SFH-3974 Email Dr. Perterer vom 12.05.2011 an die Salzburger Rechtsanwaltskammer

Sehr geehrte Damen und Herren !

 

Können Sie mich aufklären, was nun wirklich Sache ist.

 

·        Wie lautet der Beschluss des VwGH vom 25.03.2010? Bitte um Zusendung einer Kopie. DANKE.

·        Wenn das Beschwerdeverfahren vom VwGH im März 2010 abgeschlossen wurde, wozu dann noch weiterhin Verfahrenshilfe?

·        Oder hat der VwGH etwa die Beschwerde an den VfGH zur Entscheidung abgetreten und wird deshalb noch Verfahrenshilfe gewährt? Sonst würde ja die Umbestellung des Verfahrenshelfers im April 2011 keinen Sinn machen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Paul Perterer

Telefon: 0650/7784308

 

 

 

Von: Dr. Georg Pitter » [mailto:office@ra-pitter.at]
Gesendet: Mittwoch, 11. Mai 2011 07:34
An: Dr. Paul Perterer
Betreff: Re: Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof - Verfahrenshilfe - Umbestellung

 

Sehr geehrter Herr Dr. Perterer!

In obiger Angelegenheit nehme ich Bezug auf Ihre Nachfrage vom 09.05.2011 und muss dazu mitteilen, dass mir hier jedes Hintergrundwissen fehlt.

Dass angeblich ein Verfassungsgerichtshofverfahren behängt, beruht ausschließlich auf der telefonischen Information von Herrn DDr. König. Mir liegt nur die Information des Verwaltungsgerichtshofes an die Rechtsanwaltskammer vor, dass das gegenständliche Beschwerdeverfahren mit Beschluss vom 25.03.2010 abgeschlossen wurde (die Rechtsanwaltskammer hat nicht einmal den angeblich beiliegenden Beschluss weitergeleitet).

Ich ersuche Sie daher, weitere Rückfragen an Herrn DDr. König bzw. dessen Stellvertreter Dr. Kainz zu richten.

Ich bitte um Kenntnisnahme und zeichne

mit freundlichen Grüßen

Dr. Georg Pitter
Rechtsanwalt
Anton-Wallner-Straße 7
5700 Zell am See
__________________

Tel.: 0043 / 06542 / 73378
Fax: 0043 / 06542 / 73378-7

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