SFH-4079 Vollmacht Dr. Lederbauer zur Akteneinsichtnahme beim VfGH,  Anmerkung Dr. Lederbauer vom 17.6.2011

... es möge insbesondere festgestellt werden, wie der VfGH zur Aussage des Präsidenten Dr. Holzinger im Standard vom 12.02.2010 steht ...

» Vollmacht Dr. Lederbauer für Akteneinsicht beim VfGH

Anmerkung Dr. Lederbauer vom 17.6.2011

Nun wird es spannend:

Ein Überblick über relevante Dokumente erscheint angebracht:

Die relevanten Dokumente:

» » SFH-4076 Klage Dr. Perterer vom 12.04.2011 gemäß Art. 137 B-VG

» » SFH-4075 Email RA Dr. Pitter vom 15.06.2011 an Dr. Perterer

In der Klage wird auf ein Interview des Präsidenten des VfGH Dr. Holzinger im Standard vom 12.2.2010 bezug genommen:

15.02.2010 | » » Pressemeldungen
» » SFH-1876 "Bewährungsprobe für die Justiz", Der Standard 12. Februar 2010, 17:38, Posting von Dr. Lederbauer vom 15.02.2010 11.15 Uhr
Verfassungsgerichtshofs-Präsident Gerhart Holzinger hat kein Verständnis für die Debatte über eine Internierung von Asylwerbern

Einige wichtige Passagen:

Standard: Aber was macht man, wenn sich Kärnten nicht daran gebunden fühlt?

Holzinger: Primär sind die Bezirkshauptmannschaften in Kärnten aufgerufen, Ortstafelverordnungen zu erlassen, die der Verfassung entsprechen, und zwar von sich aus. Die Aufgaben sind klar verteilt. Wenn es keine bundesgesetzliche Durchführungsregelung gibt, ist der Staatsvertrag unmittelbar anwendbar.

Kreative Kombinationsfähigkeit ist angebracht:

Bekanntlich wurde der "Internationale Pakt für bürgerliche und politische Rechte" - CCPR  vor 33 Jahren ratiziert.

» » SFH-2625 Bundesrecht: Gesamte Rechtsvorschrift für Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte, Fassung vom 15.07.2010

Allerdings wurde ein sogenannter "Erfüllungsvorbehalt " gemacht. Es sollten noch "Ausführungsgesetze" beschlossen werden. Dies ist aber seit 33 Jahren nicht geschehen.

Es ist nun angebracht, die bisherigen Entscheidungen des VfGH nüchtern zu beurteilen:

Fall Dr. Perterer:

» » SFH-0523 / Klage Dr. Perterer vom 16.03.2006 gegen das Land Salzburg und die Republik Österreich wird vom Verfassungsgerichtshof zurückgewiesen
Beschluß Verfassungsgerichtshof vom 25.09.2006, Zl. A 9/-06-4 / Begründung: Weder aus dem Internationalen Pak über bürgerliche und politische Rechte, noch aus der Europäischen Menschenrechtskonvention ist ein gemeinschaftsrechtlicher Staatshaftungsanspruch als solcher unmittelbar abzuleiten (zur EMRK vgl. VfSlg. 17.002/2003)

» » SFH-0410 / Beschluß Verfassungsgerichshof vom 28.02.2006 - Verfahrenshilfe wird abgelehnt
Weder Art 144 B-VG noch eine andere Rechtsvorschrift räumt dem Verfassungsgerichtshof die Zuständigkeit zur Behandlung der vom Antragsteller intendierten "Beschwerde" ein.

» » SFH-0342 / Normenanfechtung beim Verfassungsgerichtshof (§ 12 Salzburger Gemeindebeamtengesetz und § 124 Beamtendienstrechtsgesetz)
... wegen Verstoßes gegen den Gleichheitsgrundsatz und das Grundrecht auf den gesetzlichen Richter nach dem B-VG und der Europäischen Menschenrechtskonvention (MRK)

» » SFH-0316 / Klage Dr. Perterer vom 16.03.2006 beim Verfassungsgerichtshof
gegen die Republik Österreich und das Land Salzburger wegen EUR 435.000,- samt Anhang

» » SFH-0275 Antrag Dr. Perterer vom 16.02.2006 an den Verfassungsgerichtshof betreffend Gewährung einer Verfahrenshilfe zur Einbringung einer Klage gemäß Art 137 B-VG
gegen die Republik Österreich und das Land Salzburg (Staatshaftungsklage)

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Fall Dr. Lederbauer

» » SFH-3624 Beschluß des VfGH A 12/10-5 vom 29.11.2010 betr. Staatshaftungsklage Dr. Lederbauer
Der VfGH fasste einen bemerkenswerten Beschluß. Er vertritt die Auffassung, dass eine Staatshaftung nur bei Nichtumsetzung von EU Recht besteht. Hier irrt er. Quod erat demonstrandum.

