SFH-0153 / Vergleichsangebot Dr. Perterer vom 19.10.2005 an die Finanzprokuratur

ie Republik Österreich ist nicht nur völkerrechtlich, sondern auch aufgrund bundesgesetzlicher Bestimmungen von amtswegen zu einer angemessenen Entschädigungszahlung = Wiedergutmachung verpflichtet.

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