SFH-0456 / Infomail Dr. Perterer vom 16.08.2006 an die Medien in Österreich Bundeskanzler Schüssel mißachtet internationale Menschenrechtsverträge
Sehr geehrte Damen und Herren !
Am Beispiel des Internationalen Paktes für bürgerliche und politische Rechte (CCPR) erlaube ich mir zum wiederholten Male auf einen seit Jahrzehnten bestehenden Mißstand aufmerksam zu machen:
- 1978 wurde vom Nationalrat der UN-Menschenrechtspakt mit Gesetzesvorbehalt genehmigt. Die darin enthaltenen Menschenrechte sollten also erst mit einem weiteren Gesetz Bestandteil der österreichischen Rechtsordnung werden. Ein solches Gesetz wurde allerdings bis zum heutigen Tage (= seit 28 Jahren !!!) vom Nationalrat nicht erlassen.
- 1988 wurde von Österreich durch die Unterzeichnung des Fakultativprotokolles zum CCPR die Möglichkeit einer Individualbeschwerde an den UN-Menschenrechtsausschuß eröffnet - was macht es aber für einen Sinn, eine Beschwerde zuzulassen, wenn hinterher bei festgestellten Menschenrechtsverletzungen das Ergebnis von Österreich sowieso nicht anerkannt wird bzw. werden muß, weil es offenbar seit 1978 an einer entsprechenden Gesetzgebung mangelt.
- Ziffer 12 der VIEWS des UN-Menschenrechtsausschusses vom 20.07.2004 zur Beschwerde PERTERER gegen ÖSTERREICH (CCPR/81/D/1015/2001) lautet:
- Gemäß Art. 2 Abs. 3 CCPR ist der Vertragsstaat (also Österreich) verpflichtet, dem Beschwerdeführer ein wirksames Rechtsmittel einschließlich der Zahlung einer angemessenen Entschädigung zur Verfügung zu stellen. Der Vertragsstaat ist auch verpflichtet ähnliche Rechtsverletzungen in Zukunft zu verhindern.
Ich bemühe mich seit nunmehr zwei Jahren um ein wirksames Rechtsmittel einschließlich der Zahlung einer angemessenen Entschädigung. Bundeskanzler Dr. Schüssel ist jedoch nicht bereit der Aufforderung des Ausschusses nachzukommen - um es salopp auszudrücken: er pfeift auf die Entscheidung des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen und meint, ich könne ja den behaupteten Anspruch auf eine Entschädigung einklagen. Sollen die Gerichte darüber entscheiden. Ein solcher Standpunkt ist für einen Rechtsstaat untragbar, oder sind Sie etwa der gleichen Meinung wie Bundeskanzler Dr. Schüssel?
Als Vertreter der Medien kommt Ihnen die verantwortungsvolle Aufgabe zu, bestehende Mißstände aufzuzeigen und damit einen Beitrag zur Wahrung des Rechtes auf ein faires Verfahren für alle Staatsbürger zu leisten. In diesem Wahlkampf wird so viel von Rechten der Zuwanderer / Asylwerber gesprochen und diskutiert, aber wo bleiben bitte die Rechte österreichischer Staatsbürger? Hoffentlich kommen diese nicht unter die Räder und bleiben auf der Strecke? Das zu verhindern, wäre die Aufgabe der Medien.
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Sent: Wednesday, August 16, 2006 12:38 PM
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Sent: Wednesday, August 16, 2006 12:42 PM
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Sent: Wednesday, August 16, 2006 12:43 PM
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