.SFH-13958 Höchstgerichtschef warnt vor neuen Sicherheitsgesetzen, ("Die Presse", Print-Ausgabe, 12.06.2017), Posting Dr. Lederbauer vom 12.6.2017 9.25 Uhr . Den Eindruck zu vermitteln, per Gesetz wären alle Probleme zu lösen, sei "für den Rechtsstaat äußerst belastend", sagt Gerhart Holzinger.
http://diepresse.com/home/innenpolitik/5233328/Hoechstgerichtschef-warnt-vor-neuen-Sicherheitsgesetzen
Wien. Es sei „sehr problematisch", dass, „immer wenn etwas passiert im In- oder Ausland", neue Gesetze angekündigt oder beschlossen werden. Das meint der Präsident des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), Gerhart Holzinger. Den Menschen den Eindruck zu vermitteln, mit einem Gesetz wären die Probleme zu lösen, „ist auf Dauer für den Rechtsstaat äußerst belastend", erklärte Holzinger in einem Interview mit der Austria Presse Agentur. Holzinger ging zwar nicht direkt auf das Sicherheitspaket ein, um dessen Beschluss vor der Nationalratswahl die Koalition momentan ringt. Aber Holzinger warnte vor der „Attitüde", auf jeden Terrorakt oder spektakulären Kriminalfall mit verschärften Gesetzen zu reagieren. Und das, ohne zu prüfen, ob nicht auch die bestehenden Regelungen ausreichen. . Der Gerichtspräsident unterstrich, dass ihm zwar die Sicherheit von Land und Menschen am Herzen liege. Man müsse sich jedoch im Klaren sein, dass der Staat „absolute Sicherheit nicht gewährleisten kann". Dies sei nicht einmal den „grauenhaftesten Terrorregimes der Nationalsozialisten und des Stalinismus" gelungen. Ein demokratischer Rechtsstaat und eine offene Gesellschaft müssten sich um die heikle Balance zwischen Freiheit und Sicherheit bemühen. Wahlergebnisse nie zu früh preisgeben Kein neues Gesetz ist aus Holzingers Sicht auch nötig, um die Nationalratswahl am 15. Oktober ordnungsgemäß abzuwickeln. Der VfGH habe die Bundespräsidenten-Stichwahl schließlich nicht etwa wegen mangelhafter Regelungen aufgehoben, sondern wegen des Umgangs damit. Die Höchstrichter hatten im Vorjahr die Briefwahl und auch die teilweise sehr detaillierten Regelungen für deren Auszählung bestätigt. Werden diese bei der Nationalratswahl eingehalten, „muss man keine Sorge haben, dass eine Anfechtung zur Aufhebung führen könnte", meinte Holzinger. Drohen würde dies allerdings, wenn die Wahlbehörden Ergebnisse vor Wahlschluss an Medien oder Meinungsforscher weitergeben. In Zeiten der sozialen Medien könne dies nicht toleriert werden, bekräftigte Holzinger. Neben der nicht vorschriftsgemäßen Auszählung der Briefwahl ist das zu frühe Durchsickern von Ergebnissen der Grund für die Aufhebung der Bundespräsidentenwahl im Vorjahr gewesen. (APA) ("Die Presse", Print-Ausgabe, 12.06.2017) . Posting Dr. Lederbauer vom 12.6.2017 9.25 Uhr
...Ein demokratischer Rechtsstaat und eine offene Gesellschaft müssten sich um die heikle Balance zwischen Freiheit und Sicherheit bemühen...
Es ist demokratiepolitisch erfrischend, wenn sich der Präsident des VfGH von sich aus zu beabsichtigten Gesetzesbeschlüssen äussert.Das kann im legislativen Bereich durchaus zu Reaktionen führen.
Aber:
Es gibt Problembereiche, bei denen ein Gesetzesbeschluss seit Jahrzehnten überhaupt fehlt. Dies ist dem VfGH seit langer Zeit bekannt, Es geht dabei um die " Durchsetzbarkeit von Menschenrechten ", ein Bereich, der jede Bürgerin und jeden Bürger betrifft:
Vgl.:
12.10.2014 | » 200 Menschenrechte » SFH-11250 Dokumentation: Menschenrechte sind in Österreich nicht durchsetzbar Stand 13.10.2014 Detaillierte Aufstellung aller relevanten Dokumente http://www.so-for-humanity.com2000.at/index.php?modul=content&rubrik=9&aid=7696&page= . Wir werden Präsident Holzinger darauf aufmerksam machen bzw. den VfGH mit einer " Staatshaftungsklage wegen legislativem Unrechts " befassen. .
http://www.so-for-humanity.com2000.at .
...Ein demokratischer Rechtsstaat und eine offene Gesellschaft müssten sich um die heikle Balance zwischen Freiheit und Sicherheit bemühen...
Es ist demokratiepolitisch erfrischend, wenn sich der Präsident des VfGH von sich aus zu beabsichtigten Gesetzesbeschlüssen äussert.Das kann im legislativen Bereich durchaus zu Reaktionen führen.
Aber:
Es gibt Problembereiche, bei denen ein Gesetzesbeschluss seit Jahrzehnten überhaupt fehlt. Dies ist dem VfGH seit langer Zeit bekannt, Es geht dabei um die " Durchsetzbarkeit von Menschenrechten ", ein Bereich, der jede Bürgerin und jeden Bürger betrifft:
Vgl.:
12.10.2014 | 200 Menschenrechte SFH-11250 Dokumentation: Menschenrechte sind in Österreich nicht durchsetzbar Stand 13.10.2014 Detaillierte Aufstellung aller relevanten Dokumente http://www.so-for-humanity.com2000.at/index.php?modul=content&rubrik=9&aid=7696&page= . Wir werden Präsident Holzinger darauf aufmerksam machen bzw. den VfGH mit einer " Staatshaftungsklage wegen legislativem Unrechts " befassen. .
http://www.so-for-humanity.com2000.at .
