SFH-142895 Aktionsplan für eine nachhaltige öffentliche Beschaffung; Aktualisierung; Rundschreiben 1. D xxxxxxxxxx ...file:///home/herr/Downloads/Rundschreiben_Aktualisierung_Aktionsplan_Nachhaltige_Beschaffung-3.pdf xxxxxxxxxxxxx Aktionsplan für eine nachhaltige öffentliche Beschaffung; Aktualisierung; Rundschreiben 1. Das Bundesministerium für Justiz erlaubt sich, allen öffentlichen Auftraggebern und Sektorenauftraggebern im Sinne des Bundesvergabegesetzes 2018 im Vollziehungsbereich des Bundes untenstehende Information zukommen zu lassen. An die übrigen Adressaten ergeht dieses Rundschreiben zur Kenntnis. 2. Die Bundesregierung hat im Ministerrat am 23. Juni 2021 den aktualisierten Aktionsplan für eine nachhaltige öffentliche Beschaffung („naBe-Aktionsplan") zur Kenntnis genommen.1 Entsprechend dem Ministerratsbeschluss vom 20. Juli 2010 und den von den jeweiligen Bundesministerinnen und Bundesministern abgegebenen Verpflichtungserklä- rungen und erlassenen Weisungen sind die naBe-Kernkriterien in ihrer jeweils aktuellen Fassung bei Beschaffungen von Bundesministerien einschließlich ihrer nachgeordneten Dienststellen sowie der angewiesenen Rechtsträger verpflichtend anzuwenden.2 1 MRV 65/14 samt Beilagen; abrufbar unter https://www.bundeskanzleramt.gv.at/medien/ministerraete/ ministerraete-2021/65-ministerrat-23-juni-2021.html. 2 MRV sowie die Verbindlicherklärungen im Bereich der einzelnen Bundesministerien sind unter https://www.bmj.gv.at/themen/vergaberecht/vergaberecht-in-oesterrreich/nationaler-aktionsplan-nap-zur- foerderung-einer-nachhaltigen-oeffentlichen-beschaffung.html abrufbar. Weiters hat die Bundesregierung im Ministerrat am 23. Juni 2021 beschlossen, dass die Bundesministerinnen und Bundesminister, jene Rechtsträger, deren Verwaltung der Anteilsrechte ihnen zur Besorgung zugewiesen sind und die bislang die Kriterien des Aktionsplans zur nachhaltigen Beschaffung noch nicht anwenden, anweisen, diese Kriterien anzuwenden bzw. die Anwendung empfehlen. Den Ämtern der 4 von 4 Landesregierungen, Städten und Gemeinden wird empfohlen, die aktualisierten Kriterien auch bei Beschaffungen für ihre Bereiche zu berücksichtigen. 3. Der naBe-Aktionsplan und die naBe-Kernkriterien 2020 für die Beschaffung nachhaltiger Produkte und Leistungen sind auf der Homepage des BMJ unter Nationaler Aktionsplan (NAP) zur Förderung einer nachhaltigen öffentlichen Beschaffung - BMJ sowie unter https://www.nabe.gv.at/ abrufbar. Die Gültigkeit des aktualisierten naBe-Aktionsplans hat mit 1. Juli 2021 eingesetzt. 20. Juli 2021 Für die Bundesministerin: FRUHMANN Elektronisch gefertigt |
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