SFH-141984 Stockerau A22-Ausbau: Verfassungsgerichtshof lehnt Asfinag-Beschwerde ab, Mein Bezirk Aktualisiert am 05. November 2021 | 14:15 Nun steht es fest: Der Verfassungsgerichtshof hat die Beschwerde der Asfinag gegen den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss, abgewiesen. |
SFH-142168 AKTUELLE NEWS - hier halten wir Sie auf dem neuesten Stand: ► 17.05.2021: Erkenntnis des BVWG: UVP-Pficht für die A22! Werte StockerauerInnen, liebe MitstreiterInnen, liebe BeschwerdeführerInnen,
liebe Unterstützerinnen und Unterstützer unserer Bürgerinitiative! |
SFH-142167 Das Bundesverwaltungsgericht erkennt...gegen den Bescheid der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologievom 27.1.2021, GZ2020-0.501.062, mit dem gem. § 24 Abs. 5 UVP-G 2000 Für das Vorhaben „A 22 Donauufer Autobahn, Fahrstreifenzulegung im Abschnitt zwischen Ast. Stockerau Ost und Knoten Stockerau“ ist aufgrund einer unmittelbarenAnwendung von Art. 4 Abs. 1 i.V.m. Anhang I Z 7 lit. b der UVP-Richtlinie 2011/92/EG eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. |
SFH-142146 A 22 Donauufer Autobahn; Fahrstreifenzulegung im Abschnitt zwischen ASt. Stockerau Ost und Knoten Stockerau; Feststellungsbescheid Es wird festgestellt, dass für folgendes Vorhaben an der A 22 Donauufer Autobahn nach Maßgabe nachstehend angeführter, einen Bestandteil dieses Bescheides bildender Unterlagen, die im Einlagenverzeichnis (Einlage A-1.2) aufgelistet sind, keine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem 3. Abschnitt des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes 2000 (UVP-G 2000), BGBl. Nr. 697/1993 idF BGBl. I Nr. 80/2018, durchzuführen ist: |
SFH-142145 AKTUELLE NEWS 15.03.2021: Der Rechtsweg kostet Geld - jetzt brauchen wir nicht nur mentale, sondern auch finanzielle Unterstützung von den StockerauerInnen und Stockerauern! Wie bereits in den Medien kolportiert wurde, hat das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technik (kurz BMK) Ende Jänner entschieden, dass für den geplanten Ausbau der A22 im Abschnitt Stockerau kein UVP-Verfahren (Umweltverträglichkeitsprüfung) nötig sei. |
SFH-142144 AUSBAUVORHABEN DER ASFINAG Autobahn im Bereich von Stockerau Ost bis zur Abfahrt S5 Tulln Als Fakt gilt, dass die ASFINAG Ende 2019 / Anfang 2020 die Autobahn im Bereich von Stockerau Ost nur bis zur Abfahrt S5 Tulln auf 2 x 3 Streifen ausbauen will. Der gesamte Bereich vom Knoten bis Stockerau Nord mit der Verkehrsproblematik der Hornerstraße und aus Hollabrunn wird nicht berücksichtigt. Auch die zukünftige Verkehrsentwicklung wird nicht ausreichend berücksichtigt. |
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