SFH-2615 Ansuchen betr. Staatshaftungsklage Dr. Lederbauer vom 14.7.2010 Die ersten Schritte für eine neue Staatshaftungsklage werden eingeleitet |
SFH-1490 Beschluss Verfassungsgerichtshof betr. Staatshaftungsklage gemäss Art 137 B-VG von Dr. Lederbauer vom 22.09.2009 Der VfGH weist die Staatshaftungsklage gemäss Art 137 B-VG von Dr. Lederbauer laut Beschluss vom 22.09.2009 wegen Fristversäumnis zurück und erwähnt in diesem Beschluss, dass eine Klage nach Art 137 BV-G an keine Frist gebunden ist. |
SFH-1018 / Mitteilung Verfassungsgerichtshof vom 28.11.2008 an Dr. Lederbauer ... nach Ablehnung der Verfahrenshilfe ist die Klage durch einen Rechtsanwalt einzubringen |
SFH-1016 / Schreiben Präsidium Verfassungsgerichgtshof vom 23.09.2008 an Dr. Lederbauer Schreiben vom 09.09.2008 gegen den Beschluss des VfGH vom 28.08.2008 wird in Kürze erledigt |
SFH-1007 Schreiben Präsidium des VfGH GZ 9100/135- Präs/08 an Dr. Lederbauer vom 2.12.2008. Soweit Sie mit Ihrem Schreiben vom 20.Oktober 2008 ua Ihre " Eingabe " vom 6. Oktober " aufrecht" halten, verweise ich Sie - im Auftrag des Präsidenten des Verfassunsggerichtshofs - auf den Beschluss dieses Gerichtshofs vom 7.11.2008 , A 13/08-6. |
SFH-1006 Schreiben VfGH Zl 13/08-7 an Dr. Lederbauer vom 28.11.2008 Gemäss § 18 VfGG werden Sie numehr augefordert, im Sinne des § 17 Abs VfGG Ihre Klage innerhalb von vier Wochen durch einen ( selbst gewählten ) bevollmächtigten Rechtsanwalt einzubringen. |