SFH-0608

Leserbrief Dr. Perterer vom 07.06.2007 zur Frage im Kurier "Welches Gesetz würden Sie einklagbar machen?" --- veröffentlicht im KURIER-Online


Österreich hat es seit 29 Jahren unterlassen den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte der Vereinten Nationen durch ein entsprechendes Gesetz in die Österreichische Rechtsordnung einzugliedern und damit festgestellte Menschenrechtsverletzungen direkt einklagbar zu machen. Seit 19 Jahren gibt es die Möglichkeit einer Individualbeschwerde an den Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen, doch weigert sich Österreich im Fall PERTERER gegen ÖSTERREICH seit dem Sommer 2004 eine Entscheidung der UNO mit Hinweis anzuerkennen, dass dieser Pakt - weil nicht durch ein Gesetz in die österreichische Rechtsordnung eingegliedert - absolut unverbindlich und nicht einklagbar sei. So werden erfolgreiche Beschwerdeführer von den Politikern auf den Arm genommen und an der Nase herumgeführt. Aus diesem Grund ist es zu begrüßen, dass Unterlassungen dieser Art als Klagsgrund anerkannt werden. Weitere Informationen auf http://so-for-humanity.com2000.at und www.efcr.at

Paul P., Saalbach | 07.06.2007 - 12:52
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