Ich bin mir ziemlich sicher, dass Ihre Klage abgewiesen wird. Ich kann aus Ihrer veralteten Website auf den ersten Blick allerdings nicht klar erkennen, worauf Sie genau hinaus wollen. Allerdings können Sie nach Ausschöpfung des innerstaatlichen Instanzenzuges zum EGMR gehen, insofern ist die Durchsetzbarkeit der Menschenrechte in Österreich IMMER gegeben.
Eine Staatshaftungsklage kann meines Wissens nach nur dann eingebracht werden, wenn der Staat Österreich die Umsetzung eines Unionsrechtsaktes nicht ausführt. Dafür sieht der VfGH meines Wissens nach eine Verjährungsfrist von 3 Jahren vor (A30/04), da Ihre Materialien teilweise älter als 10 Jahre sind, sehe ich da auch wenig erfolgversprechendes. Aber ich wünsche Ihnen auf jeden Fall alles Gute für Ihr Anliegen, was auch immer es sein mag. . . .
Antwort Dr Lederbauer vom 15.6.2017 10.25 Uhr
...Ich bin mir ziemlich sicher, dass Ihre Klage abgewiesen wird...
Teil 1:
Ich danke Ihnen für Ihre Anmerkungen in einer besonders komplexen Materie, die bisher nicht hinreichend behandelt wurde.
Ich war mit meiner Beschwerde beim UN Menschenrechtsausschuss in Genf erfolgreich
vgl.:
» SFH-0767 / MRB Lederbauer gegen Österreich - nicht amtliche Übersetzung der Views vom 13.07.2007 durch das BKA ins Deutsche Views vom 13.07.2007, CCPR 1454/2006
und will darauf hinaus, dass Menschenrechte in Österreich " durchsetzbar " sind.
Vgl.:
15.06.2017 | » 200 Menschenrechte » SFH-13963 Dokumente zum Thema " Menschenrechte sind in Österreich nicht durchsetzbar "Es werden die wichtigsten Dokumente aufgelistet. .
http://www.so-for-humanity.com2000.at. .
...Ich bin mir ziemlich sicher, dass Ihre Klage abgewiesen wird...
Teil 2:
Die Behandlung einer Staatshaftungsklage wegen " Legislativem Unrechts " wurde vom VfGH schon einmal abgelehnt.
Vgl.:
» SFH-1041 / Staatshaftungsklage Dr. Lederbauer vom 31.01.2009 nach Artikel 137 B-VG wegen Nichtumsetzung der Views des UN-Menschenrechtsausschusses Allerdings vertritt der renommierte Verfassungsjurist Univ. Prof. Dr. Funk die Auffassung, dass sehr wohl lgislatives Unrecht gegeben ist,
Vgl.:
» SFH-1530 Das Renner-Institut lädt ein zur Tagung DER GEMEINSAME RECHTSRAUM DER EU: WIRKLICH EIN EUROPÄISCHER MEHRWERT FÜR DIE BÜRGERINNEN? Freitag, 4. Dezember 2009, 9.00-15.00 Uhr, Kommentar Dr. Lederbauer
Legislatives Unrecht liegt nicht nur dann vor, wenn der Staat Österreich die Umsetzung eines Unionsrechtsaktes nicht ausführt.
Dieses Problem soll nun durch den VfGH bzw. dem Europäischen Gerichtshof geklärt werden.
Vielen Dank für Ihre netten Wünsche.
Wir werden nun alles dran setzen, dass die Entscheidungen des UN Menschenrchtsausschusses in Genf in Österreich beachtet und um gesetzt werden. Es wid zwar schwierig werden. Ich bin mir sicher, dass wir schliesslich doch Erfolg werden. Ein Erfolg kommt jedem einzelnen Bürger und jeder einzelnen Bürgerin zugute. .
http://www.so-for-humanity.com2000.at. . .
Interessannte Postings .
"Höchstgerichtschef warnt vor neuen Sicherheitsgesetzen", zumal es ja kaum an bestehenden Ermächtigungen und Strafnormen, wie auch Strafen mangelt...
Es gibt nur eben keine Richter, die das Gesetz entsprechend dem Wunsch des Gesetzgebers anwenden. Das erkennt man am Strafmass, das nicht nur nie ausgeschöpft wird, sondern indem sich Richter vermeintlich unterbieten wollen.
Man erkennt es auch in den Klageabweisungen, wie auch dem Widerwillen mit dem manche Prozesse verfolgt und bisweilen verschleppt werden. Noch sind die Richter nicht am Pranger der Öffentlichkeit, denn sie werden noch von allen Seiten geschützt.
Es wird aber der Tag kommen, an dem der Gesetzgeber seine Möglichkeiten im Rahmen der Verfassung ausgeschöpft hat und offentlichtlich wird wer den Staat hintertreibt.
Wenn die Legislative am Anschlag steht - trotz konservativer Vormacht, die Exekutive Schlagzeilen macht aber auch nichts verändert, wird sich die Öffentlichkeit mit einem Mal den Richtern zuwenden.
Es wäre an der Zeit! |
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