Rechnungshof basierte. Durch eine Akteneinsicht in diese Unterlagen soll geklärt werden, welche Unterlagen und Informationen vom Rechnungshof an die österreichsiche Bundesregierung übergeben worden sind.

 

» SFH-0643-01 Dr. Lederbauer rollt nun sämtliche Verfahren auf.: Sachverhaltsdarstellung über die Aktenunterdrückung durch den Rechnungshof im Falle meiner Nebenbeschäftigung ( 25.01.1999 LEDRH051 )
Aufgrund vieler Indizien zeichnet sich ab, warum und in welcher Weise alles versucht wurde, Dr. Lederbauer vom Rechnungshof zu entlassen. Dr. Lederbauer hat sich entschlossen, unter Ausnützung aller rechtlichen Mittel, alle Verfahren neu aufzurollen.

 

Der Verwaltungsgerichtshof

 

Die verspäteten Entscheidungen  des VwGH wurden in den Views des UN Menschrechtsausschusses kritisiert.  

 

 

17.07.2008 | » 310 VIEWS vom 17.07.2007
» SFH-0850 / Menschenrechtsbeschwerde LEDERBAUER views - dissenting opinion - dt. Übersetzung, Kommentar Dr. Lederbauer
Views des UN Menschenrechtsausschusses, Abweichende Meinung mit Kommentar von Dr. Lederbauer

 

Ich habe mich nun am 9.4.2010 an den Präsidenten des VwGH gewandt und auf die Dringlichkeit der Entscheidung über meine Beschwerde wegen der vom Rechnungshof verweigerten Akteneinsicht und verweigerten Auskunft laut Auskunftspflichtgesetz hingewiesen. Eine Antwort steht noch aus. Eine weitere Verzögerung durch den VwGH ist für mich absolut untragbar. Ich werde daher umgehend die nötigen rechtlichen Schritte setzen.

 

09.04.2010 | » 345 Verwaltungsgerichtshof
» SFH-1936 Brief Dr. Lederbauer an den Präsidenten des VwGH Dr. Jabloner wegen nicht erledigter Beschwerde vom 9.4.2010 ( Ausschnitte )
Unter Hinweis auf die " dissentive opinion" des Mitglieds des UN Menschenrechtsausschusses Mrs. Wedgwood wird die Erledigung einer Beschwerde urgiert. Schliesslich werden viele Fragen aufgeworfen und Empfehlungen abgegeben.

 

Das Spanungsfeld Rechnungshof-Asfinag

 

Dieses Spannungsfeld ist besonders aufklärungswürdig. Der Rechnungshof hat schon ab ca 1993 meine ( internen ) Hinweise auf die Verschleuderung öffentlicher Mittel bei der Errichtung konventioneller Lärmschutzanlagen negiert.

 

Den bisherige Höhepunkt der Fehlleistungen  des Rechnungshofs stellt der Wahrnehmungsbericht über die Prüfung der ASFINAG dar:

 

24.01.2009 | » 320 Rechnungshof
» SFH-1037 Prüfbericht des Rechnungshofs: Maßnahmen zum Schutz der Umwelt und der Gesundheit im Straßenbau in Österreich mit Anmerkungen von Dr. Lederbauer.
In diesem Zusammenhang stellen sich mehrere Grundsatzfragen: 1. Hat der Rechnungshof die Warnungen von Dr. Lederbauer, der als Mitglied des Rechnungshofs schon 1994 auf die Gefahr der Verschleuderung öffentlicher Mittel beim Bau konventioneller Lärmschutzwände und auf gravierende Probleme bei Innovationen auf diesemGebiet hingewiesen hatte, rechtzeitig berücksichtigt? 2. Warum hat der Rechnungshof den Lärmschutz in Österreich erst so spät geprüft. 3. Gibt der Prüfbericht des Rechnungshofs die wahre Dimension und die Fehlentwicklungen zur Gänze wieder?

 

 

10.12.2006 | » 330 Strafanzeigen Dr. Lederbauer
» SFH-546 Sachverhaltsdarstellung über die Aktivitäten der ASFINAG ( Autobahnen und Schnellstraßen Aktiengesellschaft) und Strafanzeige.
Dr. Lederbauer richtet an die Staatswaltschaft und weitere Institutionen eine Sachverhaltsdarstellung über die Aktivitäten der ASFINAG (Autobahnen- und Schnellstraßen Aktiengesellschaft) mit dem Schwerpunkt Ausschreibung und Vergabe der Lärmschutzanlage Erweiterung Autobahn A22 Korneuburg bei Wien und eine Strafanzeige gegen verantwortliche Mitarbeiter in der ASFINAG und andere Personen.

