SFH-0474 / Email Dr. Perterer vom 23.08.2006 an Univ.-Prof. Dr. Morawa
Vorschlag für eine Entgegnung zur Stellungnahme der Republik Österreich vom März 2006

Sent: Wednesday, August 23, 2006 9:44 AM
Subject: Stellungnahme der Republik Österreich vom März 2006 an den UN-MRA

Sehr geehrter Herr Professor !
 
Bei dieser Gelegenheit schlage ich vor, insbesondere darauf hinzuweisen, daß es die Republik Österreich im Anschluß an die Ratifizierung des CCPR vor 28 Jahren bislang unterlassen hat, ein entsprechendes Gesetz zu erlassen, daß dieser Pakt Bestandteil der Österreichischen Rechtsordnung wird und damit unmittelbar anwendbar ist.
  • 1978 wurde vom Nationalrat der UN-Menschenrechtspakt mit Gesetzesvorbehalt genehmigt. Die darin enthaltenen Menschenrechte sollten also erst mit einem weiteren Gesetz Bestandteil der österreichischen Rechtsordnung werden. Ein solches Gesetz wurde allerdings bis zum heutigen Tage (= seit 28 Jahren !!!) vom Nationalrat nicht erlassen.
  • 1988 wurde von Österreich durch die Unterzeichnung des Fakultativprotokolles zum CCPR die Möglichkeit einer Individualbeschwerde an den UN-Menschenrechtsausschuß eröffnet - was macht es aber für einen Sinn, eine Beschwerde zuzulassen, wenn hinterher bei festgestellten Menschenrechtsverletzungen das Ergebnis von Österreich sowieso nicht anerkannt wird bzw. werden muß, weil es offenbar seit 1978 an einer entsprechenden Gesetzgebung mangelt.
Ich habe auf diesen Mißstand immer wieder hingewiesen, doch meine wiederholten Appelle,  hier auf legislativer Ebene nach 28 Jahren endlich aktiv zu werden, gibt es nur absolutes Stillschweigen obwohl ich darüber den Bundespräsidenten, den Bundeskanzler, die Präsidenten von National- und Bundesrat, die Präsidenten der Höchstgerichte in Österreich, alle gewählten Volksvertreter zum National- und Bundesrat und noch viele andere Personen und Institutionen mehrmals informiert habe. Die von Österreich immer wieder ins Treffen geführte Unverbindlichkeit der VIEWS beruht also auf der Tatsache, daß es 28 Jahre lang unterlassen wurde ein entsprechendes Gesetz zu erlassen.
 
Ein Thema sollte vielleicht auch zur Sprache kommen: In der Klagebeantwortung der Republik Österreich vom 18.08.2005 wird dem Menschenrechtsausschuß jegliche Qualifikation für eine Sachentscheidung abgesprochen!!! Die unten angeführten Dokument können durch einfaches "Anklicken" geöffnet, gelesen und ausgedruckt werden.
 


Auszug aus der Klagebeantwortung der Republik Österreich:

Die Unverbindlichkeit der VIEWS (Auffassungen) zeige sich auch daran, dass der Ausschuss weder (obligatorisch) aus Richtern zusammengesetzt ist, noch dass dessen Mitglieder eine juristische Ausbildung aufweisen müssen. Eine disziplinäre Verantwortung der Ausschußmitglieder – wie dies beispielsweise für österreichische Richter vorgesehen ist – besteht nicht.

 

Anmerkung Dr. Perterer:

Dem UN-Ausschuß nur deshalb die Qualifikation absprechen zu wollen, weil dessen Mitglieder weder Richter sind noch eine juristische Ausbildung aufweisen müssen, ist doch ein bißchen übers Ziel geschossen und ist gelinde gesagt eine Herabwürdigung ihrer Arbeit und eine Beleidigung einer UN-Organisation in aller Öffentlichkeit.

 

Sie meinen doch nicht etwa, daß die Mitglieder der Gemeinde Saalfelden in der Disziplinarkommission im Fall Perterer besser qualifiziert waren? Hier nur einige Beispiele:

 

Erster Rechtsgang:

  • 1 Bediensteter der Österreichischen Bundesbahn
  • 1 Angestellter der Arbeiterkammer

Zweiter Rechtsgang:

  • 1 Bediensteter der ZEMKA (Abfallentsorgungsunternehmen)
  • 1 Vertragsbediensteter der Gemeinde Saalfelden

Dritter Rechtsgang:

  • 2 Bauhofarbeiter der Gemeinde Saalfelden

Diese Personen waren weder Beamte, noch Richter noch in irgendeiner Form juristisch gebildet.

 

Die 17 Ausschußmitglieder des UN-Menschenrechtsausschusses aus aller Welt waren zweifelsfrei besser qualifiziert als die Mitglieder der Disziplinarkommission.

 

 
» SFH-0205 / Staatshaftungsklage Dr. Perterer wegen Verletzung von Menschenrechten
Klagebeantwortung Repulik Österreich vom 18.08.2005
 
» SFH-0207 / Staatshaftungsklage vom 04.08.2005 - Anmerkungen und Gedanken von Dr. Perterer vom 19.09.2005 zu den Klagebeantwortungen von Bund und Land
Der UN-Menschenrechtspakt (CCPR) wurde vom Nationalrat 1978 mit Gesetzesvorbehalt genehmigt. Der Nationalrat hat es jedoch seit nunmehr 27 Jahren unterlassen, ein entsprechendes Gesetz zur Eingliederung dieses Staatsvertrages in die Österreichische Rechtsordnung zu erlassen.
 

 
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Perterer

‹zurück Seite Drucken
 

Bereitstellungszeit : 0.386 Sekunden | SQL: 7 | made by powerweb99.at