SFH-1003 Schreiben Dr. Lederbauer an den Präsidenten des VfGH Dr. Holzinger vom 09.09.2008
Zu meinem großen Erstaunen erhielt ich beiliegendes Schreiben von Frau Vizepräsidentin Bierlein. Dieses vermag ich aus folgenden Gründen nicht als amtliche Erledigung meiner Eingabe anzusehen

SFH-1004 Schreiben Präsidium des VfGH GZ 9000/39-Präs/09 an Dr. Lederbauer vom 23.09.2008
Ihr Anliegen wird derzeit bearbeitet und in Kürze ein Antwortschreiben an Sie ergehen.

SFH-0975 / Beschluss Verfassungsgerichtshof vom 06.03.1995, Zl. B 2814/94-7
... Beschwerde gegen den Bescheid der Disziplinarkommission beim Rechnungshof vom 11.11.1994, Zl. 61/11-Dis/94 wird dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.

SFH-0793 / Schreiben Präsidium Verfassungsgerichtshof vom 23.09.2008 an Dr. Lederbauer
... das Schreiben Dr. Lederbauer vom 09.09.2008 an den VfGH werde derzeit bearbeitet - ein Antwortschreiben werde in Kürze ergehen ...

SFH-0954 Schreiben des Präsidiums des Verfassungsgerichtshofs an Dr. Lederbauer vom 21.10.2008 betreffend ständiger Entscheidungspraxis des VfGH
Zu Ihrem neuerlichen Schreiben vom 20.Oktober teile ich Ihnen im Auftrag des Herrn Präsidenten mit, dass meiner Ihnen am 15.Oktober gegeben Antwort GZ 9000/44 - Präs/08 nichts hinzuzufügen ist.

SFH-0951 Brief Dr. Lederbauer an VfGH zH Frau Dr. Reinhild Huppman vom 20.10.2008 zum Versuch, die Vorgangsweise der Vizepräsidentin bei Erlassung des Beschlusses vom 28.8.2008, A 13/08-2, zu rechtfertigen.
Es erfolgen einige Klar- und Fragestellungen: Der Beschluss der Vizepräsidentin beruhe auf "analoger Anwendung des § 85 Abs 4 VfGG".: 1. Wo ist dann der "Antrag des Referenten"? 2. Haben Sie eine andere Fassung des VfGG als ich? 3. Wo waren diese beim "Beschluss" der Vizepräsidentin? 4. Oder war es ein Alleingang der Präsidentin? 5. Glauben Sie wirklich, dass dies eine Rechtfertigung bewirke - oder vielmehr das Gegenteil, nämlich das Eingeständnis einer wiederholten und fortwährenden Gesetzesverletzung?

SFH-0948 Schreiben des Präsidiums des Verfassungsgerichtshof an Dr. Lederbauer vom 15.10.2008 betreffend ständiger Entscheidungspraxis des VfGH
Die Vorgangsweise der Frau Vizepräsidentin bei Erlassung des hg Beschlusses vom 28.8.2008 A 13/08-2 entspricht der - auf die sinngemässe Anwendung der ZPO ( vgl § 35 VfGG) sowie die analoge Anwendung des § 85 Abs 4 VfGG gestützen - ständigen Entscheidungspraxis des VfGH bei der Erledigung von Verfahrenshilfeanträgen zu Zeiten, zu denen der VfGH nicht versammelt ist."

SFH-0938 / Dienstaufsichtsbeschwerde Dr. Lederbauer vom 06.10.2008 gegen Frau Dr. Bierlein, Vizepräsidentin des Verfassungsgerichtshofes
Niemals jedoch kann die Vizepräsidentin allein über einen Antrag entscheiden! Es gibt keine Bestimmung, die der Vizepräsidentin bei Verfahrenshilfeanträgen eine solche Kompetenz einräumen würde. Die eigenmächtige Erledigung der Vizepräsidentin ist folglich kein Akt der Rechtsprechung, sondern eine Arrogierung einer Entscheidungsbefugnis durch Frau Vizepräsidentin Dr. Bierlein, die ihr nicht zukommt.

SFH-0916 / Staatshaftungsklage Dr. Lederbauer vom 24.08.2008
wegen Nichtumsetzung der VIEWS des UN-Menschenrechsausschusses vom 16.07.2007

SFH-0912 / Antrag Dr. Lederbauer auf Bewilligung der Verfahrenshilfe für die Einbringung einer Staatshaftungsklage vom 25.08.2008 wird abgewiesen.
Beschluss Verfassungsgerichtshof vom 28.09.2008



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