SFH-0618 / Berufung Dr. Perterer vom 18.06.2007 gegen den Gebührenbescheid vom 18.05.2007 Wegen Nichtentrichtung der Gebühr wurde ein Zuschlag von EUR 90,- gesetzt = 50% der nicht entrichteten Gebühr von EUR 180,00 |
SFH-0523 / Klage Dr. Perterer vom 16.03.2006 gegen das Land Salzburg und die Republik Österreich wird vom Verfassungsgerichtshof zurückgewiesen Beschluß Verfassungsgerichtshof vom 25.09.2006, Zl. A 9/-06-4 / Begründung: Weder aus dem Internationalen Pak über bürgerliche und politische Rechte, noch aus der Europäischen Menschenrechtskonvention ist ein gemeinschaftsrechtlicher Staatshaftungsanspruch als solcher unmittelbar abzuleiten (zur EMRK vgl. VfSlg. 17.002/2003) |
SFH-0422 / Schreiben Oberstaatsanwaltschaft Linz vom 03.07.2006 an Dr. Perterer ... es kann bei der Ratskammer am Landesgericht Salzburg ein Antrag auf Einleitung der Voruntersuchung eingebracht werden |
SFH-0410 / Beschluß Verfassungsgerichshof vom 28.02.2006 - Verfahrenshilfe wird abgelehnt Weder Art 144 B-VG noch eine andere Rechtsvorschrift räumt dem Verfassungsgerichtshof die Zuständigkeit zur Behandlung der vom Antragsteller intendierten "Beschwerde" ein. |
SFH-0342 / Normenanfechtung beim Verfassungsgerichtshof (§ 12 Salzburger Gemeindebeamtengesetz und § 124 Beamtendienstrechtsgesetz) ... wegen Verstoßes gegen den Gleichheitsgrundsatz und das Grundrecht auf den gesetzlichen Richter nach dem B-VG und der Europäischen Menschenrechtskonvention (MRK) |