SFH-0643 -05 Dr. Lederbauer richtet an den Präsidenten des Rechnungshofs Dr. Moser im Zusammenhang mit der Stellungnahme der Republik Österreich gegenüber dem UN Menschenrechtsausschuss ein Ansuchen um Akteneinsicht.
Dr. Lederbauer richtete dieses Ansuchen am 17.7.2007 per email. Da diesem Ansuchen bis zum genannten Termin 27.7.2007 nicht entsprochen worden ist, wurde dieses Schreiben am 02.08.2007 im Rechnungshof persönlich abgeben. Sollten diese Akteneinsicht nicht kurzfristig möglich sein, wird der Rechtsweg beschritten und der UN Menschenrechtsausschuss informiert werden.
An den
Herrn Präsidenten des Rechnungshofs
Dr. Josef Moser
1030 Wien
Dampfschiffstraße 2
Vorab per email: » moser@rechnungshof.gv.at
Persönlich in der Einlaufstelle abgegeben
Ersuchen um Akteneinsicht
UN Menschenrechtsbeschwerde, Stellungnahme der österreichischen Bundesregierung
Wien, 18.07.2007
Sehr geehrter Herr Präsident,
wie Sie sicher wissen, habe ich beim UN Menschenrechtsausschuss eine Beschwerde wegen meiner Entlassung vom Rechnungshof eingereicht.
Von meinem Rechtsanwalt wurden mir zwei Stellungnahmen der österreichischen Bundesregierung übermittelt. Aus diesen Stellungnahmen leite ich ab, dass der Rechnungshof die Tatsachen unvollständig dargestellt hat.
Nach Durchsicht dieser Stellungnahmen stellt sich mir die Frage, welche Unterlagen mit welchen schriftlichen Erläuterungen vom Rechnungshof an das Bundeskanzleramt übersandt wurden.
Ich bitte um Akteneinsicht in alle diesbezüglichen Unterlagen bis 27.07.2007
Im übrigen verweise ich auf meine beiliegende Anfrage nach dem Auskunftspflichtgesetz
LEDRH892 vom 18.07.2007.
Sollten Sie die Akteneinsicht verweigern, ersuche ich um einen entsprechenden Bescheid gegen den ich selbstverständlich sämtliche Rechtsmittel ergreifen werde.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Lederbauer
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