SFH-0559 / Schreiben Dr. Perterer vom 19.01.2007 an Justizministerin Dr. Maria Berger
Entscheidungen des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen und des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte werden auf nationaler Ebene entweder gar nicht, oder nur sehr schleppend umgesetzt
Europäische Vereinigung für Bürgerrechte, A-5753 Saalbach, Löhnersbachweg 102
Frau
Justizministerin
Dr. Maria Berger
Museumstrasse 7
1070 Wien
Einschreiben |
Saalbach, am 2007-01-19
Entscheidungen des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen und des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte werden auf nationaler Ebene entweder gar nicht, oder nur sehr schleppend umgesetzt … |
Sehr geehrte Frau Justizministerin Dr. Berger !
Jede Bürgerrechtsbewegung hat meist den Ursprung in einer ganz persönlichen Geschichte, einem Leidensweg besonderen Ausmaßes. Anstatt aufzugeben „… das ist so, da kann man nichts machen …" gibt und gab es immer wieder engagierte Bürger, die sich entschieden haben gegen erlittenes Unrecht anzukämpfen. Auch wenn es oftmals schier aussichtslos (aber nicht sinnlos!!) erscheint, ist es doch ein Kampf David gegen Goliath à nur wer gegen den Strom schwimmt, erreicht die Quelle !!!
Die am 14.10.2006 in BREGENZ / Österreich gegründete
Europäische Vereinigung für Bürgerrechte
E F C R
ist eine Vereinigung von Bürgerrechtsbewegungen in Europa und geht grundsätzlich davon aus, dass in den Bereichen Exekutive, Judikative und Legislative Menschen tätig sind, die ihre Aufgabe ernst nehmen und seriös vorgehen. Dennoch sind Systemfehler erkennbar und immer wieder Fehlentscheidungen festzustellen. Die EFCR sieht es daher als ihre Aufgabe, diese Systemfehler und Fehlentscheidungen in einer konstruktiven Weise aufzuzeigen und den Betroffenen gleichzeitig eine adäquate Unterstützung zu geben.
Die EFCR bezweckt die Unterstützung von nationalen Vereinen / Organisationen, die sich den Schutz, die Durchsetzung und die Weiterentwicklung von Bürgerrechten zum Ziel gemacht haben, durch
a) Errichtung einer Stiftung oder eines Fonds zur Unterstützung von Mitbürgern, die in ihrem Engagement gegen erlittenes Unrecht unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten sind.
b) Herstellung von Kontakten zu Einrichtungen der Europäischen Union, den Vereinten Nationen und anderen internationalen Institutionen sowie zu Vertretern der Wissenschaft.
c) Unterstützung bei der Einbringung von Klagen, Beschwerden, Petitionen und Anregungen auf nationaler und wenn notwendig, auch auf internationaler Ebene.
d) Förderung des demokratischen Staatswesens.
Die erforderlichen materiellen Mittel werden durch Spenden und Förderungsmittel aufgebracht.
Forderung Dr. Perterer vom 19.11.20006 an das Verhandlungsteam von ÖVP und SPÖ zur Bildung einer neuen Bundesregierung |
An das Verhandlungsteam von ÖVP und SPÖ zur Bildung einer Regierung nach den Nationalratswahlen am 01.10.2006 wird appelliert,
zum Schutz von Bürger- und Menschenrechten
folgende Punkte in ein Regierungsübereinkommen aufzunehmen
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ERSTENS
Erfolgreiche Beschwerden an den Menschenrechsausschuss der Vereinten Nationen müssen unverzüglich
zu einer angemessenen Entschädigungszahlung (Ersatz für den Verdienstentgang, Vertretungskosten, …) führen und außerdem von Amtswegen neu aufgerollt werden
Schaffung eines neuen Wiederaufnahmegrundes |
ZWEITENS
Staatsverträge, die von den nationalen Parlamenten unter Gesetzesvorgehalt ratifiziert werden, müssen ZWINGEND binnen einer angemessenen Frist (1-3 Jahre) durch entsprechende Gesetze in das System der nationalen Rechtsordnung eingebunden werden, damit die in den Staatsverträgen garantierten Rechte durch die Bürger eines Staates einklagbar sind. Bei Verstreichen dieser Frist haftet der Staat für alle damit verbundenen Rechtsfolgen.
STAATSHAFTUNG für unterlassene Gesetzgebung |
Email Dr. Perterer vom 15.01.2007
an alle Mitglieder der Österreichischen Bundesregierung |
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler !
Sehr geehrte Damen und Herren der neuen Österreichischen Bundesregierung !
Sie haben mit Ihrer Angelobung als Mitglieder der neuen Bundesregierung eine verantwortungsvolle Aufgabe übernommen. Sie stehen damit als Team an der Spitze unseres Staates und es liegt in Ihren Händen, welchen Weg Österreich in den kommenden vier Jahren nehmen wird.
Haben Sie gewusst, dass
der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte (CCPR) nach 28 Jahren seit seiner Ratifizierung durch das Parlament noch immer nicht Bestandteil der Österreichischen Rechtsordnung geworden ist, weil es vom Nationalrat unterlassen wurde, ein entsprechendes Gesetz zu erlassen, um den CCPR in das österreichische Rechtssystem so zu übernehmen, wie die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)
Es liegt nunmehr an Ihnen, dieses Versäumnis unverzüglich nachzuholen, damit VIEWS des Menschenrechtsausschusses auch für Österreich verpflichtend sind und umgesetzt werden.