» » SFH-2615 Ansuchen betr. Staatshaftungsklage Dr. Lederbauer vom 14.7.2010
Die ersten Schritte für eine neue Staatshaftungsklage werden eingeleitet

» » SFH-1490 Beschluss Verfassungsgerichtshof betr. Staatshaftungsklage gemäss Art 137 B-VG von Dr. Lederbauer vom 22.09.2009
Der VfGH weist die Staatshaftungsklage gemäss Art 137 B-VG von Dr. Lederbauer laut Beschluss vom 22.09.2009 wegen Fristversäumnis zurück und erwähnt in diesem Beschluss, dass eine Klage nach Art 137 BV-G an keine Frist gebunden ist.

» » SFH-1096 / Antrag Dr. Lederbauer vom 13.05.2009 auf amtswegige Berichtigung des Verfassungsgerichtshofbeschlusses vom 23.02.2009
... wegen falscher Berechnung der Fristen durch den Verfassungsgerichshof

» » SFH -1085 Schreiben Dr. Lederbauer an den Verfassungsgerichtshof betr. falscher Berechnung der Fristen durch den VfGH.
Der VfGH hat die Fristen falsch berechnet. Dr. Lederbauer hat sein Anuschen um Fristerstreckung wohl am letzten Tag der Frist, jedenfalls aber rechtzeitig eingereicht.

» » SFH-1084 / Staatshaftungsklage Dr. Lederbauer wird mit Beschluss des Verfassungsgerichtshofes vom 23.02.2009 zurückgewiesen
Beschluss VfGH vom 23.02.2009, Zl. A 13/08-16: I. Die Anträge vom 31.12.2008 und vom 13.01.2009 auf Fristerstreckung werden zurückgewiesen. II. Die Klage wird zurückgewiesen. III. Der Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe wird zurückgewiesen.

» » SFH-1041 / Staatshaftungsklage Dr. Lederbauer vom 31.01.2009 nach Artikel 137 B-VG
wegen Nichtumsetzung der Views des UN-Menschenrechtsausschusses

» » SFH-1018 / Mitteilung Verfassungsgerichtshof vom 28.11.2008 an Dr. Lederbauer
... nach Ablehnung der Verfahrenshilfe ist die Klage durch einen Rechtsanwalt einzubringen

» » SFH-1019 / Schreiben Präsidium Verfassungsgerichtshof vom 02.12.2008 an Dr. Lederbauer
eswird auf den Beschluss des VfGH vom 07.11.2008 hingewiesen

» » SFH-1017 / Beschluss Verfassungsgerichtshof vom 07.11.2008 - Antrag Dr. Lederbauer auf Bewilligung der Verfahrenshilfe wird zurückgewiesen
... es sei keine Änderung der Sach- oder Rechtslage eingetreten ,,,,

» » SFH-1016 / Schreiben Präsidium Verfassungsgerichgtshof vom 23.09.2008 an Dr. Lederbauer
Schreiben vom 09.09.2008 gegen den Beschluss des VfGH vom 28.08.2008 wird in Kürze erledigt

» » SFH-1015 / Beschluss Verfassungsgerichtshof vom 28.08.2008 - Antrag Dr. Lederbauer auf Verfahrenshilfe für die Einbringung einer Staatshaftungsklage wird abgewiesen
... die Rechtsverfolgung ist offenbar aussichtlos ...

» » SFH-1014 / Beschluss Landesgericht für ZRS vom 22.11.2008 - Antrag Lederbauer auf Verfahrenshilfe für Staatshaftungsklage wird abgewiesen
... wegen offensichtlicher Aussichtslosigkeit der Rechtsverfolgung ...

