SFH-3624 Beschluß des VfGH A 12/10-5 vom 29.11.2010 betr. Staatshaftungsklage Dr. Lederbauer Der VfGH fasste einen bemerkenswerten Beschluß. Er vertritt die Auffassung, dass eine Staatshaftung nur bei Nichtumsetzung von EU Recht besteht. Hier irrt er. Quod erat demonstrandum. |
SFH-2615 Ansuchen betr. Staatshaftungsklage Dr. Lederbauer vom 14.7.2010 Die ersten Schritte für eine neue Staatshaftungsklage werden eingeleitet |
SFH-1490 Beschluss Verfassungsgerichtshof betr. Staatshaftungsklage gemäss Art 137 B-VG von Dr. Lederbauer vom 22.09.2009 Der VfGH weist die Staatshaftungsklage gemäss Art 137 B-VG von Dr. Lederbauer laut Beschluss vom 22.09.2009 wegen Fristversäumnis zurück und erwähnt in diesem Beschluss, dass eine Klage nach Art 137 BV-G an keine Frist gebunden ist. |
SFH -1085 Schreiben Dr. Lederbauer an den Verfassungsgerichtshof betr. falscher Berechnung der Fristen durch den VfGH. Der VfGH hat die Fristen falsch berechnet. Dr. Lederbauer hat sein Anuschen um Fristerstreckung wohl am letzten Tag der Frist, jedenfalls aber rechtzeitig eingereicht. |
SFH-1084 / Staatshaftungsklage Dr. Lederbauer wird mit Beschluss des Verfassungsgerichtshofes vom 23.02.2009 zurückgewiesen Beschluss VfGH vom 23.02.2009, Zl. A 13/08-16: I. Die Anträge vom 31.12.2008 und vom 13.01.2009 auf Fristerstreckung werden zurückgewiesen. II. Die Klage wird zurückgewiesen. III. Der Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe wird zurückgewiesen. |
SFH-1018 / Mitteilung Verfassungsgerichtshof vom 28.11.2008 an Dr. Lederbauer ... nach Ablehnung der Verfahrenshilfe ist die Klage durch einen Rechtsanwalt einzubringen |