SFH-0214 / Sachverhaltsdarstellung von Dr. Lederbauer für die Beschwerde beim UN MR Ausschuss,

Dr. Lederbauer schildert in chronologischer Form den Ablauf der Ereignisse. Diese Darstellung wird als Grundlage für die UN MR Beschwerde verwendet.
Weitere Teile folgen umgehend.

Sachverhaltsdarstellung

für die

UN Menschenrechtsbeschwerde

Teil 1 ( Punkt 1 bis 46 )


1. Der Beschwerdeführer (BF ) ist  im Dezember 1981 in den Rechnungshof (RH) eingetreten. Ab Mitte 1993 war ich in einer Prüfungsabteilung für Krankenhäuser tätig.

2. Ende 1985 machte der BF  eine Erfindung. Es handelt sich um ein „ Begrüntes Schutzsystem „ ECOWALL , das als Lärmschutz entlang von Verkehrswegen eingesetzt werden kann.

3. Noch vor der Veröffentlichung meldete der BF  dies dem Rechnungshof schriftlich.

4. Da der BF  sich nicht sicher war, ob er als Mitglied des Rechnungshofs Inhaber eines Patents sein darf, bat er meine damalige Frau, für ihn als Treuhänderin der Patente zu fungieren.

5. Im Jahre 1988 und 1989 wurden die Patente erteilt, worauf in kleinem Umfang Tests durchgeführt worden sind, die sich als sehr erfolgreich herausgestellt hatten.

6. Im September 1989 wurde die Firma ECONTRACT Bauprojektentwicklungsgesellschaft mbH gegründet, deren Eigentümer zu 100 %  und Alleingeschäftsführerin die  damalige Frau des BF war.

7. Rund zwei Wochen später forderte seine damalige Frau vom BF  in ultimativer Form die Scheidung.

8. In der Folge wurde dem BF von seiner damaligen Frau  angeboten, die Firma ECONTRACT als Eigentümer und alle Patente  zu übernehmen.

9. Der BF  meldete dies  im Herbst 1989 sofort dem Rechnungshof schriftlich und betonte, daß er einen Geschäftsführer einzusetzen gedenke. Herr Lexen hat diese Funktion in der Folge mit großem Einsatz wahrgenommen.

10. Der RH nahm den Einsatz eines Geschäftsführers  zur Kenntnis.

11. Ende 1990 präsentierte der BF  das Projekt in der Sendung „ Club 2 „ . Der RH verfaßte darüber eine schriftliche Darstellung. Der RH verschwieg dieses Dokument in der Folge.

12. Im Jahre 1991 wurden von ECONTRACT die ersten ECOWALL Testprojekte in Völkermarkt und Salzburg Bergheim errichtet.

13. Mitte 1992 karenzierte  der Präsident des RH Dr. Fiedler den BF in Form eines Bescheids für die Dauer mehrerer Wochen, damit er sich  auf die Weiterentwicklung und Vermarktung seines Projekte ECOWALL konzentrieren konnte. Der RH verschwieg dieses Dokument in der Folge bis Ende 2000 ! Über das Projekt ECOWALL erschienen mehrere Zeitungsberichte.
Am 23.07.1992 wandte sich der Geschäftsführer der Firma des BF  direkt an den Präsidenten des Rechnungshofs und wies auf die Probleme bei konventionellen Lärmschutzsystemen und auf die Vorteile des Projektes ECOWALL, das vom BF  entwickelt wurde, hin. Ein analoges Schreiben richtete der BF  an Dr. Fiedler. Der Rechnungshof verschwieg diese Dokumente in der Folge.

14. Im Jahre 1993 wurde der BF aufgefordert, Form und Inhalt meiner Tätigkeit genau zu beschreiben. Er verfaßte eine umfangreiche Stellungnahme über das Projektgeschehen und wies  in einem umfangreichen Schriftsatz nachdrücklich darauf hin, daß die Form der Ausschreibung und die marktbeherrschende Stellung von Großbaufirmen Innovationen auf dem Sektor des Lärmschutzes fast unmöglich machen. Der RH war also über Form und Inhalt der Nebenbeschäftigung des BF  laufend informiert. Der RH verschwieg dieses Dokument in der Folge. 

15. Mitte Juni 1994 erhielt die Firma des BF ECONTRACT vom Staat Kalifornien  für das Projekt ECOWALL einen Preis über 75.000 USD. Der BF  meldete dies dem RH und suchte gleichzeitig um Karenzierung an, um die beauftragten Leistungen als Erfinder und wichtigster Know How Träger umsetzen zu können. 