 

» SFH-0547/ Schreiben Dr. Lederbauer an den Präsidenten des Rechnungshofs Dr. Moser hinsichtlich der Strafanzeige gegen Mitarbeiter der ASFINAG und andere Personen.
Der Rechnungshof wurde schon im Jahre 1994 von Dr. Lederbauer auf die Gefahr der Verschleuderung öffentlicher Mittel bei der Errichtung konventioneller Lärmschutzanlagen hingewiesen. Die Reaktion des damaligen Rechnungshofpräsidenten Dr. Fiedler: Vorläufige Suspendierung von Dr. Lederbauer. Jetzt, zwölf Jahre später stellt sich heraus, daß Dr. Lederbauer mit seinen Warnungen vollkommen recht hatte. Dr. Lederbauer wirft auch die Frage auf, wann der jetzige Präsident des Rechnungshofs Dr. Moser sein Versprechen einlöst, Großprojekte noch vor der Ausführung zu prüfen. Dr. Lederbauer weist gegenüber dem Rechnungshof nochmals darauf hin, daß das Projekt S1, A5 Teil des Regionenrings um Wien sofort geprüft bzw gestoppt werden sollte.

 

 

 

 

Politische Kontakte

 

Dr. Perterer und ich haben in den letzten Jahren viele Kontakte mit politischen Entscheidungsträgern herzustellen versucht. Einige Äußerungen sind eindeutig.

 

02.12.2009 | » 410 ÖVP
» SFH-1517 Brief Dr. Lederbauer an Klubobmann AbgzNR Kopf betr. Kinderrechte in die Verfassung vom 2.12.2009
Durchsetzung von Menschenrechten, Erfüllungsvorbehalt bei internationalen Verträgen, UN Kinderrechtekonvention in die Verfassung, Zweidrittelmehrheit im Parlament, Gestriges kurzes Gespräch bei einer Veranstaltung in der Industriellenvereinigung, Ausgangspunkt: Mein Hinweis auf Ihre Beantwortung von Anfragen in www.meinparlament.at.

 

24.05.2009 | » 430 Verfassungsausschus
» SFH-1100 Information über die Problematik der " Durchsetzung von Menschenrechten " an die Mitglieder des Verfassungsausschusses und des Menschenrechtsausschusses im österreichsichen Nationalrat.
Die Mitglieder des Verfassunsgausschusses und des Menschenrechtsausschusses im österreichsichen Nationalrat werden über den neuesten Stand ( 24.5.2009 )zur Problematik der Durchsetzung der Menschenrechte informiert und ersucht, sich dieser Thematik anzunehmen.

 

01.12.2009 | » 420 SPÖ
» SFH-1511 e mail Dr. Lederbauer an Klubobmann der SPÖ Dr. Cap vom 20.11.2009
Dr. Lederbauer ersucht zum wiederholten mal um eine Gesprächstermin zum Thema " Durchsetzung von Menschenrechten"

 

24.05.2009 | » 430 Verfassungsausschus
» SFH-1100 Information über die Problematik der " Durchsetzung von Menschenrechten " an die Mitglieder des Verfassungsausschusses und des Menschenrechtsausschusses im österreichsichen Nationalrat.
Die Mitglieder des Verfassunsgausschusses und des Menschenrechtsausschusses im österreichsichen Nationalrat werden über den neuesten Stand ( 24.5.2009 )zur Problematik der Durchsetzung der Menschenrechte informiert und ersucht, sich dieser Thematik anzunehmen.

