SFH-1091 / Bescheid Disziplinaroberkommission beim Bundeskanzleramt vom 16.03.2009, Zl. GZ 76/8-DOK/08 in der Causa Lederbauer - Devolutionsantrag wird als unzulässig zurückgewiesen Antrag Dr. Lederbauer vom 21.10.2008 auf Devolution seines andie Disziplinarkommission erster Instanz gerichtet gewesenen Antrages vom 06.09.2007 auf "Wiederaufnahme des Disziplinarverfahrens, das mit Bescheid der Disziplinarkommission im Rechnungshof vom 13.12.1999 endete". |
SFH-0971 / Schreiben Disziplinaroberkommission beim Bundeskanzleramt vom 15.01.2008 an Dr. Lederbauer Parteiengehör zur Abgabe ergänzender Ausführungen zum Antrag vom 07.09.2007 auf Wiederaufnahme des Disziplinarverfahrens |
SFH-0953 Devolutionsantrag Dr. Lederbauer an die Disziplinaroberkommission beim Bundeskanzleramt vom 21.10.2008 Dr. Lederbauer stellt an die Disziplinarkommsssion beim Bundeskanzleramt einen Devolutionsantrag : Behandlung des bei der Disziplinarkommission im Rechnungshof eingebrachten aber nicht erledigten Antrags auf Wiederaufnahme des Verfahrens vom 06.09.2007 durch die Disziplinaroberkommission beim Bundeskanzleramt. |
SFH-0676-1/ Antrag Dr. Lederbauer an die Disziplinarkommission vom 07.09.2007 auf Wiederaufnahme des Diziplinarverfahrens Antrag auf Wiederaufnahme des Disziplinarverfahrens, das mit Bescheid der Disziplinarkommission im Rechnungshof Zl 73/14-Dis/99 vom 13.12.1999 endete. |