SFH-0825/ Fall Dr. Perterer,Urteil Oberster Gerichtshof vom 06.05.2008 - VIEWS des MRA sind unverbindlich Der Revision wird nicht Folge gegeben: Die VIEWS des MRA sind unverbindlich, weil der Pakt selbst mangels Ausführung des Erfüllungsvorbehaltes nach Art 50 Abs 2 B-VG in Österreich nicht unmittelbar anwendbar ist.
Der Revision wird nicht Folge gegeben.
>> aus der Begründung <<
Die VIEWS des MRA sind unverbindlich, weil der Pakt selbst mangels Ausführung des Erfüllungsvorbehaltes nach Art 50 Abs 2 B-VG in Österreich nicht unmittelbar anwendbar ist.
Sind aber die Auffassungen des MRA in Bezug auf das gegenständliche Disziplinarerkenntnis rechtlich unverbindlich, scheitert der Amtshaftungsanspruchdes Klägers an § 2 Abs 3 AHG, wonach unter anderem aus einem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes kein Ersatzanspruch abgeleitet werden kann.
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