SFH-142229  A22 Ausbau Stockerau,   NÖN 17. Februar 2023, 15:42 Uhr

Vor rund einem Jahr bestätigte das Bundesverwaltungsgericht: Ja, der Ausbau der A22 auf Höhe Stockerau komme einem Autobahn-Neubau gleich und unterliege somit der UVP-Pflicht. Jetzt hob der Verwaltungsgerichtshof die pro-UVP-Entscheidung auf. Es muss neu geprüft werden.

https://www.meinbezirk.at/korneuburg/c-lokales/zurueck-auf-anfang-fuer-buergerinitiative-und-asfinag_a5878510#gallery=null


BEZIRK KORNEUBURG | STOCKERAU. Die Donauufer-Autobahn A22 soll auf Höhe Stockerau verbreitert und ausgebaut werden. So der Plan der ASFINAG. Bürgerinnen und Bürger sowie die Stadt selbst wehren sich dagegen, zu massiv seien dadurch die Einschnitte in die Lebensqualität.
Umso größer die Freude Ende Jänner 2022, als das Bundesverwaltungsgericht zum zweiten Mal entschied, dass der dreispurige Ausbau der A22 einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen sei. Die ASFINAG wandte sich daraufhin im März 2022 neuerlich an den Verwaltungsgerichtshof. Wegen eines Verfahrensmangels wurden nun die pro-UVP-Entscheidung aufgehoben und an das Bundesverwaltungsgericht zurückverwiesen.
"Der Verwaltungsgerichtshof bemängelt, dass die Verkehrsprognose im Verfahren nicht ausreichend behandelt wurde. Dies ist nun in einem neuerlichen Verfahrensschritt nachzuholen", erklärt ein Vertreter der Bürgerinitiative. "Und ja, die Verzögerung ist unangenehm, jedoch für die Rechtssicherheit notwendig."

Untätigkeit seit Jahren

Die lärmgeplagten Stockerauerinnen und Stockerauer haben nun immer weniger Verständnis für die Verzögerungen von Verbesserungsmaßnahmen. Vor über sechs Jahren, im September 2016, stellte die ASFINAG den Antrag, den Ausbau ohne UVP durchführen zu können. "Mehr als vier Jahre vergingen, bis im Jänner 2021 die ASFINAG alle geforderten Unterlagen an das Ministerium geliefert hatte und dieses daraufhin den contra-UVP-Bescheid ausstellte", erinnert sich die Bürgerinitiative. Sie selbst vertrat damals die Meinung, dass die Umweltauswirkungen im Einreichakt bagatellisiert, falsch dargestellt oder gar nicht behandelt wurden. Darum läuft nun, seit weiteren zwei Jahren, das Beschwerdeverfahren, um nachhaltigen Schutz der Lebensqualität in Stockerau zu sichern.

Bürger fordern Sofortmaßnahmen

"Nachweislich – belegt. durch Lärmuntersuchungen – werden die gültigen Lärmgrenzwerte in Stockerau großflächig überschritten. Sogar der Grenzwert für den Schutz der Gesundheit wird nicht eingehalten. Wir fordern Sofortmaßnahmen, da sich das Ausbauprojekt weiterhin verzögert", sagt Josef Lehner, Sprecher der Bürgerinitiative "Tunnel und Grüner Übergang". Demnächst sind Gespräche mit der Stadtgemeinde, dem Land NÖ und dem Ministerium geplant. Konkrete Ergebnisse erhofft man sich im März.

Mehr zum Thema:

‹zurück Seite Drucken
 

Bereitstellungszeit : 0.241 Sekunden | SQL: 7 | made by powerweb99.at