SFH-1979 Zweiter Feststellungsantrag Dr. Perterer vom 11.04.2010 an den Bundeskanzler
... dass der Bundeskanzler unter Hinweis auf die Erläuterungen in der Regierungsvorlage über die Beschlussfassung des Er-füllungsvorbehaltes in Art. 50 Abs. 2 Bundesverfassungsgesetz verpflichtet ist, zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte nach 31 Jahren eine Regierungsvorlage für die Vollziehung dieses Staatsvertrages durch ein entsprechendes Durchfüh-rungsgesetz einzubringen ...

SFH-1428 Verfügung VwGH vom 21.10.2009 betreffend Feststellungsantrag Dr. Perterer an das BKA
Stellungnahme BKA vom 27.04.2009 wird an RA DDr. König übermittelt.

SFH-1426 Schreiben Dr. Perterer vom 28.10.2009 an Univ.-Prof. Dr. Lienbacher, Leiter des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt
... Ersuchen an Dr. Lienbacher schlüssig darzulegen warum die Stellungnahmen ERMARCORA, NOWAK, FUNK, MORAWA und HOLLAENDER zum CCPR falsch und deshalb unbeachtlich sind ...

SFH-1411 Antrag Dr. Perterer vom 17.10.2009 an den Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt
betreffend die Erlassung eines Bescheides wegen Verweigerung der Akteneinsicht

SFH-1406 Email Univ.-Prof. Dr. Lienbacher vom 15.10.2009 an Dr. Lederbauer
... im gegenständlichen Fall besteht kein Recht auf Akteneinsicht ...

SFH-1405 Antrag Dr. Perterer vom 14.10.2009 an den VwGH auf Übermittlung der Äußerung des Bundeskanzleramtes vom 27.04.2009
zur Wahrung des Parteiengehöres des Beschwerdeführers

SFH-1388 e mail Dr. Lederbauer an den Leiter des Verfassunsgdienstes im Bundeskanzleramt betr. einer Akteneinsicht im Zusammenhang mit dem Feststellungsantrag von Dr. Perterer vom 9.10.2009
Dr. Perterer hat Dr. Lederbauer schriftlich bevollmächtigt, eine Akteneinsicht in die beim Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes aufliegenden Akten im Zusammenhang mit seinem Feststellungsantrag vorzunehmen.

SFH-1354 Äußerung Bundeskanzleramt vom 27.04.2009 im Rahmen der Säumnisbeschwerde Dr. Perterer beim VwGH betreffend den Feststellungsantrag vom 14.05.2008
Aus den dargelegten Gründen kommt eine bescheidmäßige Erledigung des Antrages des Beschwerdeführers von vornherein nicht in Betracht.

SFH-1346 Vollmacht Dr. Perterer vom 16.09.2009 an Dr. Lederbauer zur Akteneinsicht im Bundeskanzleramt
betreffend Feststellungsantrag Dr. Perterer vom 14.05.2008 zur Verbindlichkeit der VIEWS des UN-Menschenrechtsausschusses vom 20.07.2004

SFH-1102 / Urkundenvorlage Dr. Perterer an den VwGH im Rahmen der anhängigen Säumnisbeschwerde
Demnach ist mit der Ratifizierung des Fakultativprotokolls im Jahr 1988 der Erfüllungsvorbehalt zum CCPR ex lege weggefallen und war daher auch vom Parlament kein Ausführungsgesetz zum CCPR zu dessen Transformation in nationales österreichisches Recht zu erlassen.



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