» » SFH-1007 Schreiben Präsidium des VfGH GZ 9100/135- Präs/08 an Dr. Lederbauer vom 2.12.2008.
Soweit Sie mit Ihrem Schreiben vom 20.Oktober 2008 ua Ihre " Eingabe " vom 6. Oktober " aufrecht" halten, verweise ich Sie - im Auftrag des Präsidenten des Verfassunsggerichtshofs - auf den Beschluss dieses Gerichtshofs vom 7.11.2008 , A 13/08-6.

» » SFH-1006 Schreiben VfGH Zl 13/08-7 an Dr. Lederbauer vom 28.11.2008
Gemäss § 18 VfGG werden Sie numehr augefordert, im Sinne des § 17 Abs VfGG Ihre Klage innerhalb von vier Wochen durch einen ( selbst gewählten ) bevollmächtigten Rechtsanwalt einzubringen.

» » SFH-1005 Beschluss des VfGH Zl.13/08-6 vom 07.11.2008 über den Antrag von Dr. Lederbauer auf Bewiliigung der Verfahrenshilfe für die Einbringung einer " Staatshaftungsklage " wegen Nichtumsetzung der Views des UN Menschenrechtsausschusses
Der Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe wird abgewiesen.

» » SFH-1003 Schreiben Dr. Lederbauer an den Präsidenten des VfGH Dr. Holzinger vom 09.09.2008
Zu meinem großen Erstaunen erhielt ich beiliegendes Schreiben von Frau Vizepräsidentin Bierlein. Dieses vermag ich aus folgenden Gründen nicht als amtliche Erledigung meiner Eingabe anzusehen

» » SFH-1004 Schreiben Präsidium des VfGH GZ 9000/39-Präs/09 an Dr. Lederbauer vom 23.09.2008
Ihr Anliegen wird derzeit bearbeitet und in Kürze ein Antwortschreiben an Sie ergehen.

» » SFH-1002 Beschluss des VfGH ( Vizepräsidentin Dr. Bierlein) Zl A 13/08-2 vom 28.08.2008 über die Staatshaftungsklage von Dr. Lederbauer vom 24.08.2008.
Die Vizepräsidentin des VfGH fällt allein den Beschluss, den Antrag von Dr. Lederbauer auf Verfahrenshilfe für die Einbringung einer Staatshaftungsklage vom 24.08.2008 abzuweisen.

» » SFH-1001 Staatshaftungsklage Dr. Lederbauer wegen Nichtumsetzung der Views des UN MRA beim VfGH vom 24.08.2008
Nachdem sich die österreichische Bundesregierung weigert, die Views des UN Menschenrechstausschusses umzusetzen, reicht Dr. Lederbauer eine Staatshaftungsklage ein.

» » SFH-0951 Brief Dr. Lederbauer an VfGH zH Frau Dr. Reinhild Huppman vom 20.10.2008 zum Versuch, die Vorgangsweise der Vizepräsidentin bei Erlassung des Beschlusses vom 28.8.2008, A 13/08-2, zu rechtfertigen.
Es erfolgen einige Klar- und Fragestellungen: Der Beschluss der Vizepräsidentin beruhe auf "analoger Anwendung des § 85 Abs 4 VfGG".: 1. Wo ist dann der "Antrag des Referenten"? 2. Haben Sie eine andere Fassung des VfGG als ich? 3. Wo waren diese beim "Beschluss" der Vizepräsidentin? 4. Oder war es ein Alleingang der Präsidentin? 5. Glauben Sie wirklich, dass dies eine Rechtfertigung bewirke - oder vielmehr das Gegenteil, nämlich das Eingeständnis einer wiederholten und fortwährenden Gesetzesverletzung?

» » SFH-0948 Schreiben des Präsidiums des Verfassungsgerichtshof an Dr. Lederbauer vom 15.10.2008 betreffend ständiger Entscheidungspraxis des VfGH
Die Vorgangsweise der Frau Vizepräsidentin bei Erlassung des hg Beschlusses vom 28.8.2008 A 13/08-2 entspricht der - auf die sinngemässe Anwendung der ZPO ( vgl § 35 VfGG) sowie die analoge Anwendung des § 85 Abs 4 VfGG gestützen - ständigen Entscheidungspraxis des VfGH bei der Erledigung von Verfahrenshilfeanträgen zu Zeiten, zu denen der VfGH nicht versammelt ist."