16. Anfang August 1994 ersuchte der BF  den Geschäftsführer von ECONTRACT Herrn Lexen, sich an den Vorsitzenden des parlamentarischen Untersuchungsausschuß AbgzNR. Wabl zu wenden, um auf die Problematik der Errichtung konventioneller Lärmschutzwände, auf die Schwierigkeiten bei Innovationen und auf die beherrschende Marktstellung von Großbaufirmen aufmerksam zu machen. Zuständig war der damalige Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten und jetzige Bundeskanzler Dr.Schüssel. Der BF  informierte Herrn Wabl ebenfalls in einem kurzen Telefonat über die beschriebene Problematik. Bei dieser an sich vertraulichen Besprechung nahm ein Redakteur der Zeitschrift „  Profil „ teil, der allerdings von Herrn Wabl Herrn Lexen nicht vorgestellt worden war. Herr Lexen nahm offenbar an, daß es sich um einen Mitarbeiter von Herrn Wabl handelte.

17. Nach diesem Besuch erhielt der BF  von diesem Profil Redakteur ein Fax mit der Aufforderung, bestimmte Fragen zu beantworten. Der BF  tat dies sofort und teilte ua mit, daß Dr. Fiedler selbstverständlich davon informiert worden ist, daß er Eigentümer der Firma ECONTRACT, Erfinder und Patentinhaber des Projektes ECOWALL  und der RH über seine Nebenbeschäftigung vollständig informiert war.

18.  Daraufhin erschien im Profil ein Artikel über den BF. Weitere Zeitungsartikel folgten.

19. Am 30.8.1994 wurde der BF  von Dr. Fiedler wegen des „ Verdachts auf Dienstpflichtverletzungen „ vorläufig suspendiert, obwohl im Rechnungshof seine Nebenbeschäftigung bei den maßgeblichen Mitarbeitern nachweislich bekannt war.  Vor  allem aber  war Dr. Fiedler seit langem genau über dieses Faktum informiert.

20. Wie sich nachträglich herausstellte,  hat ein Mitarbeiter des RH  im August 1994 eine Zeugenaussage falsch protokolliert, um einen Grund für die vorläufige Suspendierung vorzugaukeln.

21. Dr. Fiedler verbot der BF  mittels Dienstrechtsmandat vom 1.9.2000 ( also nach der vorläufigen Suspendierung !!! ) seine Nebenbeschäftigung. Hätte Dr. Fiedler dem BF  die Nebenbeschäftigung vor seiner  vorläufigen Suspendierung verboten, hätte er damit eindeutig dokumentiert, daß er über die Nebenbeschäftigung des BF vollinhaltlich informiert gewesen ist.

22. Der damalige Leiter der Disziplinarkommission (DK) im RH ( der jetzige Staatssekretär im Finanzministerium Dr. Finz ) erklärte im September 1994, daß eine Suspendierung des BF aufgrund der damaligen Unterlagen nicht möglich sei.

23. Der BF  war nach dem Verbot der Nebenbeschäftigung am 1.9.1994 vom RH als Dienstbehörde aufgefordert worden, eine Stellungnahme zu seiner Nebenbeschäftigung  abzugeben.

24. Weisungsgemäß gab der BF  diese Stellungnahme an den RH innerhalb der gesetzten Frist ab. (am 14.10.1994)

25. Bemerkenswerterweise wartete die Disziplinarkommission diese wichtige Stellungnahme nicht ab und suspendierte den BF am 13.10.1994  endgültig.

26. Im Dezember 1994 wandten sich die Österreichischen Bundesbahnen an Dr. Fiedler mit der Frage, ob ein Auftrag für ein weiteres ECOWALL  Demonstrationsprojekt  an die Firma ECONTRACT vergeben werden könne.  „Dr. Lederbauer ist Mitarbeiter im Rechnungshof „ Dr. Fiedler erklärte  gegenüber den ÖBB sofort schriftlich, daß gegen eine Vergabe an ECONTRACT nichts einzuwenden sei. Dieser Auftrag wurde, obwohl ECONTRACT Billigstbieter war, in der Folge nicht erteilt.

27. Im Sommer 1995 wurde der BF  vom RH aufgefordert, das Pensionsdekret abzuholen. Er war bereits mehr als ein Jahr im Krankenstand, da die – hier noch nicht näher beschrieben Umstände im RH – für ihn schon seit langem untragbar geworden waren.

28. Kurze Zeit später wurde dem BF vom RH eröffnet, er könnte wegen der aufrechten Suspendierung  laut Gesetz nicht pensioniert werden. Der RH verschwieg dieses Dokument in der Folge.

29. Dem BF war im August / September  1994 klar geworden, welche Strategie  der RH offensichtlich verfolgte:
Er sollte unter allen Umständen vom RH suspendiert werden.
Der BF war offenbar als konsequenter und unbeugsamer Prüfer einigen Machtträgern und Interessensgruppen unangenehm geworden. 

30. Da ein Verbot der Nebenbeschäftigung nach  einer Suspendierung  aufgrund einer Erkenntnis des VwGH nicht möglich ist, setzte der BF seine Nebenbeschäftigung selbstverständlich fort. Ein Aufgeben damals hätte den sofortigen finanziellen Zusammenbruch der Firma ECONTRACT und seines Teams bedeutet.

