SFH-0569 / Perterer-Klage abgewiesen (SALZBURGER FENSTER vom 06.02.2007)
Kläger geht nun durch die Instanzen


» SF04/07
Perterer-Klage abgewiesen

Kläger geht nun durch die Instanzen

Kurzen Prozess machte Richter Friedrich Gruber in der Sache Paul Perterer: Die Staatshaftungsklage gegen den Bund und das Land Salzburg wurde in der Verhandlung am 1. Februar abgewiesen. Wie in der vorigen SF-Ausgabe berichtet, ist es das erste Mal, dass eine Entscheidung des UN-Menschenrechtsausschusses zivilrechtlich eingeklagt wird – bereits im Vorfeld hatten sich internationale Prozessbeobachter angesagt. 20 Prozessbeobachter aus Österreich, Deutschland und der Schweiz seien dann auch zur Verhandlung gekommen, sagt Perterer. Das Urteil sei für sie ebenso wie für ihn selbst enttäuschend, wenn auch nicht überraschend gewesen. Als empörend empfindet es der vor etwa neun Jahren zu Unrecht entlassene Amtsleiter der Stadtgemeinde Saalfelden, wie ihm vom UN-Menschenrechtsausschuss bescheinigt wurde, dass eine Parteieneinvernahme von ihm abgelehnt wurde. Der Richter habe sich lediglich darauf versteift, dass die vom Kläger begehrte Entschädigung weder dem Grunde noch der Höhe nach bestünde. Bei dem von Perterer geltend gemachten Schadenersatz geht es um eine Summe von 435.000 Euro, hauptsächlich durch Verdienstentgang, aber auch um Anwaltskosten.
Das letzte Wort gesprochen ist damit für ihn aber noch nicht:
„Das Gericht wird Stellungnahmen bekommen", er werde den Weg durch die Instanzen gehen, kündigte Paul Perterer nach der Gerichtsverhandlung an. „Bis hin zu einer Klage beim Europäischen Menschenrechtsgerichtshof."


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