SFH.-141190  Brenner-Streit Italien beschließt Transitklage gegen Österreich

Bereits mehrmals wurde es angekündigt, nun macht Italien ernst: Wie der italienische Verkehrsminister Matteo Salvini am Montag bekannt gab, wird unser Nachbarland eine Klage gegen Österreich vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen der Tiroler Antitransitmaßnahmen einbringen. Die Tiroler Landesregierung kündigte unterdessen an, an den Maßnahmen festhalten zu wollen. 

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Bereits mehrmals wurde es angekündigt, nun macht Italien ernst: Wie der italienische Verkehrsminister Matteo Salvini am Montag bekannt gab, wird unser Nachbarland eine Klage gegen Österreich vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen der Tiroler Antitransitmaßnahmen einbringen.  | Foto: zeitungsfoto.at
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ITALIEN/ÖSTERREICH. "Erstmals in der Geschichte der italienischen Republik hat der Ministerrat den Rekurs beim EuGH in Luxemburg gegen die Transitverbote beschlossen, die die österreichische Regierung einseitig am Brenner aufgezwungen hat", so Salvini nach einer Ministerratssitzung in Rom. Wie der Verkehrsminister erklärte, sei dies zwar eine schwierige Entscheidung gewesen, die allerdings "angesichts der Haltung der EU-Kommission und der Unmöglichkeit einer Verhandlungslösung zu erreichen" notwendig geworden sei.

Italiens Vizepremier und Verkehrsminister Matteo Salvini (Lega) wendet sich wegen des Konflikts mit Österreich aufgrund der Tiroler Anti-Transit-Maßnahmen an den Europäischen Gerichtshof (EuGH). | Foto:  GABRIEL BOUYS / AFP / picturedesk.com
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Italien möchte andere Länder einbinden

Salvini führte weiter aus, dass nun ein "präzedenzloses Verfahren, in dem wir auch andere Länder einbinden werden" beginne. Es sei nun Aufgabe des EuGH, "zu klären, ob die österreichischen Fahrverbote für den Schwerverkehr rechtmäßig sind oder ob der in den Verträgen verankerte Grundsatz des freien Waren- und Personenverkehrs Vorrang haben sollte". 

Laut Artikel 259 kann jeder EU-Mitgliedstaat den Gerichtshof anrufen, wenn er der Auffassung ist, dass ein anderer Mitgliedstaat gegen eine Verpflichtung aus den Verträgen verstoßen hat. Bevor ein Mitgliedstaat wegen einer angeblichen Verletzung der Verpflichtungen aus den Verträgen gegen einen anderen Staat Klage erhebt, muss er die Kommission damit befassen. Diese erlässt eine mit Gründen versehene Stellungnahme und gibt den beteiligten Staaten zuvor Gelegenheit zu schriftlicher und mündlicher Äußerung in einem kontradiktorischen Verfahren. Gibt die Kommission binnen drei Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem ein entsprechender Antrag gestellt wurde, keine Stellungnahme ab, so kann ungeachtet des Fehlens der Stellungnahme vor dem Gerichtshof geklagt werden.

Tirols Transitfrage soll am Europäischen Gerichtshof entschieden werden. | Foto: picture alliance/Arne Immanuel Bänsch/dpa
  • Tirols Transitfrage soll am Europäischen Gerichtshof entschieden werden.
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Tirol will an Maßnahmen festhalten

Italien sowie Deutschland stören sich bereits seit Jahren an den Tiroler Antitransitmaßnahmen auf der Brennerstrecke wie der Blockabfertigung, sektorales Fahrverbot und Nachtfahrverbot. Die Tiroler Landesregierung und Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) haben jedoch bereits klargemacht, an den Maßnahmen festhalten zu wollen.

Tirols Landeschef Anton Mattle (ÖVP) betonte am Montag zudem bereits gegenüber der APA, dass Italien "mit seiner Maximalforderung, nämlich die Aufhebung aller Tiroler Verbote, keinen Erfolg haben". Der Landeschef verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass mehrere Rechtsexpertinnen und -experten der Klage "keine große Chance" geben und diese "nicht weniger" bedeute, "als gegen die verkehrsgeplagten Menschen entlang des Brennerkorridors vor Gericht ziehen zu wollen."

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