Warum Herr Bundeskanzler ist kein Gesprächstermin möglich? |
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Dr. Gusenbauer !
Ich habe zuletzt mit Frau Dobesberger am 13.09.2007 telefoniert und mit Bedauern zur Kenntnis nehmen müssen, dass Sie – so wie schon Ihrer Vorgänger – jedes Gespräch mit mir als erfolgreichen Beschwerdeführer vor dem Menschen-rechtsausschuss der Vereinten Nationen ablehnen, also kein Gesprächstermin mit Ihnen möglich ist.
Ich bin erst dann bereit, mit einem Ihrer Referenten zu sprechen, wenn dieser von Ihnen einen klaren Auftrag hat, wie der Fall Perterer zu lösen ist. Ich fahre nicht 400 km nach Wien und wieder zurück, damit mir ein Referent zuhört und bestenfalls mit dem Kopf nickt.
Ich habe Anfang August mit Herrn Univ.-Prof. Dr. Kälin an der Universität Bern telefoniert. Dieser ist als einer von 18 Mitgliedern des UN-Menschenrechts-ausschusses über die bisherige Verweigerung Österreichs, auf Grund der VIEWS vom 20.07.2004 ein wirksames Rechtsmittel (Wiederaufnahme des innerstaatlichen Verfahrens von Amts wegen) zur Verfügung zu stellen und gleichzeitig eine angemessene Entschädigungszahlung zu leisten, zutiefst bestürzt.
Univ.-Prof. Dr. Kälin räumt durchaus ein, dass den VIEWS nicht dieselbe Bindungswirkung wie einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes zukommt (wie Sie auch in der Anfragebeantwortung an das BZÖ ausgeführt haben), wohl aber – nicht zuletzt auf Grundlage der Wiener Vertragsrechtskonvention – die Republik Österreich als Vertragsstaat des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (CCPR) verpflichtet ist, erfolgreichen Beschwerden Geltung zu verschaffen, sprich diese anzuerkennen und umzusetzen.
Mit einer Entschädigungszahlung von EUR 3.500, das sind EUR 700,- pro Jahr überlanger Verfahrensdauer und EUR 3.000,- pauschal für Vertretungskosten, insgesamt also EUR 6.500,- bin ich allerdings nicht einverstanden, das habe ich auch schon gegenüber Volksanwalt Dr. Kostelka unmissverständlich zum Ausdruck gebracht. Das ist keine Entschädigung für ein unfaires Disziplinarverfahren und den damit verbunden Verlust eines „sicheren" Arbeitsplatzes als Amtsleiter in der drittgrößten Gemeinde des Bundeslandes Salzburg. Das ist bestenfalls eine „Taschengeldentschädigung" in einem sich bereits über 12 Jahre hinziehenden Verfahrens (= EUR 540,- pro Jahr bzw. EUR 45,- pro Monat – und auch das wird mit fortschreitender Zeit immer weniger. In Zeiten wo eine Mindestsicherung von EUR 700,- oder ein Mindestlohn von EUR 1.000,- im Monat im Gespräch ist, ist dieser Vorschlag von Herrn Volksanwalt Dr. Kostelka von einer Entschädigung in Höhe von EUR 6.500,- geradezu ein Hohn.
Ich bin nach wie vor bereit alle Klagen und Beschwerden zurückzunehmen, wenn Sie sehr verehrter Herr Bundeskanzler mein Vergleichsangebot bis zum 30.09.2007 annehmen:
Damit würde sich die Republik Österreich 1/3 der von mir eingeklagten Entschädigungssumme sparen und nicht zig-tausend Euro in einen Prozess stecken, der im Endergebnis aufgrund klarer internationaler Verpflichtungen Österreichs als Vertragsstaat des CCPR für die Republik Österreich nicht zu gewinnen ist. Im Gegenteil, je länger die ganze Auseinandersetzung andauert, umso mehr kommt die mangelhafte Vertragstreue Österreichs international ins Gerede und das alles nur deshalb weil von allem Anfang an niemand bereit war, sich mit mir an einen Tisch zu setzen und gemeinsam eine vernünftige Lösung zu suchen.
So haben Sie nun mit Herrn Dr. Lederbauer einen weiteren Fall am Hals, der so nicht gekommen wäre, hätte schon im Sommer 2004 ein vernünftiges Gespräch mit mir stattgefunden. Ich wäre niemals in die Medien gegangen und hätte in weiterer Folge auch nicht Herrn Dr. Lederbauer kennen gelernt.
Noch etwas zum Nachdenken: Für meine Klagsführung wurde mir vom OLG Linz Verfahrenshilfe gewährt. Damit finanziert die Republik Österreich einen Prozess gegen sich selbst und verschwendet so Steuergelder.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Paul Perterer
Präsident der EFCR
und
erfolgreicher Beschwerdeführer beim UN-Menschenrechtsausschuss
Anlage:
Vergleichsangebot vom 19.10.2005»
UNSER MOTTO - TOTALE TRANSPARENZ
Dieses Email / Schreiben ist bereits im Internet veröffentlicht und auch die Antwort darauf wird ins Netz gestellt.
Weitere Information können Sie unter » » http://so-for-humanity.com2000.at und » » www.efcr.at nachlesen