» Berufungsbeanwortung Republik Österreich vom 23.08.2007
» Beschwerde vom 10.04.2007 an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte betreffend die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes vom 25.09.2006

An dieser Stelle sei auf die Ausführungen von Univ.-Prof. Dr. Manfred Nowak verwiesen, der in seiner Stellungnahme zur Rechtssage Perterer klar und unmißverständlich zum Ausdruck brachte, dass es Angelegenheit des Bundeskanzleramtes sei, den VIEWS vom 20.07.2004 zu CCPR 1015/2001 (Perterer gegen Österreich) Geltung zu verschaffen und nicht Aufgabe des erfolgreichen Beschwerdeführers seinen Rechtsanspruch aus den VIEWS erst recht wieder vor den ordentlichen Gerichten einzuklagen.
DAS IST EINE FORTSETZUNG DER MENSCHENRECHTSVERLETZUNGEN



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