SFH-0677
Email Dr. Lederbauer vom 11.09.2007 an alle Mitglieder des Rechnungshofes
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich war vom 1.12.1981 bis zu meiner Entlassung Anfang Juli 2000 Mitarbeiter im Rechnungshof.
Die Tätigkeit im Rechnungshof hat mich fasziniert. Ich habe mich bei meinen Prüfungen sehr engagiert, mich gegen Prüfunsgbehinderungen massiv gewehrt und war über bestimmte Rechnungshof interne Vorgänge bei Prüfungen entsetzt.
Da ich mich nach wie vor der Institution Rechnungshof als eine der wichtigsten höchsten Institutionen in unserem Staat und den dort tätigen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen sehr verbunden fühle, möchte ich Sie auf folgendes hinweisen:
Meiner Beschwerde beim UN Menschenrechtsausschuss wurde statt gegeben.
Die oa Views des UN Menschenrechtsausschusses können durch Anklicken von
abgerufen werden.
Die deutsche Übersetzung:
Bemerkenswert ist auch:
Mein Fall ist ua wegen der aktuellen Diskussion über die Pragmatisierung bestimmter Positionen im öffentlichen Dienst von grundsätzlicher Bedeutung. Für mich besteht kein Zweifel daran, dass Mitglieder des Rechnungshofs pragmatisiert sein müssen, um sie gegen politische Willkürakte zu schützen.
Sollten Sie jemals mit einem Disziplinarverfahren konfrontiert sein, beachten Sie bitte folgendes:
- der Artikel 14 Paragraph 1 des CCPR ( International convennat on civil and political rights ) ist auch bei Disziplinarverfahren gegen öffentlich Bedienstete anzuwenden.
- Substantiieren Sie jede Einzelheit in schriftlicher Form.
- Lehnen Sie "alle" Mitglieder der Disziplinarkommission als befangen ab.
- Verlangen Sie am Beginn der Disziplinarverhandlung eine öffentliche mündliche Verhandlung.
- Verlangen Sie bei einer Berufung bei der Diziplinaroberkommission eine öffentliche mündliche Verhandlung.
- Verlangen Sie auch bei Ihrer Beschwerde beim VwGH eine öffentliche mündliche Verhandlung.
- Verlangen Sie Einblick in die Protokolle der Disziplinarkommission.
- Verlangen Sie Einblick in die Protokolle der Disziplinaroberkommission.
- Machen Sie im Falle einer überlangen Verfahrensdauer sofort eine Beschwerde beim VwGH.
- Beachten Sie, dass es im Falle einer zu langen Verfahrensdauer bis zu Erkenntnissen des VwGH sehr wohl eine Amtshaftung des VwGH gibt.
- Beachten Sie die Unterschiede im Fall von Beschwerden beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und beim UN Menschenrechtsausschuss.
Näheres ist ab der Seite 17 der Views des UN Menschenrechtsausschusses zu entnehmen.
( Die deutsche Übersetzung wird nachgereicht )
Wenn Sie die einzelnen - hochinteressanten - Feststellungen in den Views des UN Menschenrechtsausschusses
genau verfolgen, werden Sie erkennen, wie wichtig diese Hinweise sind.
Ich wünsche Ihnen für Ihre verantwortungsvolle Tätigkeit viel Erfolg.
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