SFH-1021 / Schreiben Rechnungshof vom 15.12.1994 an die ÖBB,  Anmerkung Dr. Lederbauer vom 9.11.2014  10.10 Uhr

........es besteht kein Einwand zur Auftragsvergabe an die Firma von Herrn Dr. Lederbauer....

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Anmerkung Dr. Lederbauer vom 9.11.2014  10.10 Uhr

Bemerkenswert ist folgende Passage:

" .., den im laufenden Verfahren betreffend die Zulässigkeit der Nebenbeschäftigung von MR. Dr. Lederbauer nicht vorzugreifen..."

Genau dieses Verfahren wurde aber RH intern nie durchgeführt, sondern abgeblockt - von wem ?

Vgl.:

» SFH-0974 / Erkenntnis VwGH vom 27.09.2005, Zl. 2000/12/0265-15
Der Bescheid des Präsidenten des Rechnungshofes vom 18.09.2000, Zl. 502.154/420-Pr/5/000, betreffend Feststellung der Unzulässigkeit einer Nebenbeschäftigung wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben

» http://so-for-humanity.com2000.at/index.php?modul=content&rubrik=139&aid=1423&page=

Da gibt es viel auszuleuchten...


Anmerkung Dr. Lederbauer vom 21.7.2017

Man beachte folgende  Passage im Briefentwurf :

" ...Die für die Mitarbeiter des Rechnungshofs geltenden besonderen dienstrechtlichen Bestimmungen wie Art 126 B-VG sind nach Ansicht des Rechnungshofs von der vergebenden Stelle nicht zu beachten... "

Diese Passage wurde vom damaligen Präsidenten des Rechnungshofs Dr. Fiedler gestrichen. Warum ?


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