» » SFH-0938 / Dienstaufsichtsbeschwerde Dr. Lederbauer vom 06.10.2008 gegen Frau Dr. Bierlein, Vizepräsidentin des Verfassungsgerichtshofes
Niemals jedoch kann die Vizepräsidentin allein über einen Antrag entscheiden! Es gibt keine Bestimmung, die der Vizepräsidentin bei Verfahrenshilfeanträgen eine solche Kompetenz einräumen würde. Die eigenmächtige Erledigung der Vizepräsidentin ist folglich kein Akt der Rechtsprechung, sondern eine Arrogierung einer Entscheidungsbefugnis durch Frau Vizepräsidentin Dr. Bierlein, die ihr nicht zukommt.

» » SFH-0916 / Staatshaftungsklage Dr. Lederbauer vom 24.08.2008
wegen Nichtumsetzung der VIEWS des UN-Menschenrechsausschusses vom 16.07.2007

» » SFH-0912 / Antrag Dr. Lederbauer auf Bewilligung der Verfahrenshilfe für die Einbringung einer Staatshaftungsklage vom 25.08.2008 wird abgewiesen.
Beschluss Verfassungsgerichtshof vom 28.09.2008

» » SFH-0908 / Schreiben Dr. Lederbauer vom 06.09.2008 an den Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes
... die Mitteilung von Vizepräsidentin Dr. Bierlein ist keine amtliche Erledigung einer Eingabe ...

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Da scheint sich einiges zu bewegen.

Im Fall Dr. Perterer  reagierte jetzt der VfGH und forderte am 19.4. 2011 den Bund ( Bundesregierung ) auf,  innerhalb von acht Wochen eine Gegenschrift zu übermitteln.

» » SFH-4076 Klage Dr. Perterer vom 12.04.2011 gemäß Art. 137 B-VG

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Im praktisch gleichgelagerten Fall Dr. Lederbauer hatte der VfGH noch die Auffassung vertreten, dass eine Staatshaftung nur bei Nichtumsetzung von EU Recht besteht.

» » SFH-3624 Beschluß des VfGH A 12/10-5 vom 29.11.2010 betr. Staatshaftungsklage Dr. Lederbauer

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Was ist da passiert?

Bei einer genauen Analyse der Staatshaftungsklage von Dr. Perterer auf, dass er nur den Verdienstentgang, nicht aber die umfangreichen Folgeschäden  eingeklagt hat.

Wie ist das im Fall Dr. Lederbauer?

Einmal muss das doch endgültig geklärt werden. Es wäre schön, dass diese Klärung  durch eine Entscheidung des VfGH noch vor dem Zeitpunkt erfolgt, an dem die Weltöffentlichkeit erfährt,  dass die Umsetzung völkerrechtlicher Verträge in Österreich negiert wird.

Vor Jahren gab es eine erfolgreiche Staatshaftungsklage wegen rd 25 EURO.

» » SFH-3613 Männer diskriminiert – Seniorenrabatt für alle, 20.01.2011 | 18:35 | PHILIPP AICHINGER (Die Presse), Posting Dr. Lederbauer vom 20.1.2011 11.15 Uhr
Männer bekommen bei den Wiener Linien fünf Jahre später als Frauen Ermäßigungen. Das verstoße gegen das Gleichbehandlungsgesetz, entschied nun das Höchstgericht. Bis Jahresende muss der Tarif reformiert werden.

» » SFH-3608 Seniorentarife für Öffis, Spätere Ermäßigung für Männer verfassungswidrig, Der Standard 20. Jänner 2011, 11:52
Verfassungsgerichtshof hebt Verordnung auf, die geschlechtsspezifische Altersgrenzen festlegt

» » SFH-1863 Staatshaftungsklage beim VfGH A 1/09-18, Wien, am 11. Dezember 2009, Wichtige Punkte
In seiner auf Art. 137 B-VG gestützten gegen den Bund gerichteten Klage begehrt der Kläger aus dem Titel der Staatshaftung. die Erlassung des nachstehenden Urteils: VfGH-Urteil zum Downloaden

» » http://www.wien-konkret.at/soziales/maennerdiskriminierung/fussball-tickets/

Näheres:  » http://so-for-humanity.com2000.at  

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