Sehr geehrte Damen und Herren !
 
Die Bestellung der Mitglieder in die Disziplinarkommission erster Instanz erfolgte durch die Salzburger Landesregierung aufgrund bundes-/landesgesetzlicher Bestimmungen. Ein Überblick soll Ihnen klar machen, dass schon allein durch eine solche Art und Weise der Zusammensetzung der Disziplinarkommission kein faires Verfahren möglich war. Ein Gesetzesprüfungsantrag meinerseits an den Verfassungsgerichtshof wurde von diesem abgelehnt. Sie sind doch wohl auch meiner Meinung, dass hier dringend Handlungsbedarf besteht und die gesetzlichen Bestimmungen für Disziplinarvefahren völlig neu zu regeln sind.
 
Mein Kampf gegen dieses Unrecht dauert nunmehr schon 10 Jahre, aber noch immer scheint keine Bereitschaft gegeben zu sein, den Fall PERTERER und die damit im Zusammenhang stehenden Probleme zu lösen. Muß eigentlich in Österreich erst eine Klage eingebracht werden bevor man ernst genommen wird?

Verteiler:
Bundeskanzleramt Verfassungsdienst Fr. Dr. Ohms
NR. Dr. Kohl
NR Mag. Prammer
NR DIng. Prinzhorn
BR Haselbach
BR Weiss
BR Mag. Pehm
NR Amon
NR Scharer
Parlamentsklubs der Parteien
Landeshauptfrau Mag. Burgstaller
Landesamtsdirektion Salzburg
an die Präsidenten der Höchstgerichte
an alle Universitäten
an alle Medien

ANMERKUNG:
Dr. Perterer findet den Umgang mit der Entscheidung des UN-Menschenrechtsausschusses vom 20.07.2004 geradezu als Hohn. Eines sollten jedoch alle bisher über den Fall informierte Personen wissen - mögen Sie sich auch noch so dagegen sträuben die Entscheidung des Menschenrechtsausschusses umzusetzen, Dr. Perterer wird niemals aufgeben, auch wenn er in den Augen vieler als Querulant angesehen werden mag. In diesem Zusammenhang ist das eine Auszeichnung für eine Pioniertat bezüglich Umsetzung von internationalen Entscheidungen in Menschenrechtsangelegenheiten.

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