31. Bemerkenswerterweise versuchte man im RH zu diesem Zeitpunkt eine Lösung zu finden. Die damalige Rechtsanwältin des BF führte mit dem damaligen Präsidialchef des RH und heutige Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Finz Gespräche mit dem Ziel, nach der Aufhebung der Suspendierung doch eine Pensionierung zu erreichen. Der BF unterschrieb eine Erklärung über die Einstellung seiner Nebenbeschäftigung. Von der Disziplinarkommission wurde danach die Suspendierung nicht aufgehoben, worauf der BF sofort seine Erklärung zurückzog.

32. Bis Mai 1997 passierte nichts.  Aus unerfindlichen Gründen war zweieinhalb Jahre nach der  Suspendierung des BF  keine Disziplinarverhandlung ausgeschrieben worden. Offensichtlich versuchte die DK und der RH das Verfahren und die Klärung der Tatsachen durch Zeugeneinvernahmen zu vermeiden. Die DK kannte durch den  Antrag des BF  auf Aufhebung der Suspendierung und der Bezugskürzung seine schon damals vorhandene schlechte finanzielle Situation. Dieser Antrag wurde von der DK und der Disziplinaroberkommission (DOK) abgelehnt.

33. Da der RH und die DK offensichtlich auf eine Verzögerungstaktik setzen, wandte der BF sich im Mai 1997 an die drei Parlamentspräsidenten und an die vier Clubchefs im Parlament und ersuchte, einen parlamentarischen Untersuchungsausschuß einzusetzen. Mit diesem Instrument hätten nach seiner Auffassung  die Tatsachen unter Wahrheitspflicht der Zeugen hervorkommen können.

34. Danach setze die DK blitzartig einen ersten  Verhandlungstermin an. Die Disziplinarverhandlung begann tatsächlich im Herbst 1997. Es  waren bis zum Abschluß rund   28 Verhandlungen durchgeführt  und  mehr als 1.600 Seiten Protokoll verfaßt worden. Es stellte sich dabei ua heraus, daß der RH gegenüber der DK wichtige Aktenstücke über die  Nebenbeschäftigung des BF unterdrückt hatte. Es handelt sich insbesondere um ein Schriftstück, aus dem hervorging, daß der RH dem BF  im Herbst 1993 die Nebenbeschäftigung verbieten wollte. Der RH verschwieg dieses Dokument in der Folge.
Aus diesem Dokument geht eindeutig hervor, daß der RH über Form und Inhalt seiner Nebenbeschäftigung voll informiert gewesen ist.

35. Im Rahmen seiner  gesetzeskonform ausgeübten Nebenbeschäftigung erhielt das Team des BF auch einen Preis des Staates Kalifornien über USD 75.000. Selbstverständlich meldete der BF dies sofort dem RH. Teil dieses Vertrages war die Errichtung eines kleinen ECOWALL Demonstrationsprojektes in Berkeley in der Länge von rund 20 m. Aus diesem Grund wurden von seiner Firma ECONTRACT  im Frühjahr 1996 diese Elemente per Überseecontainer nach Berkeley versandt. Da der RH sich durch Verhöre von Entscheidungsträgern in die Produkt- und Projektentwicklung des Projektes ECOWALL  in geschäftsstörender Weise eingemischt hatte, wurden ab Mitte 1994 keine weiteren Aufträge an ECONTRACT erteilt.

Anmerkung Dr.Lederbauer am 15.4.2005 zu Punkt 36 bis 45

Da der Inhalt von Disziplinarverhandlungen nicht veröffentlicht werden darf, wurden einige Passagen gestrichen
Bei den insgesamt rund 25 Disziplinarverhandlungen ( mit rd 1.600 Seiten Protokoll ) war noch nicht einmal der gesamte Sachverhalt geklärt worden. Kein einziger Zeuge war einvernommen worden.
Aufgrund einer völlig verfehlten Interpretation des Art 126 des B-VG ( Bundesverfassungsgesetzes ) faßte die Disziplinarkommission den Beschluß, die Entlassung auszusprechen. Davor hatte Dr. Fiedler dem Disziplinaranwalt des Rechnungshofs die Weisung geben, eine Entlassung zu fordern. Diese Weisung ist in höchstem Maße problematisch, höchstwahrscheinlich gesetzwidrig, da Dr. Fiedler als Jurist genau wußte, wie der oa bereits angeführte Artikel 126 des B-VG zu interpretieren ist. Auch diese Haltung war Anlaß für Dr. Lederbauer , entsprechende rechtliche Schritte ( Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft Wien )  zu setzen.

46. Die DOK bestätigte die Entscheidung der DK im RH ebenfalls, ohne eine mündliche Verhandlung durchzuführen. Als vergleichbare Entlassungsgründe wurden Erkenntnisse des VwGH wie beispielsweise
   Handel eines Beamten mit Kokain aus Südamerika
Forderung nach Sex durch einen Zollbeamten als Gegenleistung für einen Stempel
Abgabe eines Bauchschusses eines Polizeibeamten ohne Notwehr außerhalb der Dienstzeit
herangezogen.

Fortsetzung folgt.

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