SFH-1044 / Beschluss EGMR vom 23.01.2009 betreffend die Beschwerde Dr. Perterer vom 19.06.2007 über die Entscheidung der Generalprokuratur Die Beschwerde wird gemäß Artikel 28 der Konvention für unzulässig erklärt, weil die in Artikel 34 und 35 niedergelegten Voraussetzungen nicht erfüllt sind. |
SFH-0870 / Vorlage "Bericht an die Vereinten Nationen" an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ... es kann nicht sein, dass einem erfolgreichen Beschwerdeführer nur deshalb schon seit 4 Jahren ein Entschädigungsanspruch verweigert wird, weil es die Republik Österreich seit 1978 = 30 Jahre !!! unterlassen hat zum CCPR ein Durchführungsgesetz zu erlassen. |
SFH-0638 / Mitteilung EGMR vom 05.07.2007 an Dr. Perterer Die Beschwerde PERTERER gegen ÖSTERREICH vom 19.06.2007 wurde unter der Beschwerde Nr. 27926/07 registriert |
SFH-0601 / Mitteilung EGMR vom 17.04.2007 an RA DDr. Manfred König Die Beschwerde PERTERER gegen ÖSTERREICH wurde unter der Beschwerde Nr. 6488/07 registriert |
SFH-0595 / Beschwerde Dr. Perterer vom 10.04.2007 an den EGMR betreffend die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes vom 25.09.2006 |