SFH-0523 / Klage Dr. Perterer vom 16.03.2006 gegen das Land Salzburg und die Republik Österreich wird vom Verfassungsgerichtshof zurückgewiesen Beschluß Verfassungsgerichtshof vom 25.09.2006, Zl. A 9/-06-4 / Begründung: Weder aus dem Internationalen Pak über bürgerliche und politische Rechte, noch aus der Europäischen Menschenrechtskonvention ist ein gemeinschaftsrechtlicher Staatshaftungsanspruch als solcher unmittelbar abzuleiten (zur EMRK vgl. VfSlg. 17.002/2003) |
SFH-0422 / Schreiben Oberstaatsanwaltschaft Linz vom 03.07.2006 an Dr. Perterer ... es kann bei der Ratskammer am Landesgericht Salzburg ein Antrag auf Einleitung der Voruntersuchung eingebracht werden |