SFH-0579
Dr. Paul Perterer, Löhnersbachweg 102 A-5753 Saalbach
An das
Finanzamt Salzburg-Land
Gebühren und Verkehrssteuern
zHd.Herrn Zauner
Aigner Straße 10
5020 Salzburg
Einschreiben |
Saalbach, am 2007-02-22
Klage gemäß Art. 137 BVG Verfassungsgerichtshof
Antrag auf Stundung der Gebühr von EUR 180,- |
DIS
Sehr geehrter Herr Zauner !
Ich ersuche höflich um Stundung der Gebühr von EUR 180,- bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Straßburg.
Begründung: Gegen die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes vom 25.09.2006 wird innerhalb der dafür vorgesehenen Frist von 6 Monaten nach erfolgter Zustellung von Rechtsanwalt DDr. König eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingebracht. Obwohl Österreich als Vertragsstaat des Internationalen Paktes für politische und bürgerliche Rechte zu einer Entschädigungszahlung an mich verpflichtet ist, habe ich bis heute keinen einzigen Cent davon gesehen. Was blieb mir also übrig als eine Klage einzubringen – und dafür soll ich auch noch bezahlen, wenn Österreich vertragsbrüchig wird – das kann doch nicht Ihr Ernst sein. Ich nage mit meiner Familie schon seit Jahren am sprichwörtlichen Hungertod und muss jeden Tag Angst davor haben meine Zuhause durch Zwangsversteigerung zu verlieren.
Aus diesem Grund wäre es ein Zug menschlicher Geste, die Klagsgebühr bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zu stunden. Dieses Stundungsansuchen wie überhaupt der gesamte Akt PERTERER gegen ÖSTERREICH ist für jedermann im Internet zugänglich.
» http://so-for-humanity.com2000.at und » http://www.efcr.at
In der Hoffnung auf eine wohlwollende Erledigung dieses Stundungsansuchens verbleibe ich mit freundlichen Grüßen.
Dr. Perterer eh.
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