 

27.02.2009 | » 310 Bundesregierung
» SFH-1053 Schreiben Dr. Lederbauer an BM Dr. Bandion-Ortner, Staatsanwaltschaft, Übersendung der Staatshaftungsklage vom 31.1.2009 und der " General Comments Nr. 33 " des UN
Lassen Sie mich – als Nichtjurist - nun einige Anmerkungen zu folgenden sehr sensiblen Problemfeldern anhand der beiden Fälle Dr. Perterer und Dr. Lederbauer machen. · Problemfeld: Die Stellung der Staatsanwaltschaft als weisungsgebundenes Organ · Problemfeld: Die Verantwortlichkeit der Staatsanwaltschaft · Problemfeld: Verhinderung von Gerichtsverfahren durch Einstellungen durch die Staatsanwaltschaft

 

24.02.2009 | » 310 Bundesregierung
» SFH-1051 Schreiben Dr. Lederbauer an BM Dr. Spindelegger vom 24.02.2009 bzgl. 50 Jahr Jubiläum des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, Übersendung der Staatshaftungsklage vom 31.1.2009 und der " General Comments Nr. 33 " des UN
Dr. Lederbauer geht ua auf eine Aussendung des BmeiA ein: » http://www.bmeia.gv.at/aussenministerium/aktuelles/presseaussendungen/presseaussendungen-2009/spindelegger-gerichtshof-als-menschenrechtliches-gewissen-europas.html

 

19.10.2008 | » 310 Bundesregierung
» SFH-0950 Offener Brief Dr. Lederbauer an Bundeskanzler Dr. Alfred Gusenbauer vom 19.10.2008 zur parlamentarische Anfrage vom 12.09.2008
Nach der Einreichung der ersten parlamentarischen Anfrage vom 8.7.2008 habe ich Ihnen eine Art Anleitung für Ihre Anfragebeantwortung übersandt, damit Sie erkennen können, welche Argumente vorliegen und habe als Bürger erwartet, dass Sie diese Hinweise bei Ihrer Anfragebeantwortung beachten. Dies ist bedauerlicherweise nicht geschehen....

 

21.08.2008 | » 430 FPÖ
» SFH-0878 / Email Dr. Lederbauer vom 21.08.2008 an Strache - Bundesparteiobmann der FPÖ
TV-Konfrontation am 22.08.2008 mit Landeshauptmann Dr. Haider - Spitzenkandidat des BZÖ - es möge auch über die Durchsetzung von Menschenrechten diskutiert werden

 

11.08.2008 | » 310 Bundesregierung
» SFH-0869 / Offener Brief Dr. Lederbauer vom 11.08.2008 an Bundeskanzler Dr. Gusenbauer
Anmerkungen eines erfolgreichen Beschwerdeführers beim Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen - verbunden mit dem Ersuchen, bei der Anfragebeantwortung auch darauf einzugehen

 

16.07.2008 | » 440 GRÜNE
» SFH-0849 / Email Dr. Lederbauer vom 09.07.2008 an den AbgzNR Mag. Kogler
Umsetzung von Menschenrechten, Bericht an die UNO

 

» SFH-0848 / Email Dr. Perterer und Dr. Lederbauer vom 09.07.2008 an alle Abgeordneten des Nationalrates
Umsetzung von Entscheidungen des UN Menschenrechtsausschusses, Vorschlag für eine Debatte im Nationalrat am 10.7.2008

 

» SFH-0555 / Die Mitglieder der neuen Bundesregierung (KURIER vom 11.01.2007) und Kommentare
Quelle: KURIER Newsletter vom 11.01.2007 Dr. Perterer und Dr. Lederbauer geben zu den einzelnen Regierungsmitgliedern im Zusammenhang mit der Forderungen nach fairen Verfahren für alle Staatsbürger, also auch für öffentlich Bedienstete und nach Anerkennung der Views des UN Menschenrechtsausschusses ihre Kommentare ab.

 

» SFH-0546 / Der Schutz von Menschenrechten ist in die Koalitionsverhandlungen aufzunehmen
Email vom 09.12.2006 an die Mitglieder des Verhandlungsteam von SPÖ und ÖVP zur Bildung einer neuen Regierung

 

12.08.2006 | » 420 SPÖ
» SFH-0462 / Antwort Dr. Lederbauer vom 11.08.2006 auf die Email vom SPÖ Klubobmann Dr. Cap vom 08.08.2006:
Dr. Lederbauer geht im Detail auf die Äußerungen des Klubobmannes der SPÖ Dr. Cap ein. Intention von Dr. Lederbauer ist es, die Problematik "Recht auf ein faires Verfahren für alle Staatsbürger" in einer breiten Öffentlichkeit im Zuge des Wahlkampfes zu diskutieren. Dabei sollen die Haltungen der verschiedenen wahlwerbenden Gruppen deutlich gemacht werden. Alle diesbezüglichen Dokumente werden allen Parteien und wahlwerbenden Gruppen zur Kenntnis gebracht und laufend auf dieser Homepage veröffentlicht.

