SFH-1293 Drückte Justitia wieder einmal ein Auge zu?, NEWS 18.8.2009

  • Richter bekam Geld, Reisen und Waffe geschenkt
    Gegenleistung: Sollte in Strafverfahren intervenieren
  • Ministerium soll dennoch Anklage abgelehnt haben

    » http://www.news.at/articles/0934/10/248968/drueckte-justitia-auge-neue-justiz-akte

    Schon wieder Aufregung um die "Blindheit der Justiz": Eine österreichische Wochenzeitung soll einen neuen Justiz-Akt veröffentlicht haben, wonach ein prominenter Strafrichter Geld, Reisen und eine Waffe geschenkt bekommen haben soll, um in einem Strafverfahren zu intervenieren. Doch das Ministerium habe keinen Grund für eine Anklage gesehen.

    Den angekündigten nächsten umstrittenen Akt aus der Weisungsabteilung des Justizministeriums veröffentlicht die Wiener Wochenzeitung "Falter". Der Richter sei von einem Bauunternehmer und dem Chefinspektor der Grazer Polizei, Anton Kiesl, schwer belastet worden.

    Klare Beweislage
    Kiesl gab laut "Falter" als Zeuge dreimal zu Protokoll, er sei Zeuge geworden, wie der Unternehmer und der Richter über die Bezahlung von mehr als 300.000 Schilling (21.802 Euro) gesprochen hätten. Der Chefinspektor laut Protokoll: "Ich konnte das Gespräch mithören, wobei der Unternehmer den Richter auf diesen Geldbetrag (300.000-400.000 Schilling, Anm.) ansprach. (...) Zu meiner absoluten Überraschung hat der Richter den hohen Geldbetrag bestätigt." Er habe auch die Namen von zwei Richtern genannt, bei denen er intervenieren wolle.

    Den Fall habe das Büro für Interne Angelegenheiten (BIA) übernommen, berichtet die Stadtzeitung laut Vorabmeldung. In der Akte, die der Weisungsabteilung des Justizministeriums übermittelt wurde, heißt es, der Richter habe zugegeben, vom Bauunternehmer immer wieder Geldgeschenke, Städtereisen und sogar eine Pistole der Marke "Beretta" geschenkt bekommen zu haben. Auch kostenlose Bauarbeiten habe der Unternehmer beim Richter geleistet.

    Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft
    Der Richter habe sich in seiner Zeugeneinvernahme damit verantwortet, dass die Geschenke nur "aus Freundschaft" überbracht worden seien. Es seien außerdem "nicht mehr als 2.000 Euro" überreicht worden. Das Geld habe er "zu Weihnachten oder zum Geburtstag" bekommen, "damit ich mir Zigaretten und Bücher kaufen kann". Die Pistole sei ihm förmlich aufgedrängt worden. Der Richter habe auch zugegeben, für den Bauunternehmer Schriftsätze verfasst zu haben, um eine Wiederaufnahme des Verfahrens bei seinen Richter-Kollegen zu erreichen, berichtet der "Falter".

    Das Justizministerium habe jedoch keine Anklage befürwortet. Die Verantwortung des Richters sei "unwiderlegbar". Kriminelle Handlungen seien "nicht beweisbar", zitiert die Stadtzeitung aus dem Akt. Der Chefinspektor habe wohl eigene "Interpretationen" des Geschehens vorgenommen. Das mitgehörte Gespräch sei irrelevant. Und auch der als Kronzeuge auftretende Unternehmer sei "völlig unglaubwürdig". Zwar hätten Familienmitglieder des Unternehmers bezeugt, dass immer wieder über die Zahlung großer Geldbeträge an den Richter gesprochen worden sei, es habe jedoch niemand gesehen.

    Ministerium widerspricht "Falter"
    Das Justizministerium hat die Kritik im "Falter" zurückgewiesen. Das Ministerium habe einen entsprechenden Vorhabensbericht der zuständigen Staatsanwaltschaft genehmigt, nachdem der gegen den Richter erhobene Verdacht widerlegt worden sei, hieß es in einer Aussendung.

    Gegen den genannten Richter sei 2006 ein Strafverfahren unter anderem wegen des Verdachtes des schweren Betruges eingeleitet worden. Um jeglichen Anschein der Befangenheit auszuschließen, sei das Verfahren nicht von der grundsätzlich zuständigen Staatsanwaltschaft, sondern von einer in einem anderen Bundesland geführt worden, erläuterte das Ministerium den Fall.

    Keine Belege für Zahlungen
    Die Staatsanwaltschaft habe nach umfangreichen Erhebungen und sorgfältiger Prüfung der Beweise die Einstellung des Verfahrens beabsichtigt. Die zuständige Oberstaatsanwaltschaft habe diese Ansicht geteilt und den Vorhabensbericht im April 2007 an Ministerium weitergeleitet. Im September 2007 habe das Ministerium den Auftrag zu ergänzenden Ermittlungen erteilt. Dadurch habe der Verdacht der Intervention zur Wiederaufnahme eines Strafverfahrens klar widerlegt werden können. Zeugenaussagen hätten sich zum Teil als widersprüchlich erwiesen. Trotz Ankündigung hätten Belege für Zahlungen nie vorgelegt werden können.

    Die zuständige Staatsanwaltschaft sei daher im April 2008 neuerlich zu der Erkenntnis gelangt, dass ein Schuldnachweis aus Mangel an Beweisen nicht möglich sei. Die Oberstaatsanwaltschaft habe diese Einschätzung geteilt. Nach einem internen fachlichen Meinungsaustausch sei im Dezember 2008 die Genehmigung des Vorhabensberichtes durch das Ministerium erfolgt. Entsprechende dienst- und disziplinarrechtliche Maßnahmen seien aber umgehend eingeleitet worden.

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