SFH-0567
Salzburger Fenster vom 30.01.2007


» SF03/07
Entlassener Amtsleiter: Internationale Prozessbeobachter bei Verhandlung

Staatshaftungsklage am 1. Februar – Saalfeldner klagt zivilrechtlich 435.000 Euro ein

Dass eine Entscheidung des UN-Menschenrechtsausschusses zivilrechtlich eingeklagt wird, hat es bisher sonst noch nicht gegeben – internationale Prozessbeobachter haben sich angesagt.

» Perterer: klagt den Bund und das Land Salzburg auf Entschädigung – vom UN-Menschen-rechtsausschuss hatte er Recht bekommen. / Foto: privat
Perterer: klagt den Bund und das Land Salzburg auf Entschädigung – vom UN-Menschen-rechtsausschuss hatte er Recht bekommen. / Foto: privat
Es ist das erste Mal, dass national eine internationale Verpflichtung eingeklagt wird – dementsprechend groß ist auch die Aufmerksamkeit. Für die Verhandlung am 1. Februar am Landesgericht Salzburg haben sich bereits Wochen vorher Prozessbeobachter von Bürger- und Menschenrechtsorganisationen aus mehreren europäischen Staaten angesagt. Paul Perterer, dem vom UN-Menschenrechtsausschuss bestätigt wurde, dass ihm eine angemessene Entschädigung zustehe, um die er aber seit zweieinhalb Jahren vergeblich kämpft: „Sie haben größtes Interesse, zu sehen, was passiert, wenn eine internationale Entscheidung eingeklagt wird, und sich ein Staat weigert, das umzusetzen."
Perterer war Amtsleiter der Stadtgemeinde Saalfelden, und wurde, wie er sagt, weil er unbequem war, vor neun Jahren entlassen. Eingebracht hat der nun 56-Jährige die Staatshaftungsklage bereits im August 2005 – nach der ersten Verhandlung am 26. April 2006 wurde unterbrochen.
Parallel hatte er auch Klage beim Verfassungsgerichtshof eingebracht – dieses Verfahren wurde abgewartet. Inzwischen hat sich der Verfassungsgerichtshof, für Perterer enttäuschend, für nicht zuständig erklärt. Ein Staatshaftungsanspruch auf Grundlage der Europäischen Menschenrechtskonvention oder eines internationalen Paktes könne nicht unmittelbar abgeleitet werden, lautete die Feststellung. Was, so Perterer, befürchten lasse, dass es sich auch das Landesgericht einfach machen werde.
Dass die Verhandlung mit nur einer Stunde anberaumt wurde, deute seines Erachtens darauf hin – „bei einer Klagssumme von über 400.000 Euro!". Von den Prozessbeobachtern erwartet sich der Saalfeldner aber moralische Unterstützung.
Auch politisch will er etwas in Bewegung setzen: An die neuen Regierungsmitglieder richtet er den Appell, dafür zu sorgen, dass internationale Abkommen auch umgesetzt werden. (Österreich ist zwar dem UN-Menschenrechtspakt beigetreten, für eine Umsetzung fehlt allerdings nach wie vor eine entsprechende gesetzliche Verankerung.) Und verweist dabei auf die Präambel des Regierungsübereinkommens, in der es heißt, „selbstverständlich sind alle internationalen Übereinkommen zu beachten". „Man kann ja nicht internationale Vereinbarungen eingehen und hinterher 20 Jahre lang nichts tun und die Betroffenen im Regen stehen lassen", begründet Perterer.
Aufgeben werde er ohnehin nicht, „ich bin ein Kämpfer", bekräftigte Perterer erneut vor der Verhandlung. Seit seiner Entlassung ist der ehemalige Amtsleiter lediglich krankenversichert (mitversichert bei seiner Frau). Als Beamter hatte er auch keinen Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung.
 
B. Gappmair


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