 

Kontakte mit der Legislative

 

Von besonderer Bedeutung sind die zahlreichen Kontakte mit Vertretern der Legislative.

Diese Dokumente zeigen, dass zahlreiche Vertreter aus der gesetzgebenden Körperschaft seit vielen Jahren mit der Problematik befasst worden sind. Trotzdem ist bis heute kein Beschluss über Ausführungsgesetze zum Internationalen Pakt für politische und bürgerliche Rechte erfolgt.

Es geht also nicht nur darum, dass diese notwendigen Ausführungsgesetze seit 1978 nicht beschlossen wurden. Man könnte der Auffassung sein, dass die Notwendigkeit einer Beschlussfassung wegen der Fülle der gesetzgeberischen Aktivitäten einfach übersehen wurde.

Die Situation ist aber eine andere:

 

Die Vertreter der Legislative wurden in den letzten Jahren immer wieder und nachvollziehbar auf dieses Versäumnis hingewiesen.

 

Dazu einige Beispiele:

 

» SFH-0220 / Menschenreche, Faires Verfahren, innerstaatliche Umsetzung internationaler Verträge, Bundesmitarbeitergesetz
Email Dr. Lederbauer vom 25.01.2006 an Dr. Josef CAP, Klubobmann der SPÖ

 

 » SFH-0524 / Email Dr. Lederbauer vom 26.10.2006 an alle Abgeordneten zum Nationalrat
aus Anlaß der konstituierenden Sitzung des Nationalrates am 30.10.2006

 

» SFH-1379 Ermail Dr. Perterer / Dr. Lederbauer vom 04.10.2009 an den Verfassungs- und Menschenrechtsaussschuss im Parlament
Zum CCPR fehlt seit 1978 ein Ausführungsgesetz gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG

 

 

Parlamentarische Anfragen

 

SFH-1934  Weiterer Feststellungsantrag Dr. Lederbauer an den Verfassungsdienst Bundeskanzleramt vom 6.4.2010

Am ersten April 2010 wurde ein neuer Leiter des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt bestellt.

Der neue Leiter:                   Dr. Hesse ( wie man hört SPÖ nahe )

Der bisherige Leiter:            Univ. Prof. Dr. Lienbacher ( wie man hört ÖVP nahe )

Diese Hervorhebung erscheint mir deshalb wichtig, weil sich abzeichnet, dass bisherige Positionen zum gegenständlichen Thema – auch - aus parteipolitischen Erwägungen eingenommen wurden.
Die Beurteilung einer Rechtslage bzw. die Auslegung von Gesetzesbestimmungen  kann aber  nicht nach parteipolitischen Gesichtspunkten erfolgen.

 

 

» » SFH-0837 / Anfragen im Parlament und Salzburger Landtag zur Causa Dr. PERTERER
bisherige Anfragen und Antworten

 

FPÖ:

 

» » SFH-0955 / Anfragebeantwortung Bundeskanzler Dr. Gusenbauer vom 16.10.2008 zur Anfrage der FPÖ vom 12.09.2008 betreffend die Verbindlichkeit der Views des MRA für Österreich
Im Hinblick auf die Rechtsnatur von Auffassungen („views") des UN-Menschenrechts­ausschusses besteht keine rechtliche Verpflichtung Österreichs, einem Beschwerde­führer ein Rechtsmittel zur Korrektur von Verletzungen, die seitens des UN-Men­schenrechtsausschuss festgestellt wurden, zur Verfügung zu stellen oder Schadener­satz zu leisten. Insofern ist auch die Erlassung eines Erfüllungsgesetzes nicht erfor­derlich.

 

» » SFH-0917 / 2. Anfrage der FPÖ vom 12.09.2008 an Bundeskanzler Dr. Gusenbauer zur Verbindlichkeit der VIEWS des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen zum Fall Lederbauer gegen Österreich
Views vom 17.07.2007 - CCPR 1454/2006

 

» » SFH-0847 / Anfrage der FPÖ an Bundeskanzler Dr. Gusenbauer zur Verbindlichkeit der VIEWS des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen zum Fall Lederbauer gegen Österreich
VIEWS vom 17.07.2007 - CCPR 1454/2006

GRÜNE

» » SFH-0844 / Parlamentarische Anfrage der GRÜNEN vom 22.03.2006 an Außenministerin Dr. Plassnik
zur Frage der Umsetzung der VIEWS des MRA in der Causa PERTERER

