SPÖ, FPÖ und Grüne für Umsetzung des Menschenrechtspaktes, ÖVP schweigt
|
Paul Perterer nutzte den Wahlkampf dazu, den wahlwerbenden Parteien auf den Zahn zu fühlen, wie sie es denn mit dem UN-Menschenrechtspakt halten wollen.
|
»  Entlassener Amtsleiter: Gibt nicht auf. (Foto: privat) Geht es nach den Lippenbekenntnissen im Wahlkampf, müßte Paul Perterer wohl in absehbarer Zeit zu der Entschädigung kommen, auf die er nun schon seit über zwei Jahren wartet. Im Juni 2004 wurde ihm in einem Urteil des UN-Menschenrechtsausschusses der Anspruch auf eine angemessene Entschädigung bescheinigt. Der vor neun Jahren nach einem mehr als fünf Jahre dauernden, durch alle Instanzen gegangenen Disziplinarverfahren entlassene Amtsleiter der Stadtgemeinde zog zum UN-Menschenrechtsausschuss und bekam recht. Seine Entlassung sei betrieben worden, weil er unbequem war, betonte Perterer dazu immer wieder. Mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln versucht der Saalfeldner seither, die zuständigen Stellen zu einer Zahlung zu bewegen – vom Außenamt, das für die Umsetzung zuständig wäre, reagierte man bisher mit Hinhalte-Taktik. Nun haben sich SPÖ, FPÖ und Grüne dafür ausgesprochen, den Menschenrechtspakt der Vereinten Nationen nach 28 Jahren im Verfassungsrang in die Österreichische Rechtsordnung zu übernehmen. Dass die Urteile verbindlich sein sollen, eine weitere Frage Perterers an die wahlwerbenden Parteien, befürworten die drei genannten Parteien ebenfalls. Die Crux ist ja, dass Österreich dem UN-Menschenrechtspakt zwar beigetreten ist, die Umsetzung aber, wie im Fall Perterer offenkundig wurde, systematisch verweigert wird. Weiters wollte Perterer wissen, wer sich dafür einsetzen werde, das Disziplinarrecht für Beamte von Grund auf zu erneuern, insbesondere, zwischen Anklage und Richter zu trennen. – Was von SPÖ, FPÖ und Grüne in ihren Antworten ebenfalls bejaht wurde. Dass von der ÖVP keine Antwort erfolgte, ist für Perterer „bezeichnend": auch bisher sei von seiten der ÖVP nur gemauert worden.
Beschwerde bei Generalprokuratur In dem sich anscheinend endlos hinziehenden Fall Perterer ist mittlerweile auch eine Nichtigkeitsbeschwerde bei der Generalprokuratur eingebracht worden. „Die letzte Hoffnung, dass gegen die am Disziplinarverfahren Beteiligten doch noch Strafanzeigen eingeleitet werden." Wie berichtet, hat Perterer gegen die Mitglieder der Diziplinarkommission (1. und 2. Instanz) sowie gegen jene VGH-Richter, die seine Entlassung bestätigten, Anzeige erstattet – er wirft ihnen Amtsmissbrauch vor. (Ein Mitglied der Disziplinar-Kommissionen war der frühere SPÖ-Landesvize Gerhard Buchleitner.) Von der Staatsanwaltschaft Salzburg wurde die Anzeige heuer im August allerdings zurückgelegt. Ein Antrag Perterers an die Ratskammer des Landesgerichts, Voruntersuchungen einzuleiten, wurde ebenfalls abgewiesen. Mit Unterstützung von Hubert Hinterhofer vom Institut für Strafrecht an der Uni Salzburg wurde nun die Oberste Anklagebehörde damit befasst. Nach Ansicht Perterers handelt es sich bei der Entscheidung der Salzburger Ratskammer um einen rechtswidrigen Beschluss eines Strafgerichts. Perterer verweist in diesem Zusammenhang einmal mehr auf den UN-Menschenrechtsausschuss, von dem ihm bestätigt worden sei, dass die Mitglieder der Disziplinarkommission in mehrfacher Hinsicht befangen waren. Mehrere Mitglieder seien in mehreren Instanzen herangezogen worden. Zudem seien im Verfahren nur Beweisanträge der Gemeinde, also des Anklägers zugelassen worden. 19 Zeugen der Anklage (der Gemeinde) seien einvernommen worden, „aber kein einziger von mir beantragter Entlastungszeuge", führt Perterer in seinem Schreiben an die Generalprokuratur unter anderem aus.
Letzte Hoffnung Ob sich in dieser Angelegenheit noch etwas tut, hängt davon ab, wie die Generalprokuratur die Sache beurteilt. Wird eine Gesetzesverletzung festgestellt, wird der Akt dem Obersten Gerichtshof vorgelegt. Wenn nicht, sind die an seiner Entlassung Beteiligten „aus dem Schneider", ist sich Perterer bewusst. Anhängig ist auch noch die Zivilklage beim Landesgericht: In der Schadenersatzklage gegen Bund und Land Salzburg geht es mittlerweile um eine Klagssumme von 435.000 Euro. „Ein Perterer gibt nicht auf", ist der Saalfeldner indes entschlossen, die Sache durchzuziehen. „Es geht nicht nur um Verdienstentgang, es geht auch um künftige Pensionsansprüche, sonst bekomme ich nur die Mindestpension." Seit seiner Entlassung ist der ehemalige Amtsleiter lediglich krankenversichert (mitversichert bei seiner Frau). Als Beamter hatte er auch keinen Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung. |
|
| |