SFH-1979 Zweiter Feststellungsantrag Dr. Perterer vom 11.04.2010 an den Bundeskanzler ... dass der Bundeskanzler unter Hinweis auf die Erläuterungen in der Regierungsvorlage über die Beschlussfassung des Er-füllungsvorbehaltes in Art. 50 Abs. 2 Bundesverfassungsgesetz verpflichtet ist, zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte nach 31 Jahren eine Regierungsvorlage für die Vollziehung dieses Staatsvertrages durch ein entsprechendes Durchfüh-rungsgesetz einzubringen ... |
SFH-1426 Schreiben Dr. Perterer vom 28.10.2009 an Univ.-Prof. Dr. Lienbacher, Leiter des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt ... Ersuchen an Dr. Lienbacher schlüssig darzulegen warum die Stellungnahmen ERMARCORA, NOWAK, FUNK, MORAWA und HOLLAENDER zum CCPR falsch und deshalb unbeachtlich sind ... |
SFH-1388 e mail Dr. Lederbauer an den Leiter des Verfassunsgdienstes im Bundeskanzleramt betr. einer Akteneinsicht im Zusammenhang mit dem Feststellungsantrag von Dr. Perterer vom 9.10.2009 Dr. Perterer hat Dr. Lederbauer schriftlich bevollmächtigt, eine Akteneinsicht in die beim Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes aufliegenden Akten im Zusammenhang mit seinem Feststellungsantrag vorzunehmen. |
SFH-1346 Vollmacht Dr. Perterer vom 16.09.2009 an Dr. Lederbauer zur Akteneinsicht im Bundeskanzleramt betreffend Feststellungsantrag Dr. Perterer vom 14.05.2008 zur Verbindlichkeit der VIEWS des UN-Menschenrechtsausschusses vom 20.07.2004 |
SFH-1102 / Urkundenvorlage Dr. Perterer an den VwGH im Rahmen der anhängigen Säumnisbeschwerde Demnach ist mit der Ratifizierung des Fakultativprotokolls im Jahr 1988 der Erfüllungsvorbehalt zum CCPR ex lege weggefallen und war daher auch vom Parlament kein Ausführungsgesetz zum CCPR zu dessen Transformation in nationales österreichisches Recht zu erlassen. |