» » SFH-0396 / Anfragebeantwortung BK Dr. Schüssel vom 22.05.2006
zur parlamentarischen Anfrage der GRÜNEN vom 22.03.2006

» » SFH-0395 / Anfragebeantwortung BM Dr. Plassnik vom 18.05.2006
zur parlamentarischen Anfrage der GRÜNEN vom 22.03.2006

 

» » SFH-0284 / Anfragebeantwortung Bundeskanzler Dr. Schüssel vom 21.02.2006
Zur Anfrage der GRÜNEN im Parlament vom 21.12.2005

 

» » SFH-0145 / Parlamentarische Anfrage der GRÜNEN vom 21.12.2005 an den Bundeskanzler
Anfrage der GRÜNEN Abgeordneten im Nationalrat zum Fall PERTERER betreffend die völkerrechtliche Bedeutung und internationale Umsetzung des UNO-Ausschusses für Menschenrechte in Österreich

 

» » SFH-0310 Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Kolleginnen und Kollegen vom 22.03.2006 an den Bundeskanzler.
Zuständigkeitsbereich des Bundeskanzleramtes im Zusammenhang mit der Anfragebeantwortung vom 21.02.2006 (3694/AB)

 

BZÖ

 

» » SFH-1439 Anfragebeantwortung Bundeskanzler Faymann vom 20.10.2009 zu SFH 1341
... bei den VIEWS handle es sich um keine rechtlich verbindlichen Entscheidungen ...

 

» » SFH-1438 Anfragebeantwortung Finanzminister DIng. Pröll vom 30.10.2009 zu SFH-1340
... die Umsetzung der VIEWS fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Finanzministers ...

 

» » SFH-1437 Anfragebeantwortung Bundesministerin Mag. Claudia Bandion-Ortner vom 29.10.2009 zu SFH-1339
... Verweis auf die Beantwortung der Parallelanfrage zur Zahl 2925/J-NR/2009 durch den Herrn Bundeskanzler ...

 

» » SFH-1341 Anfrage des BZÖ vom 01.09.2009 an den Bundeskanzler
betreffend die Nichtumsetzung von Views des UN-Menschenrechtsausschusses trotz der Verpflichtung dazu aufgrund internationaler Verträge

 

» » SFH-1340 Anfrage des BZÖ vom 01.09.2009 an den Bundesminister für Finanzen
betreffend die Nichtumsetzung von Views des UN-Menschenrechtsausschusses trotz der Verpflichtung dazu aufgrund internationaler Verträge

 

» » SFH-1339 Anfrage des BZÖ vom 01.09.2009 an die Bundesministerin für Justiz
betreffend der Nichtumsetzung von Views des UN-Menschenrechtsausschusses trotz der Verpflichtung dazu aufgrund internationaler Verträge

 

» » SFH-0645 / Anfragebeantwortung Bundeskanzler Dr. Gusenbauer vom 20.07.2007, "NIX NEUES"
... Die „views" besitzen keine einem Urteil (etwa jenen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte) vergleichbare rechtliche Verbindlichkeit ...

 

» » SFH-0607 Anfrage der Abgeordneten Josef Bucher und Kollegen (BZÖ) vom 31.05.2007 an Bundeskanzler Dr. Gusenbauer
Die Anfrage betrifft die Nichtumsetzung des Spruchs des UNO Ausschusses für Menschenrechte im Fall Dr. Paul Perterer, sowie der damit zusammenhängenden nicht geleisteten Entschädigung.

 

 

 

 

Aktivitäten der Legislative

 

Es gab innerhalb der Legislative bemerkenswerte Anstrengungen, eine Klärung herbeizuführen. Ein Ergebnis liegt bedauerlicherweise nicht vor.

 

» SFH-0694 / Österreich-Konvent Ausschuss 4 - Grundrechtskatalog
Dokumente zum Herunterladen

 

» SFH-0695 / Österreich-Konvent Ausschuss 9 - Rechtsschutz und Gerichtsbarkeit
Dokumente zum Herunterladen

 

» SFH-0696 / Expertengruppe Staats- und Verwaltungsreform
Durch das Regierungsprogramm für die XXIII. Gesetzgebungsperiode wurde beim Bundeskanzleramt eine Expertengruppe eingerichtet, die auf der Grundlage der Arbeiten des Österreich-Konvents und des Besonderen Ausschusses Textvorschläge für eine umfassende Verfassungsreform ausarbeiten soll.