… Gemäß Art. 2 Abs. 3 CCPR ist der Vertragsstaat verpflichtet, dem Beschwerdeführer ein wirksames Rechtsmittel einschließlich der Zahlung einer angemessenen Entschädigung zur Verfügung zu stellen. Der Vertragsstaat ist auch verpflichtet, ähnliche Verletzungen in Zukunft zu verhindern …
... wünscht der Ausschuss, vom Vertragsstaat innerhalb von 90 Tagen Informationen über die zur Umsetzung der Auffassungen des Ausschusses getroffenen Maßnahmen zu erhalten … |
VIEWS UN-Menschenrechtsausschuss vom 20.07.2004 im Fall PERTERER gegen ÖSTERREICH
[CCPR 1015/2001]
Die Unverbindlichkeit der VIEWS (Auffassungen) zeige sich auch daran, dass der Ausschuss weder (obligatorisch) aus Richtern zusammengesetzt ist, noch dass dessen Mitglieder eine juristische Ausbildung aufweisen müssen. Eine disziplinäre Verantwortung der Ausschussmitglieder – wie dies beispielsweise für österreichische Richter vorgesehen ist – besteht nicht.
(Auszug aus der Klagebeantwortung der Republik Österreich vom 18.08.2005)
Das Regierungsprogramm für die XXIII. Gesetzgebungsperiode lässt Hoffnung aufkommen, dass die neue Bundesregierung diesbezüglich einen anderen Standpunkt einnimmt, ist doch in der Präambel nachzulesen:
Die fortwährende Vertragstreue der Republik Österreich („pacta sunt servanda") steht außer Streit. Daher werden internationale Abkommen, europapolitische Zusagen, Bewerbungen und Verträge – ob hoheitlich oder im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung abgeschlossen – außer Streit gestellt.
(Seite 3)
Am Fall PERTERER gegen ÖSTERREICH» zeigt sich sehr deutlich, welch geringen Stellenwert internationale Verträge und Entscheidungen haben. Institutionen wie der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen oder der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte haben keine weitere Daseinsberechtigung mehr, wenn es nicht gelingt, deren Entscheidungen auf nationaler Ebene auch umzusetzen und gleichzeitig durch entsprechende legislative Maßnahmen ähnlich gelagerte Fälle in Zukunft zu verhindern.
Internationale Verträge / Vereinbarungen werden oftmals mit nationalen Vorbehalten abgeschlossen und verkommen damit zu einem wirkungslosen Vertragswerk, das oftmals nur deshalb abgeschlossen wurde, um sich als Staat gegenüber der internationalen Staatengemeinschaft keine Blöße zu geben. Ich Wirklichkeit denkt man aber nicht im geringsten daran, solche Vereinbarungen innerstaatlich auch in Geltung zu setzen – schließlich gibt es ja kein wirkliches Zwangsmittel von UNO, EU und EUROPARAT die Umsetzung solcher Verträge auch nationaler Ebene auch wirklich durchzusetzen.
An die Vereinten Nationen, die Europäische Union und den Europarat ergeht das dringende Ersuchen
- Für die Umsetzung internationaler Verträge / Vereinbarungen in nationales Recht eine Frist von maximal 1-2 Jahren festzulegen.
- Bei nutzlosem Verstreichen dieser Frist haftet der jeweilige Staat gegenüber anspruchsberechtigten Bürgern für die unterlassene Gesetzgebung.
- Ebenso ist der jeweilige Staat gegenüber erfolgreichen Beschwerdeführern haftbar, wenn er internationale Entscheidungen nicht anerkennt und auf nationaler Ebene nicht umsetzt.
- Für Vertragsverletzungen in Punkt 2.) und 3.) ist VOR Unterzeichnung / Ratifizierung eine Vertragsstrafe in empfindlicher Höhe festzulegen.
- Diese „Strafgelder" sind
a) in erster Linie dafür zu verwenden, um die Ansprüche erfolgreicher Beschwerdeführer zu befriedigen und
b) zweitens um damit staatlich durch Bescheid bewilligte Bürgerrechtsbewegungen finanziell zu unterstützen die sich den Schutz von Menschenrechten zum Ziel gesetzt haben.
Ich würde mich sehr freuen, zu diesen Vorschlägen von Ihnen eine Stellungnahme zu erhalten. Die „Europäischen Vereinigung für Bürgerrechte" und auch das „Europäische Zentrum für Menschenrechte" sind gerne bereit, an einer zukunftsorientierten Lösung mitzuarbeiten und weitere Vorschläge einzubringen. Wir ersuchen um einen Gesprächstermin um mit Ihnen die anstehenden Probleme gemeinsam zu erörtern.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Paul Perterer
Präsident
Anlage:
Menschenrechtsbeschwerde PERTERER gegen ÖSTERREICH
Eine Zusammenstellung vom 01. Jänner 2007
Am Ende meiner Ausführungen noch eine Bitte
Wären Sie bereit beim Frühjahrstreffen der Europäischen Vereinigung für Bürgerrechte am 28. April 2007 in Saalbach ein Referat zu offensichtlich bestehenden Problemen in Österreich bei der Umsetzung internationaler Entscheidungen zu halten mit daran anschließender Diskussion? |
Univ.-Prof. Dr. Wolfram Karl (Universität Salzburg: Öffentliches Recht / Völkerrecht bzw. Österreichisches Institut für Menschenrechte) wird ein Referat zu folgendem Thema halten:
"Was geschieht mit internationalen Entscheidungen in Österreich?"
"Fragen des Schadenersatzes für Menschenrechtsverletzungen und der Durchführung am Beispiel des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Menschenrechtsausschusses der UNO".
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