SFH-4068 Email Dr. Perterer vom 10.06.2011 an RA Dr. Pitter

... am effektivsten wäre eine neue Säumnisbeschwerde an den VwGH gegen den 2. Feststellungsantrag vom 11.04.2010 ...

Von: Dr. Paul Perterer [mailto:ledererguetl@saalbach.net]
Gesendet: Freitag, 10. Juni 2011 08:05
An: Dr. Georg Pitter (office@ra-pitter.at)
Cc: AMR Wolfgang Lederbauer
Betreff: DDr. König - Säumnisbeschwerde VwGH

 

Sehr geehrter Herr Dr. Pitter !

 

Bezugnehmend auf das gestrige Telefonat sollten Sie sich folgende Dokumente im Internet ansehen und eingehend studieren, dann wissen Sie genau worum es in der Sache selbst geht.


 

SFH-0143 / UN Menschenrechtsausschuß - VIEWS vom 20.07.2004 PERTERER vs AUSTRIA

(nicht amtliche) Übersetzung ins Deutsche durch das Bundeskanzleramt

» » Views vom 20.07.2004 (Perterer)


» SFH-0204 / STAATSHAFTUNGSKLAGE Dr. Perterer vom 04.08.2005 - eingebracht beim Landesgericht Salzburg
Beklagte Parteien: 1. Land Salzburg 2. Republik Österreich wegen 1. Leistung ....................... EUR 376.454,15 2. Feststellung-Interesse . EUR 40.000,00 somit gesamt ................. EUR 416.454,15


» SFH-0825 / Urteil Oberster Gerichtshof vom 06.05.2008 - VIEWS des MRA sind unverbindlich
Der Revision wird nicht Folge gegeben: Die VIEWS des MRA sind unverbindlich, weil der Pakt selbst mangels Ausführung des Erfüllungsvorbehaltes nach Art 50 Abs 2 B-VG in Österreich nicht unmittelbar anwendbar ist.


» SFH-0316 / Klage Dr. Perterer vom 16.03.2006 beim Verfassungsgerichtshof
gegen die Republik Österreich und das Land Salzburger wegen EUR 435.000,- samt Anhang


» SFH-0523 / Klage Dr. Perterer vom 16.03.2006 gegen das Land Salzburg und die Republik Österreich wird vom Verfassungsgerichtshof zurückgewiesen
Beschluß Verfassungsgerichtshof vom 25.09.2006, Zl. A 9/-06-4 / Begründung: Weder aus dem Internationalen Pak über bürgerliche und politische Rechte, noch aus der Europäischen Menschenrechtskonvention ist ein gemeinschaftsrechtlicher Staatshaftungsanspruch als solcher unmittelbar abzuleiten (zur EMRK vgl. VfSlg. 17.002/2003)


» SFH-0813 / Feststellungsantrag Dr. Perterer vom 14.05.2008 an den Bundeskanzler
... dass die Republik Österreich zur Umsetzung der VIEWS des Menschenrechtsausschusses vom 20.07.2008 verpflichtet ist ...


» SFH-0987 / Säumnisbeschwerde Dr. Perterer vom 24.11.2008 an den Verwaltungsgerichtshof
Der Bundeskanzler hat innerhalb der gesetzlichen Höchstfrist von 6 Monaten über den Feststellungsantrag betreffend die Views des MRA keine Entscheidung getroffen.


 

Am effektivsten erschiene es, gegen den 2. Feststellungsantrag vom 11.04.2010 beim VwGH eine neue Säumnisbeschwerde einzubringen, um das Ganze wieder in Gang zu bringen, weil sich das Bundeskanzleramt bis zum heutigen Tag nicht dazu geäußert hat und somit zweifelsohne säumig ist.

 

» SFH-1979 Zweiter Feststellungsantrag Dr. Perterer vom 11.04.2010 an den Bundeskanzler
... dass der Bundeskanzler unter Hinweis auf die Erläuterungen in der Regierungsvorlage über die Beschlussfassung des Er-füllungsvorbehaltes in Art. 50 Abs. 2 Bundesverfassungsgesetz verpflichtet ist, zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte nach 31 Jahren eine Regierungsvorlage für die Vollziehung dieses Staatsvertrages durch ein entsprechendes Durchfüh-rungsgesetz einzubringen ...

 

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen jederzeit und gerne zur Verfügung. Es wäre fantastisch, gelänge des Ihnen mit einer neuen Säumnisbeschwerde den bestehenden Stillstand (= fehlende Durchführungsgesetze zum CCPR seit über 30 Jahren) zu durchbrechen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Paul Perterer

Telefon: 0650/7784308

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