SFH-0467 / Email Dr. Perterer vom 17.08.2006 an alle Mitglieder des Justizausschusses im Nationalrat und Bundesrat
Bundeskanzler Schüssel mißachtet internationale Menschenrechtsverträge
Sehr geehrte Damen und Herren des Justizausschusses im Nationalrat und Bundesrat.
Am Beispiel des Internationalen Paktes für bürgerliche und politische Rechte (CCPR) erlaube ich mir zum wiederholten Male auf einen seit Jahrzehnten bestehenden Mißstand aufmerksam zu machen. Sie können also nicht glaublich behaupten, das sei Ihnen völlig neu. Mag sein, daß es Ihnen "wurscht" ist, aber dann sollten Sie Ihre Funktion als gewählte Volksvertreter besser noch heute als morgen zurücklegen. Wenn ich Ihnen "lästig" bin und Sie schon "nerve" dann fragen Sie bitte unseren Herrn Bundeskanzler, warum er nicht bereit ist die VIEWS des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen vom 20.07.2004 umzusetzen.
- 1978 wurde vom Nationalrat der UN-Menschenrechtspakt mit Gesetzesvorbehalt genehmigt. Die darin enthaltenen Menschenrechte sollten also erst mit einem weiteren Gesetz Bestandteil der österreichischen Rechtsordnung werden. Ein solches Gesetz wurde allerdings bis zum heutigen Tage (= seit 28 Jahren !!!) vom Nationalrat nicht erlassen.
- 1988 wurde von Österreich durch die Unterzeichnung des Fakultativprotokolles zum CCPR die Möglichkeit einer Individualbeschwerde an den UN-Menschenrechtsausschuß eröffnet - was macht es aber für einen Sinn, eine Beschwerde zuzulassen, wenn hinterher bei festgestellten Menschenrechtsverletzungen das Ergebnis von Österreich sowieso nicht anerkannt wird bzw. werden muß, weil es offenbar seit 1978 an einer entsprechenden Gesetzgebung mangelt.
- Ziffer 12 der VIEWS des UN-Menschenrechtsausschusses vom 20.07.2004 zur Beschwerde PERTERER gegen ÖSTERREICH (CCPR/81/D/1015/2001) lautet:
- Gemäß Art. 2 Abs. 3 CCPR ist der Vertragsstaat (also Österreich) verpflichtet, dem Beschwerdeführer ein wirksames Rechtsmittel einschließlich der Zahlung einer angemessenen Entschädigung zur Verfügung zu stellen. Der Vertragsstaat ist auch verpflichtet ähnliche Rechtsverletzungen in Zukunft zu verhindern.
Ich bemühe mich seit nunmehr zwei Jahren um ein wirksames Rechtsmittel einschließlich der Zahlung einer angemessenen Entschädigung. Bundeskanzler Dr. Schüssel ist jedoch nicht bereit der Aufforderung des Ausschusses nachzukommen - um es salopp auszudrücken: er pfeift auf die Entscheidung des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen und meint, ich könne ja den behaupteten Anspruch auf eine Entschädigung einklagen. Sollen die Gerichte darüber entscheiden. Ein solcher Standpunkt ist für einen Rechtsstaat untragbar, oder sind Sie etwa der gleichen Meinung wie Bundeskanzler Dr. Schüssel? Bitte teilen Sie mir Ihren Standpunkt dazu bis zum 31.08.2006 mit. Alle Äußerungen werden auf der Homepage von SO-FOR-HUMANITY veröffentlicht und damit zur Diskussion gestellt.
In diesem Wahlkampf wird so viel von Rechten der Zuwanderer / Asylwerber gesprochen und diskutiert, aber wo bleiben bitte die Rechte österreichischer Staatsbürger? Hoffentlich kommen diese nicht unter die Räder und bleiben auf der Strecke? Das zu verhindern, wäre die Aufgabe der Medien.
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