 

 

Die  Meinungen von Experten

 

Die Meinungen der Experten sind eindeutig.

 

» » SFH-1052 RECHTLICHE STELLUNGNAHME von ao. Univ.-Prof. Dr. Adrian Eugen HOLLAENDER zu GENERAL COMMENTS Nr. 33 (HUMAN RIGHTS COMMITTEE, 95. session, Geneva, 13-31 October 2008, Draft General Comment No 33 vom 17.02.2009
Prof. Dr. Hollaender: Dieser "authoritative interpretation" des Menschenrechtsausschusses ist somit Folge zu leisten.

 

» » SFH-0733 / Die UN-Menschenrechtspakte Bestandteil der österreichischen Rechtsordnung ?
von Univ.-Prof. Dr. Felix Ermacora, Wien

.

» » SFH-0152 / Stellungnahme Univ.-Prof.Dr. Alexander H.E. Morawa vom 12.10.2005 zur Durchsetzung der Views vom 20.07.2004
Die vorliegende Rechtssache ist in vielerei Hinsicht ein Test für die Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit in Österreich.

 

» SFH-0151 / Stellungnahme Univ.-Prof.Dr.Bernd-Christian Funk vom 11.10.2005 zur Rechtssache Dr.Perterer
... alle Gerichte und Verwaltungsbehörden haben dafür zu sorgen, dass erfolgreichen Beschwerden und Entscheidungen des Ausschusses innerstaatliche Geltung verschafft wird ...

 

» SFH-0010 / Stellungnahme Univ.-Prof. Dr. Nowak vom 04.10.2005 zur Rechtssache Dr. Perterer gegen Land Salzburg und Republik Österreich
betreffend die völkerrechtliche Bedeutung von Entscheidungen des UNO-Ausschusses für Menschenrechte

Besonders interessant ist folgende Veranstaltung, bei der ich  auf die Problematik der mangelnden Durchsetzbarkeit von Menschenrechten eingegangen bin.

 

 

 

» SFH-1530 Das Renner-Institut lädt ein zur Tagung DER GEMEINSAME RECHTSRAUM DER EU: WIRKLICH EIN EUROPÄISCHER MEHRWERT FÜR DIE BÜRGERINNEN? Freitag, 4. Dezember 2009, 9.00-15.00 Uhr, Kommentar Dr. Lederbauer
Inhalt Europa basiert auf den Fundamenten des Rechtsstaates. Dieser bedarf der Weiterentwicklung für ein Europa der BürgerInnen des 21. Jahrhunderts – etwa im Bereich der Opferrechte, der Rechte für Beschuldigte, Angeklagte und ZeugInnen, Kinderrechte usw. Gesetze müssen allerdings mehr sein als Ankündigungen: Sie brauchen auch Substanz und Durchsetzung. Im Rahmen der ersten Veranstaltung in der neuen Reihe „Europäisches BürgerInnen-Forum" sollen – nach einer Bestandsaufnahme des in der letzten Dekade über das Tampere- und Haager-Programm auf dem Gebiet des Inneren und der Justiz in der EU der 27 Mitgliedsländer Erreichten – die wichtigsten Prioritäten des neuen „Stockholmer Programms" vorgestellt und hinsichtlich ihres Mehrwerts für ein bürgerInnennahes Europa kritisch hinterfragt werden: Kann das neue Programm seinem Anspruch, den BürgerInnen der EU „zu dienen", annähernd gerecht werden und wenn ja, worin materialisiert sich dieser Anspruch? Welche Rolle „spielen" die Parlamente – auf europäischer wie nationaler Ebene – in der politischen Gestaltung dieses Bereichs? Wie sind die Grundrechte, der zivile Rechtsschutz und das Bemühen um ein „solidarisches Europa" in der neuen Entwicklungs-Etappe dieses gemeinsamen Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts verortet?

 

Univ. Prof. Dr. Funk hat sich gegenüber dem AbgzNR Dr. Jarolim auf meine Frage hinsichtlich der Verbindlichkeit der Views des UN Menschenrechtsausschusses und der fehlenden Ausführungsgesetze zum Internationalen Pakt für bürgerliche und politische Rechte eindeutig geäußert:

 

Er sagte: „Es handelt sich eindeutig um legislative Unrecht."

