SFH-0643-03  Dr. Lederbauer rollt nun sämtliche Verfahren auf: Ansuchen nach dem Auskunftspflichtgesetz

Dr. Lederbauer hat beim UN Menschenrechtsausschuss eine Beschwerde wegen seiner Entlassung vom  Rechnungshof eingereicht. Von  seinem Rechtsanwalt wurden ihm zwei  Stellungnahmen der österreichischen Bundesregierung übermittelt. Aus diesen Stellungnahmen leitet Dr. Lederbauer  ab, dass der Rechnungshof die Tatsachen unvollständig bzw unrichtig dargestellt hat. Diese Stellungnahmen basieren zweifellos auf Angaben aus dem Rechnungshof, die offensichtlich dem Bundeskanzleramt übermittelt wurden.

                                              

An den

Herrn Präsidenten des Rechnungshofs

Dr. Josef Moser

1030 Wien

Dampfschiffstraße 2

Vorab per email: » moser@rechnungshof.gv.at

Persönlich in der Einlaufstelle abgegeben

Anfragen laut Auskunftspflichtgesetz

UN Menschenrechtsbeschwerde, Stellungnahme der österreichischen Bundesregierung

                                                                                                                      Wien, 18.07.2007

Sehr geehrter Herr Präsident,

wie Sie sicher wissen,  habe ich  beim UN Menschenrechtsausschuss eine Beschwerde wegen meiner Entlassung vom  Rechnungshof eingereicht.

Von  meinem Rechtsanwalt wurden mir zwei  Stellungnahmen der österreichischen Bundesregierung übermittelt. Aus diesen Stellungnahmen leite ich ab, dass der Rechnungshof die Tatsachen unvollständig dargestellt hat.

Diese Stellungnahmen basieren zweifellos auf Angaben aus dem Rechnungshof, die offensichtlich dem Bundeskanzleramt übermittelt wurden:

In dieser Stellungnahme vermisse ich wichtigste Informationen, die für die Entscheidung des UN Menschenrechtsausschusses von entscheidender Bedeutung sind.

Aus diesem Grunde richtige ich an Sie folgende Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz.

  1. Hat der Rechnungshof dem Bundeskanzleramt mitgeteilt, dass sich  im Laufe des Disziplinarverfahrens  gravierende Fälle von Aktenunterdrückung durch den Rechnungshof als Dienstbehörde festgestellt wurden?

      Näheres kann folgender Strafanzeige entnommen werden:

» SFH-0234 / Weitere Strafanzeige vom 02.08.2005 gegen den ehemaligen Präsidenten des Rechnungshofs Dr. Franz Fiedler - Verdacht auf Mißbrauch der Amtsgewalt, Unterlassung von Erhebungen im Zusammenhang mit dem Dienstrechtsmandat betr. Unzulässigkeit d
Dr. Lederbauer richtet an die Staatsanwaltschaft eine weitere Strafanzeige gegen Dr. Fiedler, da dieser ab dem Dienstrechtsmandat vom 1.9.1994 ( einen Tag " nach " der vorläufigen Suspendierung von Dr. Lederbauer durch Dr. Fiedler am 30.8.1994 ) bis zu dessen Entlassung vom Rechnungshof Anfang Juli 2000 bewußt auf die notwendigen Erhebungen des Rechnungshofs als Dienstbehörde verzichtet hat.

» SFH-0235 / Strafanzeigen vom 01.08.2005 gegen die Mitglieder der Disziplinarkommission im Rechnunghof wegen des Verdachts auf Amtsmißbrauch, unvollständige Beweisaufnahme, keine Ladung von Zeugen, bewußte Fehlinterpretation des Art 126 des Bundesverf
Dr. Lederbauer richtet eine weitere Strafanzeige wegen des Verdachts auf Amtsmißbrauch an die Staatsanwaltschaft Wien. Diesmal richtet sich diese gegen alle Mitglieder der Disziplinarkomission im Rechnungshof.

» SFH-0236 / Weitere Strafanzeige vom 20.05.2005 gegen den ehemaligen Präsidenten des Rechnungshofs Dr. Franz Fiedler ua. - dringender Verdacht auf Amtsmißbrauch
Dr. Lederbauer wendet sich nach seiner Strafanzeige LEDRH539 vom 19.05.2005 wieder an die Staatsanwaltschaft, um Strafanzeigen zu erstatten. Gegenüber den letzten Strafanzeigen hat sich die Situation insoferne verändert, als sich die Verdachtsmomente verdichtet haben. Dies betrifft insbesondere die Strafanzeige wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch durch eine gesetzwidrige Weisung des ehemaligen Präsidenten des Rechnungshofs Dr. Franz Fiedler an den Disziplinaranwalt des Rechnungshofs Dr. Ginzl und wegen der Erfüllung dieser gesetzwidrigen Weisung. Im Zusammenhang mit diesen Fakten ergibt sich ein Gesamtbild und die Frage nach zahlreichen weiteren Fällen von Amtsmissbrauch durch die genannten Personen.

» SFH-0237 / Weitere Strafanzeige vom 19.05.2005 gegen den ehemaligen Präsidenten des Rechnungshofs Dr. Franz Fiedler ua -
Gesetzwidrige Weisung des Dr. Fiedler an den Disziplinaranwalt des Rechnungshofs Dr. Ginzel - Verdacht auf Amtsmißbrauch

Näheres kann folgender Dokumentation entnommen werden:

» SFH-0643-01 Dr. Lederbauer rollt nun sämtliche Verfahren auf.: Sachverhaltsdarstellung über die Aktenunterdrückung durch den Rechnungshof im Falle meiner Nebenbeschäftigung ( 25.01.1999 LEDRH051 )

  1. Hat der Rechnungshof dem Bundeskanzleramt mitgeteilt, dass  ein weiterer   gravierenden Fall von Aktenunterdrückung durch den damaligen Vorsitzenden der Disziplinarkommission im Rechnungshof  Dr. Finz festgestellt wurden?

       

     

  1. Sind folgende Seiten aus dem Protokoll der Disziplinarkommission im Rechnungshof 4-8, 847-849, 868-872, 874-878, 904, 908, 911, 914, 920, 928, 929, 932, 934- 937, 939, 940, 944, 952, 959, 964, 965, 967-969, 975, 976, 981, 983, 987, 992, 1001-1004, 1020-1024, 1035-1046.
    sowie
    923/ 1 bis 3, 923/9 bis 14, 923/34 bis 38, 949/5, 949/10 bis 11, 949/15 bis 18, 949/24 bis 28, 949/40, 1050/17-20

            aus der eindeutig die Aktenunterdrückung durch den Rechnungshof zu entnehmen ist, dem Bundeskanzleramt übermittelt worden?

     

  1. Hat der Rechnungshof dem Bundeskanzleramt alle relevanten  Sachverhalte im Zusammenhang mit meiner gesetzeskonform ausgeübten Nebenbeschäftigung bekannt gegeben?

     

Alle Dokumente sind auf der homepage » http://so-for-humanity.com2000.at  durch einen  einfachen Mausklick abzurufen. Auch das gegenständliche Schreiben wird auf dieser homepage veröffentlicht.

Als Termin darf ich  Freitag, den 27.07.2007  10 Uhr festlegen und bitte um eine kurze Information per email.

Sollten Sie die Akteneinsicht verweigern, ersuche ich um einen entsprechenden Bescheid gegen den ich selbstverständlich sämtliche Rechtsmittel ergreifen werde.

Mit freundlichen Grüssen

Dr. Lederbauer

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