 

 

Die Problematik der Verschwiegenheitspflicht

 

Ein bisher ungelöstes Problem bei der Verfassung der Staatshaftungsklage  ist die von mir zu beachtende gesetzliche Verschwiegenheitspflicht, auf das ich im folgenden kurz eingehen möchte:

 

Es ist der  § 301 STGB beachten.

Verbotene Veröffentlichung

§ 301. (1) Wer einem gesetzlichen Verbot zuwider eine Mitteilung über den Inhalt einer Verhandlung vor einem Gericht oder einer Verwaltungsbehörde, in der die Öffentlichkeit ausgeschlossen war, in einem Druckwerk, im Rundfunk oder sonst auf eine Weise veröffentlicht, daß die Mitteilung einer breiten Öffentlichkeit zugänglich wird, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

 

Weiters  taucht ein besonders sensibles Problem auf: Geheimhaltungsvorschriften laut § 128 Abs 1 des Beamtendienstrechtsgesetzes ( BDG).

Der § 128 Abs 1 BDG lautet bekanntlich:

 

„Mitteilungen an die Öffentlichkeit über den Inhalt der mündlichen Verhandlung sind untersagt. Der Beamte, auf den sich das Disziplinarverfahren bezogen hat, und dessen Hinterbliebenen dürfen den Inhalt  eines rechtskräftigen Disziplinarerkenntnisses insoweit veröffentlichen, als seine Veröffentlichung  von der Disziplinarkommission im Spruch des Disziplinarerkenntnisses nicht deshalb ausgeschlossen wird, weil er der Verschwiegenheit unterliegt. Hat die Dienstbehörde gemäss § 110 Abs 2 von einer Ahndung, von der Erlassung einer Disziplinarverfügung oder der Weiterleitung der Disziplinaranzeige abgesehen oder hat die Disziplinarkommission das bei ihr anhängige Verfahren eingestellt, so darf der Beamte oder dessen Hinterbliebene diese Tatsache ebenfalls veröffentlichen."

Bei der gegenständlichen Staatshaftungsklage wir auf Rechnungshof- interne Vorgänge im Detail einzugehen sein. Diese Problemstellung wird durch eine gesonderte Beschwerde beim VfGH behandelt werden.

 

Die bemerkenswerten Karrieren mancher involvierter Personen- Unschuldsvernutung

 

Dr. Fiedler ( ehemaliger Präsident des Rechnungshofs  bis 2004)

Im Rahmen  der Staatshaftungsklage wird auch auf die Handlungen und Unterlassungen von Dr. Fiedler einzugehen sein.

 

Besonders bemerkenswert ist die Haltung von Dr. Fiedler zu Prüfungshandlungen, die er als Präsident des Rechnungshofs selbst zu verantworten hat.

 

01.02.2010 | » 317 Fall 17 - Hypo Alpe Adria
» SFH-1813 Fiedler: Vorgehen bei Hypo-Aufklärung "peinlich" , 01.02.2010 | 12:25 | (DiePresse.com), Posting von Dr. Lederbauer vom 1-2.2010 20.20 Uhr
Der Ex-Rechnungshofpräsident bezeichnet die Arbeit der Staatsanwaltschaft bei den jüngsten Wirtschaftsskandalen als "hilflos". Er spricht von fehlendem Sachverstand.

 

30.01.2010 | » 314 Fall 14 - BUWOG
» SFH-1795 Fiedler: "Grasser an Grenze des Legalen", KURIER Artikel vom 29.01.2010 19:48 | apa | sho, Postings von Dr. Lederbauer vom 30.1.2010 09.40 Uhr
Der Ex-RH-Präsident bescheinigt Grasser einen "lockeren Umgang mit den Möglichkeiten". Indes gibt es in der Causa Buwog neue Details.

 

Besonders wichtig ist die Haltung von Dr. Fiedler bei der Auslegung einer Verfassungsbestimmung:

 

» SFH-0226 / Fall Dr. Lederbauer: Klarer Gesetzesbruch oder Irrtum ?
Wurde der Art 126 Bundesverfassungsgesetz bewußt falsch interpretiert ? Als Entlassungsgrund von Dr. Lederbauer vom Rechnungshof wurde eine Verletzung des Art 126 B-VG ( Bundesverfassungsgesetz ) behauptet.

 

 

Im Rahmen  der Staatshaftungsklage wird auch auf die Haltung folgender Personen einzugehen sein.

 

Dr. Finz ( ehemailger Vorsitzender der Disziplinarkommission im Rechnungshof, sodann Staatsekretär im BMF

)

Dr. Lässig ( ehemaliger Richter im LG für Strafsachen, jetzt Mitglied des OGH)

 

Dr. Anderl ( ehemaliger Vorsitzender der Disziplinarkommission im Rechnungshof, jetzt Generaldirektor für Öffentliche Sicherheit im BMI)

 

Der Schaden

 

Schaden von Dr. Lederbauer

Der Schaden wurde in meiner früheren Staatshaftungsklage bereits quantifiziert. Ergänzungen sind vorgesehen.

 

 

 

Volkswirtschaftlicher Schaden

 

19.03.2010 | » 330 Regionenring um Wien
» SFH-1905 Lobau-Autobahn: Das letzte Wort von Häupl, 19.03.2010 | 17:41 | (DiePresse.com), Posting von Dr. Lederbauer vom 20.3.2010 12.28 Uhr
Bürgermeister Michael Häupl besteht auf einer Tunelllösung unter dem Nationalpark Lobau im Zuge der S1-Verbindung. Eine Brücke werde es mit ihm definitiv nicht geben.

 

Auch auf dieses Thema soll in der nun folgenden Staatshaftungsklage eingegangen werden.

 

Nachweise über die finanzielle Lage von Dr. Lederbauer per 15.7.2010

 

Diese Unterlagen werden umgehend nachgereicht werden.

 

Zusammenfassung

 

Der Aufbau dieses Schreibens wurde so gewählt, dass auch ein Außenstehender den Sachverhalt und die Problematik versteht.

 

Der Sachverhalt und die Problematik sind – wie unschwer erkennbar - äußerst komplex und berührt verschiedene Bereiche in der Verwaltung, Gesetzgebung und Gerichtsbarkeit.

 

Aus diesem Grunde ist eine Unterstützung durch einen sehr kompetenten Rechtsanwalt, der die Staatshaftungsklage auch einreichen soll, dringend erforderlich.

 

Nun liegt es allein am VfGH zu entschieden, wie dieser Fall zu behandeln ist.  Wie beschreiben hat der VfGH in dieser Causa seine Meinung geändert, was ihm wirklich hoch anzurechnen ist.

 

Da im Gegensatz zu anderen Höchstgerichten die Verfahren im VfGH unter der Leitung des Präsidenten des VfGH ablaufen, besteht die Hoffnung, dass dieser Fall verfassungskonform und gesetzeskonform behandelt wird.

 

Dem jetzigen Präsidenten des VfGH Dr. Holzinger ist hoch anzurechnen, dass er auf meine seinerzeitige Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Vizepräsidentin des VfGH offensichtlich reagiert und  in der Folge einen gesetzeskonformen Beschluss des VfGH veranlasst hat.

 

Deshalb bin ich zuversichtlich, dass auch über den gegenständlichen Antrag gesetzeskonform entschieden wird.

 

Wie ersichtlich veröffentlichen wir seit Jahren der Fall Dr. Perterer und mein  Fall im Internet: » http://so-for-humanity.com2000.at

 

Ich übersende Ihnen dieses Schreiben auch per e mail, sodass Sie die erwähnten Dokumente durch einfaches Anklicken abrufen können. Diese Dokumente werden von mir auch kopiert und nachgereicht.

 

 

Zusätzlich zu  diesen beiden Fällen sind in den letzten Jahren zahlreiche weiter Fälle veröffentlicht worden.

 

Dr. Perterer und ich  haben uns im übrigen entschlossen, das Modell „ Anwaltschaft für Menschenrechte" zu etablieren:

 

» SFH-1926 Anwaltschaft für Menschenrechte - Österreich
Statuten vom 01.06.2010 / Begleitschreiben / Verteilernachweis / Reaktionen ...

 

Wir sind davon überzeugt, dass diese Form der Transparenz zu einer Verbesserung der Situation im Spannungsfeld Legislative, Exekutive und Judikative führen wird.

 

Ich bitte Sie, meinen Antrag zu genehmigen und

 

verbleibe mit freundlichen Grüssen

 

Dr. Wolfgang Lederbauer

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

‹zurück Seite Drucken
 

Bereitstellungszeit : 0.436 Sekunden | SQL: 7 | made by powerweb99.at